Jahresabschluss der KAP AG 2020

HGB

Anlage 1

KAP AG, Fulda

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

in TEUR

Anhang

31.12.2020

31.12.2019

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und

1

148

76

Werte sowie Lizenzen an solchen Rechnten und Werten

II. Sachanlagen

1.

Technische Anlagen und Maschinen

1

47

112

2.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

1

8

3

55

115

III. Finanzanlagen

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

1

168.120

169.480

2.

Ausleihungen an verbunde Unternehmen

1

8.210

12.827

176.330

182.307

176.533

182.498

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2

0

214

(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 0 TEUR; i. Vj. 214 TEUR )

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

2

78.240

74.941

(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 78.240 TEUR; i. Vj. 74.941 TEUR )

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

2

327

1.567

(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 327 TEUR; i. Vj. 1.567 TEUR ),

(davon aus Steuern: 324 TEUR; i. Vj. 1.169 TEUR)

78.567

76.722

II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

8.101

2.182

III. Rechnungsabgrenzungsposten

3

36

62

86.704

78.965

263.237

261.463

Passiva

in TEUR

Anhang

31.12.2020

31.12.2019

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

4

20.177

20.177

II. Kapitalrücklage

4

92.790

92.790

III. Gewinnrücklagen

5

3.540

3.540

IV. Bilanzgewinn

6

15.146

16.037

131.653

132.545

B. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen

7

100

0

C. Rückstellungen

1.

Steuerrückstellungen

8

2.292

4.244

2.

Sonstige Rückstellungen

8

671

2.325

2.963

6.569

D. Verbindlichkeiten

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

9

55.267

71.177

(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 8.000 TEUR;

i. Vj. 6.000 TEUR ),

(davon mit einer Restlaufzeit über ein Jahr: 47.267 TEUR; i. Vj. 65.177 TEUR )

2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

9

343

340

(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 343 TEUR; i. Vj. 340 TEUR )

3.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

9

72.386

50.831

(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 72.386 TEUR; i. Vj. 50.831 TEUR )

4.

Sonstige Verbindlichkeiten

9

525

0

(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 525 TEUR; i. Vj. 0 TEUR ),

(davon aus Steuern: 439 TEUR; i. Vj. 0 TEUR)

128.521

122.349

263.237

261.463

Anlage 2

KAP AG, Fulda

Gewinn- und Verlustrechnung für 2020

in TEUR

Anhang

2020

2019

1.

Umsatzerlöse

11

2.150

2.964

2.

Sonstige betriebliche Erträge

12

1.411

111

3.

Materialaufwand:

Aufwendungen für bezogene Leistungen

13

1.349

1.238

4.

Abschreibungen:

auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

14

132

142

5.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

15

7.828

7.004

6.

Erträge aus Beteiligungen

16

709

28.545

(davon aus verbundenen Unternehmen 709 TEUR (i. Vj. 28.545 TEUR))

7.

Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen

16

7.008

2.663

8.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

16

224

323

(davon aus verbundenen Unternehmen 224 TEUR (i. Vj. 323 TEUR))

9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

16

3.463

4.319

(davon aus verbundenen Unternehmen 3.427 TEUR (i. Vj. 3.844 TEUR))

10.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

16

1.360

29

11.

Aufwendungen aus Verlustübernahme

16

670

32.058

12.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

16

4.481

4.162

(davon an verbundene Unternehmen 1.618 TEUR (i. Vj. 1.366 TEUR)

13.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

17

-6

-434

14.

Ergebnis nach Steuern

-

849

-

5.274

15.

Sonstige Steuern

42

0

16.

Jahresfehlbetrag

-

891

-

5.274

17.

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

16.037

36.832

18.

Gewinnausschüttung

0

-

15.521

19.

Bilanzgewinn

15.146

16.037

Anlage 3/Seite 1

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Grundsätze der Rechnungslegung

ALLGEMEINE ANGABEN

Die KAP AG (nachfolgend auch "Gesellschaft") mit Sitz in der Edelzeller Straße 44, 36043 Fulda, ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264d HGB und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Fulda unter der Nummer HRB 5859 eingetragen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften in den §§ 264 ff. HGB und für Aktiengesellschaften in den §§ 150 ff. AktG erstellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

In der Zeit bis zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses sind keine Ereignisse bekannt geworden, die sich wesentlich auf den Fortbestand der Gesellschaft auswirken.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanz der KAP AG zum 31. Dezember 2020 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2020 wurden entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzierungsvorschriften aufgestellt.

Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung wurde nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren berechnet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt der Ansatz mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten vermindert um plan- und außerplanmäßige Abschreibungen bewertet und werden zeitanteilig im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über 4 bis 25 Jahre für Technische Anlagen und Maschinen sowie 3 bis 15 Jahre für Betriebs- und Geschäftsausstattung berechnet. Dabei wird die lineare, für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Vermögensgegenstände - soweit steuerlich zulässig - auch die degressive Methode angewandt. Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden mit Anschaffungskosten beziehungsweise bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Das Wertaufholungsgebot wird beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, liquiden Mittel sowie Rechnungs- abgrenzungsposten sind jeweils mit dem Nennwert angesetzt. Sofern zulässig, werden Forderungen und Verbindlichkeiten mit verbundenen Unternehmen saldiert. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls gebucht und zum Jahresende mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wird dabei das Niederst- beziehungsweise Höchstwertprinzip beachtet.

Anlage 3/Seite 2

Das Gezeichnete Kapital wurde gemäß § 272 Abs. 1 HGB zum Nennbetrag angesetzt.

Mit den Vorständen Herrn Forberich und Herrn Julius ist eine anteilsbasierte Vergütungskomponente vereinbart worden. Die anteilsbasierte Vergütung besteht in der Ausgabe von Aktien als Teil des Jahresbonus sowie der Gewährung von Aktien.

Aus Sicht der KAP AG besteht im Zusammenhang mit der anteilsbasierten Vergütung lediglich eine Verpflichtung zum Barausgleich. Daher wird zum jeweiligen Stichtag eine Rückstellung anteilig in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Zahlungsverpflichtung gebildet, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Der beizulegende Zeitwert wird mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet. Die bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigten zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und werden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellungen mit 1 % und 2 % berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Verwendung der von der Bundesbank veröffentlichten Rechnungszinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sofern sich aus der Abgrenzung latenter Steuern ein Überhang aktiver latenter Steuern, der insbesondere aus höheren Wertansätzen in der Handelsbilanz im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen resultieren kann, wird auf eine Aktivierung des Aktivüberhangs in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Bei der Bewertung der latenten Steuern wird ein durchschnittlicher Steuersatz von 30 % resultierend aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zugrunde gelegt.

Die Werte der Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen entsprechen den am Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen oder den Beträgen laut Bürgschaftsurkunden.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER KAP AG

1. ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen der Aktiengesellschaft ist im folgenden Anlagengitter dargestellt:

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