Urteil in Sachen BvS gegen Julius Bär

Obergericht Zürich beurteilt Fall neu

Das Obergericht Zürich ist von seiner früheren Beurteilung abgerückt und hat
die Klage der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gegen
die Bank Julius Bär & Co. AG als Nachfolgerin der Bank Cantrade AG im
Umfang von ca. CHF 97 Millionen plus Zinsen seit 2009 nach einem entsprechenden
Antrag des Bundesgerichts auf Neubeurteilung bestätigt. Demzufolge wird Julius
Bär vorsorglich eine Rückstellung im Betrag von CHF 153 Millionen buchen.
Julius Bär wird das Urteil am Bundesgericht anfechten und die endgültig
zugesprochene Summe von der UBS AG gemäss den Bestimmungen der
Transaktionsvereinbarung von 2005 zurückfordern.

Zürich, 4. Dezember 2019 - Im Jahr 2005 erwarb Julius Bär die ehemalige Bank
Cantrade AG (Cantrade) durch die Übernahme der Bank Ehinger & Armand von
Ernst AG von der UBS AG.
 
Wie offengelegt, erhob die BvS im September 2014 in Zürich Klage gegen Julius
Bär als Nachfolgerin der ehemaligen Cantrade in der Höhe von ca. CHF 97
Millionen plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufene Zinsen. Die BvS bezeichnet sich
als zuständige deutsche Behörde für die Einforderung von zwischen 1990 und
1992 erfolgten angeblich nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto einer
Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
bei der Cantrade.
 
Das Obergericht Zürich bestätigte am 18. April 2018 das erstinstanzliche
Urteil zugunsten von Julius Bär und wies die Klage der BvS ab. Das
Bundesgericht hiess eine dagegen erhobene Beschwerde der BvS am 17. Januar 2019
teilweise gut, hob das Urteil des Obergerichts Zürich vom 18. April 2018 auf
und wies ihm den Fall zur Neubeurteilung zurück.
 
Am 3. Dezember 2019 beurteilte das Obergericht Zürich den Fall neu und
bestätigte nun die Forderungen der BvS im Umfang von ca. CHF 97 Millionen plus
Zinsen seit 2009. Julius Bär nimmt das Urteil zur Kenntnis und wird es an das
Bundesgericht weiterziehen. Da diese Berufung keine aufschiebende Wirkung hat,
muss Julius Bär vorsorglich eine Rückstellung in der Höhe der zugesprochenen
Summe von CHF 153 Millionen buchen. Julius Bär hat die Forderungen der BvS
stets bestritten und wird dies auch weiterhin tun.
 
Wie bereits offengelegt, wurden die Forderungen der BvS unter den Bestimmungen
der Transaktionsvereinbarung aus dem Jahr 2005 im Rahmen der mit Bezug auf die
erworbenen Gesellschaften abgegebenen Zusicherungen gegenüber der Verkäuferin
angemeldet und Julius Bär wird die endgültig zugesprochene Summe
zurückfordern.

Kontakte
Media Relations, Tel. +41 (0) 58 888 8888
Investor Relations, Tel. +41 (0) 58 888 5256

Über Julius Bär
Julius Bär ist die führende Schweizer Wealth-Management-Gruppe und eine
erstklassige Marke in diesem globalen Sektor, ausgerichtet auf die persönliche
Betreuung und Beratung anspruchsvoller Privatkunden. Per Ende Oktober 2019
beliefen sich die verwalteten Vermögen auf CHF 422 Milliarden. Die Bank Julius
Bär & Co. AG, die renommierte Privatbank, deren Ursprünge bis ins Jahr
1890 zurückreichen, ist die wichtigste operative Gesellschaft der Julius Bär
Gruppe AG, deren Aktien an der SIX Swiss Exchange (Ticker-Symbol: BAER) kotiert
und Teil des Swiss Leader Index (SLI) sind, der die 30 grössten und liquidesten
Schweizer Aktien umfasst.
 
Julius Bär ist in über 25 Ländern und an mehr als 60 Standorten präsent. Mit
Hauptsitz in Zürich sind wir an wichtigen Standorten vertreten wie etwa in
Dubai, Frankfurt, Genf, Hongkong, London, Luxemburg, Mailand, Mexiko-Stadt,
Monaco, Montevideo, Moskau, Mumbai, São Paulo, Singapur und Tokio. Unsere
kundenorientierte Ausrichtung, unsere objektive Beratung auf der Basis der
offenen Produktplattform von Julius Bär, unsere solide finanzielle Basis sowie
unsere unternehmerische Managementkultur machen uns zur internationalen Referenz
im Wealth Management.
 
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter www.juliusbaer.com





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