Zürich (Reuters) - Klatsche für zwei frühere Konzernchefs des Schweizer Vermögensverwalters Julius Bär: Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) hat Boris Collardi und seinen Nachfolger Bernhard Hodler wegen Versäumnissen des Instituts bei der Bekämpfung von Geldwäsche verwarnt.

Die Finma nannte in ihrer Mitteilung vom Donnerstag zwar keine Namen, aber die beiden Manager bestätigten über ihre Sprecher, dass sie schriftlich gerügt worden seien. Zumindest Collardi kann aber aufatmen: Die Bank Pictet, bei der er nach seinem Ausscheiden bei Bär Partner wurde, stellte sich hinter ihn. "Wir haben volles Vertrauen in seine Arbeit bei Pictet", erklärte das Genfer Institut.

Bereits im vergangenen Februar hatte die Finma bei Bär schwerer Verstöße gegen Geldwäsche-Bestimmungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Korruptionsfällen in Venezuela sowie systematische Mängel beim Risikomanagement festgestellt. Danach nahm sie vier Einzelpersonen unter die Lupe. Collardi und Hodler rügte sie nun. Gegen eine weitere Person wurde ein schärferes Verfahren eingeleitet, das bis hin zu einem Berufsverbot führen kann. Bei einer vierten Person habe die Finma auf ein Verfahren verzichtet, weil diese künftig keine Führungspositionen in der Branche mehr übernehmen wolle.

Ein Bär-Sprecher sagte, das Verfahren der Finma richte sich gegen frühere Mitarbeiter, die die Bank inzwischen alle verlassen hätten. Das Institut werde bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses am 1. Februar darüber informieren, wie sie die Prozesse verbessert habe.

KEIN BERUFSVERBOT FÜR COLLARDI UND HODLER

Collardi hatte Bär in seiner Amtszeit auf Wachstum getrimmt und sich damit den Applaus der Anleger gesichert. Doch spätestens nach seinem Rücktritt im November 2017 wurden auch die Schattenseiten dieser Stossrichtung sichtbar. Sein Nachfolger Hodler, der zuvor Risikochef war, ließ Kundenakten nach Korruptions- und Geldwäschefällen durchleuchten und trennte sich auch von einigen Klienten. Doch das reichte der Finma offenbar nicht.

Die einschneidendste Sanktion der Behörde, die Verhängung eines Berufsverbots für bis zu fünf Jahre, blieb sowohl Hodler als auch Collardi erspart. Voraussetzung für ein Berufsverbot ist, dass die Behörde jemandem eine direkte Verantwortung für die schwere Verletzung von Aufsichtsrecht nachweisen kann. Eine strategische Vorgabe reiche nicht aus. "Im Falle der zwei gerügten Führungspersonen ist es zwar zu Fehlern gekommen, genügende Hinweise für eine direkte, kausale Verantwortung für die schwere Verletzung von Aufsichtsrecht liegen aber nicht vor", erklärte die Finma.

Collardi erklärte, er akzeptiere die Rüge. "Entscheidend ist, dass die Angelegenheit damit für mich zu einem Abschluss gebracht wurde." Der seit September 2019 amtierende Bär-CEO Philipp Rickenbacher hat dem Wachstumskurs inzwischen abgeschworen.