Das Institut verteilt die Strafgebühren damit auf mehrere Schultern: Einen Teil der Kosten trage die Bank, einen Teil die Kunden und einen Teil die Kundenberater, erklärte ein Sprecher am Montag und bestätigte damit einen Bericht des "SonntagsBlick". Die Berater könnten entscheiden, inwieweit sie die Gebühr an die Kunden weiterreichen oder aus der eigenen Kasse bezahlen. Details, wieviele Bär-Banker für die Negativzinsen bezahlen, gibt das Institut nicht bekannt.

Hintergrund der Maßnahme sind die Strafzinsen von 0,75 Prozent, die die Schweizerische Notenbank (SNB) seit Anfang 2015 ab einer gewissen Freigrenze auf bei ihr geparkte Einlagen erhebt. Sie kosten die Banken insgesamt mehr als eine Milliarde Franken. Vor allem reine Privatbanken leiden unter der Gebühr - auch weil viele ihrer reichen Kunden angesichts der unsicheren Zeiten ihr Geld lieber in bar halten, und nicht in Aktien oder Anleihen stecken. Die Banken wollen ihre Kunden daher dazu bringen, ihr Geld zu investieren. "Wir verfolgen einen sehr kommerziellen Ansatz", hatte Bär-Chef Boris Collardi vergangenes Jahr in einem Interview mit der "Neuen Zürcher Zeitung" gesagt. Der Kundenberater könne die ihm entstehenden Kosten ausgleichen - "innerhalb der Kundenbeziehung über Dienstleistungen, Produkte oder Transaktionen", hatte Collardi gesagt.

Die Großbanken UBS und Credit Suisse reichen Negativzinsen bislang an Großkunden und Firmenkunden weiter. Strafgebühren für Privatsparer sind in der Schweiz bislang die Ausnahme. Die SNB will mit den Negativzinsen den Franken unattraktiv für Investoren machen und somit eine weitere Aufwertung verhindern.

Unternehmen in diesem Artikel : Credit Suisse Group AG, Julius Baer Gruppe AG, UBS Group AG