Zürich (awp) - Die Finanzmarktaufsicht Finma eröffnet wegen der Geldwäschereifälle im Kontext mit mutmasslichen Korruptionfällen in Venezuela ein Verfahren gegen einen Manager der Privatbank Julius Bär. In einem weiteren Fall sieht sie nach einer Verzichtserklärung von einer Verfahrenseröffnung ab. Zwei weitere Bär-Manager hat die Finma schriftlich gerügt.

Die Finma hatte im Februar 2020 die Bank Bär wegen schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung im Kontext mit Korruption rund um den venezolanischen Ölkonzern Petróleos de Venezuela PDVSA und den Fussballverband Fifa gerügt. Die Abklärungen hätten insbesondere vier hochrangige Manager betroffen, teilte die Finma am Donnerstag mit.

Die Finma kann Personen, die für eine schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen verantwortlich sind, die Tätigkeit in leitender Stellung bei einem Finanzunternehmen untersagen. Dazu muss sie ihr Pflichtwidrigkeiten nachweisen. im Zusammenhang mit mutmasslichen Korruptionsfällen rund um den venezolanischen Ölkonzern PDVSA stand die Finma laut eigenen Angaben mit über 30 Schweizer Banken in Kontakt. Sie eröffnete dabei fünf Enforcementverfahren.

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