JPMorgan Chase Bank, N.A. (der „Anbieter“) gab heute ein
Kaufangebot (das „Angebot“) an die Inhaber (die „Anleihegläubiger“)
seiner Wandelanleihen mit Barausgleich und Fälligkeit 2021
(XS1748457352) in Höhe von 350.000.000 USD bekannt. Zurzeit beträgt der
gemäß den Bedingungen in dieser Pressemitteilung davon ausstehende
Gesamtnennbetrag (die „Anleihen“) 350.000.000 USD.
Der Anbieter offeriert den Barkauf aller Anleihen zum Kaufpreis von
185.000 USD pro 200.000 USD Kapitalsumme der Anleihen, die von den
Anleihegläubigern gemäß dem Angebot rechtsgültig angedient werden.
Im Zusammenhang mit dem Angebot fungiert J.P. Morgan Securities plc als
Dealer Manager und die Zweigstelle London der Bank of New York Mellon
als Tender Agent.
Zeitplan für das Angebot
Der Zeitplan für das Angebot ist nachstehend angegeben:
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Einführungsdatum
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10. Oktober 2018
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Termine für die Zwischenabwicklung
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16:00 Uhr (Londoner Zeit) am 16. Oktober 2018, 23. Oktober 2018
und 30. Oktober 2018
Im Hinblick auf gültig angediente Angebote, die zu oder vor der
jeweiligen Frist für die Zwischenabwicklung erfolgen, beabsichtigt
der Anbieter, die zum Kauf angenommenen Anleihen (sofern
zutreffend) am entsprechenden Datum für die Zwischenabwicklung zu
begleichen, das drei Londoner oder New Yorker Geschäftstage nach
der entsprechenden Frist für die Zwischenabwicklung liegt.
Der Angebotsauftrag (gemäß nachstehender Definition) muss
dem Tender Agent über die Euroclear Bank SA/NV („Euroclear“) oder
die Clearstream Banking, S.A. („Clearstream, Luxemburg“) zu oder
vor der entsprechenden Frist für die Zwischenabwicklung zugestellt
werden, damit die entsprechenden Anleihen zum Kauf angenommen und
zum Datum der Zwischenabrechnung gemäß der Frist für die
Zwischenabwicklung beglichen werden können.
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Fristablauf
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16:00 Uhr (Londoner Zeit) am 6. November 2018
Der Tender Agent muss den Angebotsauftrag über Euroclear
Clearstream, Luxembourg zu oder vor dem Fristablauf erhalten,
damit die entsprechenden Anleihen für den Kauf zugelassen werden.
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Bekanntgabe der Ergebnisse
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Die Bekanntgabe des endgültigen Gesamtnennbetrags der gemäß dem
Angebot zum Kauf angenommenen Anleihen erfolgt so bald wie möglich
nach dem Fristablauf durch Veröffentlichung der Informationen
mittels Zustellung einer Mitteilung an Euroclear und Clearstream,
Luxembourg (die „Clearing-Systeme“) zwecks Information der
direkt Beteiligten (gemäß nachstehender Definition).
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Voraussichtlicher endgültiger Abwicklungstermin
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9. November 2018
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Anleihegläubigern wird geraten, mit einer Bank, einem Börsenmakler
oder einem anderen Intermediär (einschließlich einem direkt Beteiligten
eines Clearing-Systems), bei der/dem die Anleihen gehalten werden,
Rücksprache bezüglich des Termins zu halten, bis zu dem der Intermediär
den Angebotsauftrag für die Beteiligung am Angebot oder zum Widerruf
seines Angebotsauftrags für die Beteiligung am Angebot erhalten muss,
damit das Angebot die oben festgelegte Frist erfüllt.
Die von dem Intermediär (einschließlich eines direkt Beteiligten
der Clearing-Systeme) festgelegte Frist wird voraussichtlich vor der
oben festgelegten Frist liegen.
Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach eigenem
Ermessen und vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
jederzeit (i) den Fristablauf zu verlängern, (ii) die von den
Anleihegläubigern gemäß dem Angebot erfolgreich angedienten Anleihen
einzubehalten und (iii) die anderen Bedingungen des Angebots in
jeglicher Hinsicht zu ändern. Jede am Angebot vorgenommene Änderung gilt
für alle Anleihen, die gemäß diesem Angebot angedient werden. Wenn der
Anbieter eine wesentliche Änderung an den Bedingungen eines Angebots
oder an den Informationen bezüglich eines Angebots vornimmt,
veröffentlicht er zusätzliche Mitteilungen und erweitert das Angebot im
gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen.
Beteiligung am Angebot
Nur direkt Beteiligte dürfen einen Angebotsauftrag einreichen.
Anleihegläubiger, die eine Beteiligung am Angebot beabsichtigen und die
direkt Beteiligte eines Clearing-Systems sind, müssen die unten
beschriebenen Maßnahmen direkt ergreifen. Anleihegläubiger, die eine
Beteiligung am Angebot beabsichtigen und keine direkt Beteiligten eines
Clearing-Systems sind, müssen einen Angebotsauftrag durch Anweisung an
die Bank, den Verwalter oder Intermediär, bei dem die Anleihen gehalten
werden, einreichen. Alle Kosten oder Aufwendungen, die einer Bank, einem
Verwalter oder einem Intermediär durch die Einreichung eines
Angebotsauftrags entstehen, werden von dem entsprechenden
Anleihegläubiger getragen. Ein „direkt Beteiligter“ ist eine
Person, die in den Unterlagen des entsprechenden Clearing-Systems als
Inhaber der Anleihen ausgewiesen ist.
Ein Angebotsauftrag für Anleihen gemäß dem Angebot („Angebotsauftrag“)
sollte direkt an das entsprechende Clearing-System gemäß den üblichen
Verfahren des Clearing-Systems übertragen werden. Die Ausschreibung von
Anleihen im Angebot gilt als vorgenommen, wenn der Tender Agent von dem
entsprechenden Clearing-System einen gültigen Angebotsauftrag erhält,
der gemäß den Anforderungen des Clearing-Systems eingereicht wurde. Der
Empfang des Angebotsauftrags durch das entsprechende Clearing-System
wird gemäß den Standardverfahren des Clearing-Systems bestätigt und
bewirkt, dass die entsprechenden Anleihen in dem in diesem
Clearing-System geführten Depot des Anleihegläubigers gesperrt werden,
sodass Übertragungen im Zusammenhang mit diesen Anleihen nicht möglich
sind.
Mit Ausnahme der bestimmten, unter „Allgemeine Bedingungen des
Angebots“ beschriebenen Umstände sind Angebotsaufträge nach ihrer
Einreichung unwiderruflich.
Angebot neuer Anleihen
Der Anbieter gab heute außerdem die Einführung eines Angebots über
Wandelanleihen mit Barausgleich und Fälligkeit 2021 (die „neuen
Anleihen“) mit einem Gesamtnennbetrag von mindestens 150.000.000 USD
bekannt. Die neuen Anleihen beziehen sich auf die Stammaktien der Dufry
AG. Umtauschrechte in Bezug auf die neuen Anleihen werden nur bar
abgegolten.
Kontaktinformationen
Informationsanfragen bezüglich der Bedingungen des Angebots sind an
folgende Adresse zu richten:
J.P. Morgan Securities plc
25 Bank Street
Canary Wharf
London E14 5JP
United Kingdom
Attention: J.P. Morgan equity-linked team
Telefon: +44 207 134 2650
E-Mail: Eql_LM@jpmorgan.com
Informationsanfragen bezüglich der Verfahren für die Beteiligung an dem
Angebot sind an folgende Adresse zu richten:
The Bank of New York Mellon, London Branch
One Canada Square
London E14 5AL
United Kingdom
Attention: Debt Restructuring Services
Telefon: +44 (0) 1202 689644
E-Mail: debtrestructuring@bnymellon.com
Insiderinformationen
Diese Pressemitteilung beinhaltet die Offenlegung von Informationen, die
als Insiderinformationen gemäß Artikel 7(1) der
EU-Marktmissbrauchsbestimmungen gelten oder gelten können.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS
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1.
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Anleihegläubiger, die sich an dem Angebot beteiligen wollen, müssen
einen Nennbetrag von mindestens 200.000 USD der Anleihen gültig
bieten.
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2.
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Die Beteiligung am Angebot ist abhängig von der Einreichung eines
Angebotsauftrags, der nach alleinigem Ermessen des Anbieters in
gültiger Form erfolgt, und der Anbieter ist gegenüber dem
entsprechenden Anleihegläubiger nicht verpflichtet ist, die
Ablehnung des Kaufs von angedienten Anleihen gemäß dem Angebot zu
begründen oder zu rechtfertigen. So können beispielsweise
Anleihengebote gemäß dem Angebot abgelehnt werden, wenn das Angebot
beendet wird oder wenn das Anleihengebot nicht die Anforderungen
eines bestimmten Landes erfüllt.
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3.
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Alle von dem Anbieter oder in seinem Namen gemäß dem Angebot oder in
Verbindung damit vorgenommenen Zahlungen erfolgen netto ohne jede
Art von Einbehalt oder Abzug von Steuern, Zöllen, Veranlagungen oder
staatlichen Abgaben, die von einer mit der Befugnis zur Erhebung von
Steuern ausgestatteten Behörde oder in deren Namen erhoben,
eingezogen, einbehalten oder geschätzt werden. Wenn ein Einbehalt
oder Abzug erforderlich ist, ist der Anbieter berechtigt, den
entsprechenden Betrag von Zahlungen dafür einzubehalten oder
abzuziehen, und weder der Anbieter noch der Tender Agent oder der
Dealer Manager sind verpflichtet, Zahlungen an Anleihegläubiger im
Hinblick auf einbehaltene oder abgezogene Beträge zu leisten.
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4.
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Wenn der Anbieter das Angebot in der Weise ändert, die (nach
Beratung mit dem Dealer Manager) seiner Meinung nach für die
Anleihegläubiger, die bereits einen Angebotsauftrag vor der
Ankündigung der Änderungen eingereicht haben, in erheblichem Maße
schädlich sind, und wenn der Kauf der entsprechenden Anleihen vor
dieser Ankündigung noch nicht abgewickelt ist (wobei die Ankündigung
eine Erklärung enthält, dass die Änderung nach Meinung des Anbieters
in erheblichem Maße schädlich für die Anleihegläubiger sind), dann
kann dieser Angebotsauftrag innerhalb von 24 Stunden nach der
Ankündigung gemäß den Verfahren des entsprechenden Clearing-Systems
widerrufen werden (und die Abwicklung des Angebotsauftrags wird für
diesen Zeitraum ausgesetzt). Um jeden Zweifel auszuschließen, gilt,
dass jeder Anleihegläubiger, der sein Widerrufsrecht unter den oben
festgelegten Bedingungen nicht wahrnimmt, auf sein Widerrufsrecht
verzichtet und dass sein ursprünglicher Angebotsauftrag wirksam
bleibt. Ein Angebotsauftrag kann von einem Anleihegläubiger (falls
dieser ein direkt Beteiligter ist) oder dem entsprechenden direkten
Beteiligten in seinem Namen durch Einreichung einer gültigen
elektronischen Widerrufsanweisung in das entsprechende
Clearing-System widerrufen werden. Damit die Widerrufsanweisung
gültig ist, müssen die Anleihen, auf die sich der ursprüngliche
Angebotsauftrag bezieht, das Wertpapierdepot mit den Anleihen und
alle anderen, von dem entsprechenden Clearing-System geforderten
Informationen angegeben werden. Ein Widerruf eines Angebotsauftrags
nach Abwicklung des Kaufs der entsprechenden Anleihen nicht ist
möglich.
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5.
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Jeder Anleihegläubiger ist allein verantwortlich für die eigene,
unabhängige Beurteilung aller Sachverhalte (einschließlich der im
Zusammenhang mit dem Angebot, den Anleihen, dem Anbieter und Dufry
AG, auf deren Anteile sich die Anleihen beziehen), die der
Anleihegläubiger für angemessen hält, einschließlich
Steuerangelegenheiten, um eine Entscheidung über eine Offerte für
Anleihen gemäß dem Angebot und über den Gesamtnennbetrag der von ihm
anzudienenden Anleihen zu treffen.
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6.
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Das Angebot, die Annahme des Angebots durch Anleihegläubiger und
alle außervertraglichen Verpflichtungen, die aus dem Angebot oder in
Verbindung damit entstehen, unterliegen englischem Recht und sind
nach englischem Recht auszulegen.
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ANGEBOTSEINSCHRÄNKUNGEN
Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Kauf von Anleihen in
einem Land oder an eine Person dar, in dem oder von dem aus oder von der
die Abgabe eines solchen Angebots gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen
unzulässig wäre. Die Verbreitung dieser Pressemitteilung kann in
bestimmten Ländern gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den
Besitz dieser Pressemitteilung gelangen, werden von jedem Anbieter, dem
Tender Agent und dem Dealer Manager aufgefordert, ihnen derartige
Einschränkungen mitzuteilen und diese zu befolgen.
Vereinigtes Königreich
Die Übermittlung dieser Pressemitteilung durch den Anbieter sowie
anderer Dokumente und Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wird
nicht von einer autorisierten Person im Sinne von Abschnitt 21 des „
Financial Services and Markets Act 2000“ („FSMA“) vorgenommen,
und solche Dokumente und/oder Materialien wurden nicht von einer solchen
autorisierten Person genehmigt. Folglich werden solche Dokumente
und/oder Materialien nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten
Königreich weitergeleitet und dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht
werden. Die Übermittlung solcher Dokumente und/oder Materialien ist von
der Einschränkung für Finanzangebote gemäß Abschnitt 21 des FSMA unter
der Bedingung ausgenommen, dass sie sich nur an (1) Personen richtet,
die als Anlagespezialisten gemäß in Artikel 19 des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (dem „FPO“)
über berufliche Erfahrungen bezüglich Investitionen verfügen; (2)
Personen, die unter Artikel 43(2) des FPO fallen; oder (3) Personen, an
die diese Dokumente und/oder Materialien rechtmäßig übermittelt werden
dürfen. Alle Investitionen oder Investitionstätigkeiten, auf die sich
diese Pressemitteilung bezieht, stehen nur den oben definierten Personen
zur Verfügung und dürfen nur von diesen getätigt werden, und andere
Personen dürfen sich nicht darauf berufen.
Frankreich
Das Angebot wird der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich („Frankreich“)
weder direkt noch indirekt zugänglich gemacht. Weder diese
Pressemitteilung noch andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang
mit dem Angebot wurden oder werden an die Öffentlichkeit in Frankreich
verteilt, sondern nur an: (i) Finanzdienstleister, die
Investment-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Portfoliomanagement
für Dritte erbringen (personnes fournissant le service
d’investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers);
und/oder (ii) qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés,
die auf eigene Rechnung handeln und gemäß Definition in Artikel L.411-1,
L.411-2 und D.411-1 des französischen Code Monétaire et Financier zur
Beteiligung an dem Angebot berechtigt sind. Diese Pressemitteilung wurde
nicht zur Freigabe durch die Autorité des Marchés Financiers eingereicht.
Italien
Weder das Angebot noch diese Pressemitteilung oder andere Dokumente oder
Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden für das
Freigabeverfahren durch die Commissione Nazionale per le Societa e la
Borsa (CONSOB) gemäß den italienischen Gesetzen und Vorschriften
eingereicht. Das Angebot wird in der Republik Italien („Italien“)
als befreites Angebot gemäß Artikel 101-bis, Paragraph 3-bis der
Rechtsverordnung Nr. 58 vom 24. Februar 1998 in der jeweils gültigen
Fassung (Financial Services Act) und Artikel 35-bis, Paragraph 3 des
CONSOB-Beschlusses Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 in der jeweils gültigen
Fassung durchgeführt.
Entsprechend richtet sich das Angebot ausschließlich an Inhaber der
Anleihen in Italien, die gemäß Definition und im Sinne von Artikel 100
des Financial Services Act und Artikel 35-bis, Paragraph 4
CONSOB-Beschlusses Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 in der jeweils gültigen
Fassung „qualifizierte Investoren“ (investitori qualificati)
sind. Inhaber oder Nutzungsberechtigte der Anleihen dürfen ihre Anleihen
über autorisierte Personen (wie beispielsweise Investmentfirmen, Banken
oder Finanzintermediäre, denen die Durchführung solcher Aktivitäten in
Italien gemäß dem Financial Services Act, CONSOB-Beschluss Nr. 16190 vom
29. Oktober 2007 in der jeweils gültigen Fassung und der
Rechtsverordnung Nr. 385 vom 1. September 1993 in der jeweils gültigen
Fassung gestattet ist) und in Übereinstimmung mit den durch die CONSOB
oder eine andere italienische Behörde geregelten, gültigen
Rechtsvorschriften und Bestimmungen offerieren. Jeder Intermediär muss
die geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der Informationspflicht
gegenüber seinen Kunden in Verbindung mit den Anleihen oder dem Angebot
einhalten.
Schweiz
Weder diese Pressemitteilung noch andere Angebote oder Materialien im
Zusammenhang mit dem Angebot stellen einen Prospekt im Sinne von Artikel
652a oder Artikel 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts oder einen
Börsenzulassungsprospekt im Sinne der Kotierungsvorschriften der SIX
Swiss Exchange Ltd. dar. Demzufolge treffen die für Investoren in der
Schweiz geltenden Anlegerschutzvorschriften nicht auf das Angebot zu. Im
Zweifelsfall sollten Investoren in der Schweiz ihren Rechtsberater,
Finanzberater oder Steuerberater hinsichtlich des Angebots konsultieren.
Allgemeines
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf
bzw. eine Aufforderung für ein Angebot zum Kauf oder Verkauf der
Anleihen unter Umständen dar, in denen ein solches Angebot oder eine
solche Aufforderung ungesetzlich wäre (und eine Beteiligung an dem
Angebot nicht von Anleiheinhabern akzeptiert würde). In den Ländern, in
denen Wertpapiergesetze, Blue-Sky- oder andere Gesetze vorschreiben,
dass das Angebot von einem lizenzierten Broker oder konzessionierten
Händler und einem Dealer Manager oder seinen Tochtergesellschaften in
dem Land des lizenzierten Brokers oder Händlers gemacht werden muss,
gilt das Angebot als von dem Dealer Manager oder (gegebenenfalls) seinen
Tochtergesellschaften im Auftrag des Anbieters in diesem Hoheitsgebiet
abgegeben.
ERKLÄRUNGEN
Mit der Beteiligung an dem Angebot versichert und garantiert jeder
Anleihegläubiger und jeder im Auftrag des Anleihegläubigers handelnde
Intermediär gegenüber dem Anbieter, dem Tender Agent und dem Dealer
Manager zum Datum der Einreichung des entsprechenden Angebotsauftrags,
des Fristablaufs und dem Abwicklungsdatum, dass:
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(i)
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Er die Rahmenbedingungen des Angebots und die
Angebotseinschränkungen in dieser Pressemitteilungen erhalten und
akzeptiert hat und seine Fähigkeit zur Beteiligung an dem Angebot
gemäß den Angebotseinschränkungen bestätigt;
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(ii)
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Er keine Person ist, für die die Abgabe des Angebots gemäß den
geltenden Wertpapiergesetzen unzulässig wäre und dass er alle für
die Beteiligung an dem Angebot geltenden Gesetze und Vorschriften
erfüllt;
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(iii)
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Er sich nicht auf Untersuchungen gestützt hat, die der Tender Agent,
der Dealer Manager oder eine andere, in deren Auftrag handelnde
Person im Hinblick auf den Anbieter, die Anleihen, das Angebot oder
die auf die Anleihen bezogenen Anteile gegebenenfalls durchgeführt
hat, und sich nicht auf derartige Untersuchungen stützen darf; und
dass der Tender Agent, der Dealer Manager und ihre jeweiligen
Tochtergesellschaften keine ausdrücklichen oder implizierten
Erklärungen im Hinblick auf das Angebot, den Anbieter, die Anleihen
oder die auf die auf Anleihen bezogenen Anteile abgegeben haben;
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(iv)
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Er seine eigenen Rechts-, regulatorischen, Steuer-, Unternehmens-,
Anlage-, Finanzberater und Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf diese
Angelegenheit im erforderlichen Umfang konsultiert, alle seiner
Meinung nach erforderlichen oder angemessenen Informationen im
Zusammenhang mit dem Angebot geprüft und seine eigenen
Entscheidungen nach eigenem Ermessen auf der Grundlage einer
sorgfältigen Prüfung und der Konsultation mit seinen Beratern
getroffen hat oder treffen wird und dass diese Entscheidungen nicht
auf Ansichten beruhen, die im Namen des Anbieters, des Dealer
Managers oder des Tender Agents ausgesprochen wurden;
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(v)
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Er keine Informationen vom Anbieter, Tender Agent, Dealer Manager
oder von einem ihrer Geschäftsführer oder Mitarbeiter oder Berater
über die steuerlichen Folgen seiner Beteiligung an dem Angebot
erhalten hat, und bestätigt, dass er selbst für Steuern oder
ähnliche Zahlungen verantwortlich ist, die gemäß der Gesetze der
zuständigen Jurisdiktion infolge seiner Beteiligung an dem Angebot
fällig werden;
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(vi)
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Er bestätigt, dass (a) die Anleihen, die der Anleihegläubiger gemäß
dem Angebot offeriert, von diesem Anleihegläubiger mit dem
uneingeschränkten Eigentumsrecht frei von allen Pfandrechten,
Belastungen und anderen Sicherungsrechten und zusammen mit allen
damit verbundenen Rechten übertragen werden, und (b) dass er
Rechtsträger der Anleihen ist oder falls der Anleihegläubiger in
treuhänderischer Eigenschaft, als Agent oder in einer anderen
Funktion als Intermediär handelt, dass der Anleihegläubiger nach
freiem Ermessen oder gemäß gültigen Anweisungen im Hinblick auf die
offerierten Anleihen handelt;
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(vii)
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Er die Anleihen bis zum früheren Zeitpunkt des Abwicklungstermins
oder zum Angebotsende in dem entsprechenden Clearing-System
blockiert und dass er gemäß den Anforderungen und der
vorgeschriebenen Frist des entsprechenden Clearing-Systems eine
Anweisung in das Clearing-System eingegeben hat oder die Eingabe
veranlasst, mit der die Blockierung der offerierten Anleihen zum
Datum der Einreichung wirksam wird, sodass in der Zeit bis zur
Übertragung der Anleihen zum Abrechnungszeitpunkt an den Anbieter
oder bis zum Auftrag des Anbieters oder seines Agenten und bis zur
Kündigung der Anleihen keine Übertragungen der Anleihen erfolgen
können; und
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(viii)
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Er keine natürliche oder juristische Person ist („durch
Sanktionen beschränkte Person“):
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A.
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Dabei handelt es sich um eine durch Sanktionen beschränkte Person,
die sich auf folgenden Listen befindet: (a) der aktuellsten
Verbotsliste „Specially Designated Nationals and Blocked Persons”
(die zum Zeitpunkt dieser Mitteilung zu finden ist unter:
https://www.treasury.gov/ofac/downloads/sdnlist.pdf) (die „SDN-Liste“)
oder auf der Liste der „Foreign Sanctions Evaders“ (die zum
Zeitpunkt dieser Mitteilung zu finden ist unter:
http://www.treasury.gov/ofac/downloads/fse/fselist.pdf, die „FSE-Liste”)
oder (b) auf der aktuellsten „konsolidierten Liste der Personen,
Vereinigungen und Einrichtungen, die finanziellen Sanktionen der
EU unterliegen“ (die zum Zeitpunkt dieser Mitteilung zu finden ist
unter: :
https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage_en/8442/Consolidated%20list%20of%20sanctions);
oder
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B.
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Die auf andere Weise Sanktionen unterliegt, die von einer anderen
als der ausschließlich in folgenden Listen aufgenommenen Behörden
erlassen werden: (X) die aktuellste Liste „Sectoral Sanctions
Identifications“ (die zum Zeitpunkt dieser Mitteilung zu finden
ist unter:
http://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/SDN-List/Pages/ssi_list.aspx)
(die „SSI-Liste“), (y) Anlagen III, IV, V und VI der
Verordnung des Rats Nr. 833/2014 in der durch die Verordnung des
Rats Nr. 960/2014 geänderten Fassung (die „EU-Anlagen“),
oder (z) jede andere, von einer für Sanktionen zuständigen Behörde
geführten Liste mit ähnlicher Wirkung wie die SSI-Liste oder die
EU-Anlagen.
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m Sinne dieser Erklärung bedeutet „für Sanktionen zuständige
Behörde“:
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(a)
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der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen;
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(b)
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die entsprechenden staatlichen Einrichtungen und Behörden der
Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, der Europäischen
Union oder eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union,
einschließlich und ohne Einschränkung, das Office of Foreign
Assets Control des US-Finanzministeriums, das Außenministerium der
Vereinigten Staaten, das United States Department of Commerce und
das britische Finanz- und Wirtschaftsministerium; und
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(c)
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alle anderen entsprechenden staatlichen Behörden oder
Aufsichtsbehörden, Institutionen oder Organe, die Sanktionen
verhängen.
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Die Erklärung in (viii) oben gilt nur in dem Maße als nicht
erforderlich, insoweit sie aufgrund eines Verstoßes gegen eine
Bestimmung des Ratsbeschlusses (EU) Nr. 2271/1996 vom 22. November
1996 (oder eines Gesetzes oder einer Vorschrift zur Umsetzung dieser
Bestimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder im
Vereinigten Königreich) nicht durchsetzbar ist oder nicht
durchsetzbar wäre.
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WICHTIGER HINWEIS
ÄNDERUNGEN DER INFORMATIONEN IN DIESER PRESSEMITTEILUNG OHNE
ANKÜNDIGUNG VORBEHALTEN. DIE INFORMATIONEN KÖNNEN ALS GANZES UNTER
BEZUGNAHME AUF WEITERE MITTEILUNGEN HINSICHTLICH DES ANGEBOTS GEÄNDERT
WERDEN. DIESE PRESSEMITTEILUNG STELLT KEINEN VERKAUFS- ODER
EMISSIONSPROSPEKT ODER KEINE ANGABEN ZUM PROSPEKT DAR UND WIRD IHNEN
AUSSCHLIESSLICH ZUR INFORMATION ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DARF
INSGESAMT ODER TEILWEISE NUR MIT VORHERIGER ZUSTIMMUNG DES DEALER
MANAGERS ZU IRGENDEINEM ZWECK REPRODUZIERT, WEITERGELEITET ODER ANDEREN
PERSONEN ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.
DIESE PRESSEMITTEILUNG RICHTET SICH AUSSCHLIESSLICH AN MARKTEXPERTEN
UND INSTITUTIONELLE ANLEGER, DIENT AUSSCHLIESSLICH ZUR INFORMATION UND
STELLT KEINEN ERSATZ FÜR EINE UNABHÄNGIGE BEURTEILUNG DAR. DIESE
PRESSEMITTEILUNG IST NICHT ALS ANLAGEBERATUNG GEDACHT UND DARF UNTER
KEINEN UMSTÄNDEN ALS ANGEBOT ZUM KAUF EINER ANLEIHE VERWENDET ODER
ANGESEHEN WERDEN UND IST KEINE FEMPFEHLUNG FÜR DEN KAUF ODER VERKAUF
EINER ANLEIHE.
ALLE ENTSCHEIDUNGEN HINSICHTLICH EINER OFFERTE DER ANLEIHEN GEMÄSS
DEM ANGEBOT SOLLTEN NUR AUF BASIS EINER UNABHÄNGIGEN PRÜFUNG IHRERSEITS
DER ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN INFORMATIONEN DES ANBIETERS UND DER
VERÖFFENTLICHTEN INFORMATIONEN IN BEZUG AUF DIE ANTEILE GETROFFEN
WERDEN, AUF DIE SICH DIE ANLEIHEN BEZIEHEN. WEDER DER DEALER MANAGER
NOCH DER TENDER AGENT ODER IHRE JEWEILIGEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN HAFTEN
FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH DIE NUTZUNG DIESER PRESSEMITTEILUNG ENTSTEHEN
ODER GEBEN ERKLÄRUNGEN ZUR GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DIESER
PRESSEMITTEILUNG ODER DER ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN INFORMATIONEN ODER DER
VERÖFFENTLICHTEN INFORMATIONEN IN BEZUG AUF DIE ANTEILE AB, AUF DIE SICH
DIE ANLEIHEN BEZIEHEN.
DER DEALER MANAGER IST EBENFALLS DER JOINT BOOKRUNNER FÜR DAS NEUE
ANLEIHENANGEBOT. DER DEALER MANAGER UND SEINE NIEDERLASSUNGEN UND
TOCHTERGESELLSCHAFTEN KÖNNEN ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN FÜR DEN
ANBIETER ODER MITGLIEDER DER ANBIETERGRUPPE DURCHFÜHREN ODER BEI DIESEN
UM AUFTRÄGE WERBEN, MÄRKTE FÜR DIE ANLEIHEN UND/ODER DIE ANTEILE
SCHAFFEN, AUF DIE SICH DIE ANLEIHEN BEZIEHEN, UND/ODER KÖNNEN DIE
ANLEIHEN UND DIE ANTEILE BESITZEN ODER TRANSAKTIONEN DAMIT AUSFÜHREN.
IN VERBINDUNG MIT DEM ANGEBOT KÖNNEN DER DEALER MANAGER ODER SEINE
TOCHTERGESELLSCHAFTEN AUF EIGENE RECHNUNG ASSET SWAPS ABSCHLIESSEN ODER
ABWICKELN, KREDITDERIVATE ODER ANDERE DERIVATTRANSAKTIONEN IM
ZUSAMMENHANG MIT DEN ANLEIHEN ZUM SELBEN ZEITPUNKT WIE DAS ANGEBOT
DURCHFÜHREN ODER SICH AN TRANSAKTIONEN DES SEKUNDÄRMARKTS BETEILIGEN.
DER DEALER MANAGER ODER SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN KÖNNEN
GEGEBENENFALLS LANG- ODER KURZFRISTIGE POSITIONEN DER ANLEIHEN INNEHABEN
ODER DERIVATE ODER DIESE ANLEIHEN KAUFEN UND VERKAUFEN. SOLCHE
POSITIONEN WERDEN NICHT VERÖFFENTLICHT.
IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT KÖNNEN DER DEALER MANAGER ODER SEINE
TOCHTERGESELLSCHAFTEN IN IHRER FUNKTION ALS INVESTOREN AUF EIGENE
RECHNUNG FÜR WERTPAPIERE DES ANBIETERS ODER VON DUFRY AG ZEICHNEN ODER
DIE ANLEIHEN ODER ANTEILE, DIE SICH DIE ANLEIHEN BEZIEHEN, VERKAUFEN UND
AUS DIESEM GRUND DIE ANLEIHEN ODER SOLCHE WERTPAPIERE DES ANBIETERS ODER
DER DUFRY AG ODER ANDERE INVESTITIONEN IN IHRE PORTFOLIOS AUFNEHMEN ODER
DIESE KAUFEN ODER VERKAUFEN. AUSSERDEM KÖNNEN SIE DIESE WERTPAPIERE
ANBIETEN ODER VERKAUFEN ODER ANDERE INVESTITIONEN ALS DIE IN VERBINDUNG
MIT DEM ANGEBOT TÄTIGEN. DER DEALER MANAGER BEABSICHTIGT, DIE HÖHE
DIESER INVESTITIONEN ODER TRANSAKTIONEN NUR IN DEM UMFANG
BEKANNTZUGEBEN, IN DEM ES GELTENDE GESETZE ODER VORSCHRIFTEN
VORSCHREIBEN.
IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT HANDELN DER DEALER MANAGER UND DER
TENDER AGENT AUSSCHLIESSLICH IM AUFRAG DES ANBIETERS UND KEINER ANDEREN
PERSON UND SIND EINER ANDEREN PERSON GEGENÜBER NICHT VERPFLICHTET, DEN
SCHUTZ ZU GEWÄHREN, DER KUNDEN DES DEALER MANAGERS ODER DES TENDER AGENT
GEWÄHRT WIRD, ODER ANDERE PERSONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT ZU
BERATEN. WEDER DER DEALER MANAGER NOCH DER TENDER AGENT HABEN EINE
VERPFLICHTUNG GEGENÜBER EINEM OPTIONSINHABER. WEDER DER DEALER MANAGER
NOCH DER TENDER AGENT ODER EINER IHRER GESCHÄFTSFÜHRER, AMTSTRÄGER,
MITARBEITER, BERATER ODER VERTRETER ÜBERNEHMEN EINE AUSDRÜCKLICHE ODER
STILLSCHWEIGENDE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG UND MACHEN KEINE
ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER WAHRHEIT,
GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER INFORMATIONEN IN DIESER
PRESSEMITTEILUNG (ODER ÜBER IN DIESER PRESSEMITTEILUNG AUSGELASSENE
INFORMATIONEN) ODER BEZÜGLICH DER INFORMATIONEN ÜBER DEN ANBIETER, SEINE
NIEDERLASSUNGEN ODER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN; UND HAFTEN NICHT FÜR
VERLUSTE, DIE AUFGRUND DER VERWENDUNG DIESER PRESSEMITTEILUNG ODER IHRES
INHALTS ODER AUF ANDERE WEISE IN VERBINDUNG DAMIT ENTSTEHEN.
DER ANBIETER, TENDER AGENT, DEALER MANAGER ODER IHRE JEWEILIGEN
TOCHTERGESELLSCHAFTEN HABEN KEINE MASSNAHMEN ERGIRFFEN, AUFGRUND DERER
DER BESITZ ODER DIE VERBREITUNG DIESER PRESSEMITTEILUNG ODER VON ANDEREM
WERBEMATERIAL IN BEZUG AUF DAS ANGEBOT IN EINEM LAND ZULÄSSIG WÄRE, IN
DEM MASSNAHMEN ZU DIESEM ZWECK ERFORDERLICH SIND. PERSONEN, DIE IN DEN
BESITZ DIESER PRESSEMITTEILUNG GELANGEN, WERDEN VOM ANBIETER, TENDER
AGENT UND DEALER AUFGEFORDERT, SICH ÜBER SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN ZU
INFORMIEREN UND DIESE ZU BEACHTEN.
GEMÄSS DER BÖRSENPROSPEKT-RICHTLINIE IST EINE VERÖFFENTLICHUNG EINES
PROSPEKTS NICHT VORGESCHRIEBEN.
DIESES ANGEBOT ZUM KAUF STELLT KEINE EINLADUNG ZUR BETEILIGUNG AM
ANGEBOT IN EINEM LAND ODER AN EINE PARSON DAR, IN DEM ODER VON DEM AUS
ODER FÜR DIE DIESE EINLADUNG UNGESETZLICH WÄRE ODER VON DEM AUS DIE
BETEILIGUNG GEMÄSS DER WERTPAPIERGESETZGEBUNG UNGESETZLICH WÄRE. DIE
VERTEILUNG DIESES ANGEBOTS ZUM KAUF KANN IN BESTIMMTEN LÄNDERN
GESETZLICH EINGESCHRÄNKT SEIN. PERSONEN, DIE IN DEN BESITZ DIESER
PRESSEMITTEILUNG GELANGEN, WERDEN VOM ANBIETER, TENDER AGENT UND DEALER
AUFGEFORDERT, SICH ÜBER SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN ZU INFORMIEREN UND DIESE
ZU BEACHTEN.
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besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im
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