Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen

für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 30. November 2022, um 09:00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung

Die Bekanntmachung der Einberufung der 107. ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 30. November 2022, um 09:00 Uhr, erfolgte am 28.10.2022.

Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die 107. ordentliche Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am

30. November 2022 wird im Sinne des COVID-19-GesG in der geltenden Fassung und der darauf basierenden COVID-19-GesV in der geltenden Fassung als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

Das bedeutet, dass bei der 107. ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 30. November 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter) nicht physisch anwesend sein können, um so die Gesundheit der Teilnehmer nicht zu gefährden.

Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit des Vor- sitzenden des Aufsichtsrats, des Vorstandsvorsitzenden, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, QBC 4 - Am Belvedere 4, statt.

Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung sind nach Beurteilung des Vorstands so- wohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berück- sichtigt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die virtuelle ordentliche Hauptversammlung wird zur Gänze im Internet übertragen, sodass alle Aktionäre der Gesellschaft diese am 30. November 2022 ab 09:00 Uhr im Internet unter www.manner.at verfolgen können.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich.

Die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein entsprechend leistungs- fähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige Internetverbindung sowie ein internetfähiges Gerät, welches über einen HTML5-tauglichen Internetbrowser mit aktiviertem Javascript ver- fügt und zur Ton- und Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist (z.B. Computer, Lap- top, Tablet, Smartphone u.Ä.).

Ausübung des Stimmrechts sowie des Antrags- und Widerspruchsrechts nur durch be- sondere Stimmrechtsvertreter

Eine Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 30. Novem- ber 2022 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der nachgenannten beson- deren, von der Gesellschaft unabhängigen, Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Ge- sellschaft gemäß den Festlegungen in der Einberufung (siehe hierzu Punkt IV der Einberufung) nachgewiesen hat, hat das Recht, zur Ausübung des Stimm-, Antrags- und Widerspruchs- rechts einen der nachgenannten Stimmrechtsvertreter zu bestellen.

  1. Rechtsanwältin Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M.
    1010 Wien, Ebendorferstraße 6/10
    E-Mail: arlt.manner@hauptversammlung.at
  2. Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter 1010 Wien, Stephansplatz 4/VIII
    E-Mail: brandstetter.manner@hauptversammlung.at
  3. Rechtsanwalt Dr. Daniel Reiter
    c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH, 2340 Mödling, Enzersdorferstraße 4 E-Mail: reiter.manner@hauptversammlung.at
  4. Rechtsanwalt Mag. Florian Prischl
    c/o Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Seilerstätte 24 E-Mail: prischl.manner@hauptversammlung.at

Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht zulässig.

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Die Aktionäre werden zur Erleichterung der Durchführung der Hauptversammlung ersucht, die Kommunikation mit den von ihnen jeweils bevollmächtigten besonderen Stimmrechtsvertre- tern auf Aufträge zur Stellung von Beschlussanträgen, zum Abstimmungsverhalten und zur Er- hebung eines Widerspruchs zu beschränken. Das Auskunftsrecht kann hingegen von Aktionä- ren selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden.

Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonde- ren Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Stellung von Beschlussanträgen, zum Abstimmungsverhal- ten und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden.

Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at bereitgestellte Vollmachtsformular sowie das Formular für den Widerruf der Vollmacht zu verwenden.

Für die Prüfung Ihrer Identität als Aktionär, insbesondere während der Hauptversammlung, ersuchen wir Sie, in dem Vollmachtsformular im vorgesehenen Feld jene E-Mailadresse anzu- geben, die Sie für den Versand von Weisungen, Anträgen oder Widersprüchen an den Stimm- rechtsvertreter oder für Fragen und Redebeitrage an die Gesellschaft verwenden werden.

Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 28. November 2022, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von einem der nachstehenden Kommunikationswege einlangen:

Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die oben ange- gebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt werden. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.

Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung der Vollmachten zur Verfügung:

Per Post oder Boten

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60

Per Telefax:

+43 (1) 8900 500 - 48

Von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG auch per SWIFT möglich:

GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000728209

im Text angeben)

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Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist jedoch zum Zweck der Wahrung der besonderen Maßnahmen aufgrund von COVID-19 ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Bevollmächtigung einer anderen Person ist zu beachten, dass durch eine wirksame Voll- machtskette (Subvollmacht) sichergestellt werden muss, dass für die Ausübung des Stimm- rechts, des Antragsrechts und des Widerspruchsrechts in der Hauptversammlung selbst einer der vier besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird. Die Bevollmächtigung einer an- deren Person als jene der vier besonderen Stimmrechtsvertreter für die Ausübung dieser Rechte in der Hauptversammlung ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht möglich. Zulässig ist jedoch die Bevollmächtigung anderer Personen zur Ausübung sonstiger Rechte, insbe- sondere des Auskunfts- und des Rederechts.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Wi- derruf der Vollmacht. Wird die Vollmacht nach dem 28. November 2022, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, widerrufen, empfehlen wir die Übermittlung des Widerrufs per E-Mail an den betroffenen Stimmrechtsvertreter oder per Telefax, da ansonsten der rechtzeitige Zugang nicht gewährleis- tet ist.

Weisungen an die besonderen Stimmrechtsvertreter

Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und das Wi- derspruchsrecht nur über Weisung ausüben. Liegt zu einem Beschlussantrag keine Weisung vor, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Auch bei Beschlussanträgen, zu welchen eine unklare Weisung (z.B. gleichzeitig FÜR und GEGEN bei demselben Beschluss- antrag) erteilt wurde, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Die Aktionäre werden gebeten, dem gewählten Stimmrechtsvertreter ihre Weisungen im hierfür vorgesehenen Abschnitt des Vollmachtsformulars, welches spätestens ab dem 9. November 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at abrufbar ist, zu erteilen. Ein Formular für die Erteilung der Weisungen ist gemeinsam mit der Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at zugänglich. Wir bitten Sie, die Weisungen per E-Mail an die oben angegebene Adresse des von Ihnen gewählten Stimmrechtsvertreters zu übermitteln. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsver- treter unmittelbar Zugriff auf die Weisung.

Die Weisungen können gemeinsam mit der Vollmachtserteilung oder auch zu einem spä- teren Zeitpunkt erteilt werden. Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts, des Antragsrechts und des Widerspruchsrechts können vor oder während der Hauptversammlung bis zu dem von dem Vorsitzenden jeweils bestimmten Zeitpunkt erteilt werden. Bis zu diesen Zeitpunk- ten haben die Aktionäre die Möglichkeit, schon erteilte Weisungen abzuändern oder neue Wei- sungen zu erteilen.

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Da angesichts der möglichen Vielzahl an gleichzeitigen Kontaktversuchen eine telefonische Erreichbarkeit der Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung von diesen nicht gewährleistet werden kann, ist für die Kommunikation ausschließlich das Kommunika- tionsmittel E-Mail an die oben angegebene E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters zu ver- wenden.

In jedem E-Mail muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnum- mer des Aktionärs) genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namens- unterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um den Stimmrechtsvertreter in die Lage zu versetzen, Identität und Über- einstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann, die virtuelle Hauptversammlung kurz zu unterbrechen, um die während der Hauptversammlung einlan- genden Weisungen der Aktionäre an die Stimmrechtsvertreter sicher zu verarbeiten.

Auskunftsrecht und Redebeiträge der Aktionäre

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunk- tes erforderlich ist.

Das Auskunftsrecht und das Rederecht können ausschließlich im Wege der elektronischen Post durch Übermittlung einer E-Mail ausschließlich an die eigens dazu eingerichtete E-Mail-Adresse fragen.manner@hauptversammlung.at ausgeübt werden sofern die Aktio- näre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG übermittelt und einen beson- deren Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches spätestens ab dem 9. November 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at abrufbar ist, und hängen Sie das ausgefüllte und unterfertigte Formular dem E-Mail als Anhang an.

Falls Sie Ihre Fragen oder Redebeiträge ohne Verwendung des Frageformulars senden, muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) genannt werden und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunter- schrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Überein- stimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre De- potnummer in dem E-Mail anzugeben.

Im Falle der Ausübung des Auskunfts- und/oder Rederechts durch einen Bevollmächtigten ist auch ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass die besonde- ren Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Auskunfts- und/oder Rederechts nicht be- vollmächtigt werden können.

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Josef Manner & Comp. AG published this content on 28 October 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 November 2022 10:44:02 UTC.