Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

Wien, FN 40643 w ISIN AT0000728209 ("Gesellschaft")

Einberufung der 107. ordentlichen Hauptversammlung der

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

für Mittwoch, den 30. November 2022, um 09:00 Uhr, Wiener Zeit

Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG

ist in der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,

1100 Wien, QBC 4 - Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4)

  1. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz(COVID-19-GesG) und Gesellschafts- rechtliche COVID-19-Verordnung(COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 30. November 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 72/2022 und der COVID-19-GesV, (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 252/2022) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 30. November 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit des Vor- sitzenden des Aufsichtsrats, des Vorstandsvorsitzenden, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, QBC 4 - Am Belvedere 4, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung so- wie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

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107. ordentliche Hauptversammlung Einberufung

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Wider- spruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschla- genen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.manner@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen be- sonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 30. November 2022 ab 09:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Com- puter, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.manner.at als virtuelle Hauptversamm- lung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echt- zeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbin- dung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kom- munikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

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107. ordentliche Hauptversammlung Einberufung

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Vorausset- zungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV

("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

  1. TAGESORDNUNG
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie Vorlage des Cor- porate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2021
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts- jahr 2021
  5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
  6. Wahlen in den Aufsichtsrat
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
  8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
    1. zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsaus- schluss),
    2. gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
    3. das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptver- sammlungsbeschluss herabzusetzen.

Ergänzung gemäß § 109 AktG auf Aktionärsantrag

9. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats

  1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMA- TIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens am

9. November 2022 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at zugänglich:

Teilnahmeinformation: Information über die organisatorischen und technischen Voraus- setzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV,

Geschäftsbericht 2021, darin enthalten o Jahresabschluss,

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107. ordentliche Hauptversammlung Einberufung

    • Lagebericht,
    • Konzernabschluss,
    • Konzernlagebericht,
    • Bericht des Aufsichtsrates,
  • Corporate Governance Bericht 2021,
  • Gewinnverwendungsvorschlag,
  • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunk- ten 2 - 8,
  • Beschlussvorschlag gem § 110 Abs 1 AktG zum Tagesordnungspunkt 2 der Aktionärin Privatstiftung Manner,
  • Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gem § 109 Abs 2 AktG der Aktionärin Privatstif- tung Manner,
  • Vergütungsbericht,
  • Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG,
  • Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6,
  • Bericht des Vorstands über die Ermächtigung des Vorstandes eigene Aktien außerbörs- lich zu erwerben sowie erworbene eigene Aktien auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu veräußern (TOP 8),
  • Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 COVID-19- GesV,
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
  • Frageformular,
  • Einberufung der 107. ordentlichen Hauptversammlung.

IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptver- sammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der Ein- tragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 20. November 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

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107. ordentliche Hauptversammlung Einberufung

Inhaberaktien

Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen Hauptversamm- lung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist als Aktionär, dessen Aktien auf den Inhaber lauten, nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes von Inhaberaktien am Nachweisstichtag ist eine Depot- bestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 25. Novem- ber 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikations- wege und Adressen zugehen muss:

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem Punkt V.

§ 16 Abs 3 genügen lässt

Per Telefax

+ 43 (0) 1 8900 500 - 48

Per E-Mail

anmeldung.manner@hauptversammlung.at

(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFTGIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599,

unbedingt ISIN AT0000728209 im Text angeben)

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen.

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Namensaktien

Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende des Nachweis- stichtages maßgeblich; es bedarf weder eines besonderen Nachweises durch den Aktionär noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

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Josef Manner & Comp. AG published this content on 28 October 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 28 October 2022 07:12:07 UTC.