Corporate Governance Bericht 2020
gemäß § 243c UGB
1. Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex
Die Josef Manner & Comp. AG verfolgt eine Strategie der nachhaltigen Wert- und Ertragssteigerung. Auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtete Managementgrundsätze und die permanente Weiterentwicklung der Systeme zur Bereitstellung vollständiger und transparenter Informationen bilden die Grundlage des Handelns. In diesem Sinne bekennt sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex (§ 243c Abs.1 Z.1 UGB), welcher im Oktober 2002 in Kraft gesetzt und zuletzt in der Fassung Jänner 2021 angepasst wurde.
Alle vom Österreichischen Corporate Governance Kodex geforderten Informationen sind in diesem Bericht und entsprechend der thematischen Zugehörigkeit entweder im Geschäftsbericht, Lagebericht, oder auf der Homepage des Unternehmens ersichtlich.
Die 83 Regeln des bestehenden Kodex können in drei Regelkategorien eingeteilt werden, wobei die erste Kategorie, die L-Regeln (Legal Requirements), auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen und somit verpflichtend anzuwenden sind.
Die zweite Kategorie, die C-Regeln (Comply or Explain), sollten eingehalten oder bei Abweichung begründet werden. Erläuterungen bzw. Begründungen für die Abweichungen zu C-Regeln finden Sie in diesem Bericht.
Von R-Regeln, die einen reinen Empfehlungscharakter haben, können die Unternehmen ohne Erklärung abweichen.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist auf der Homepage des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (www.corporate- governance.at) veröffentlicht.
Abweichungen zum Corporate Governance Kodex
Die im Kodex definierten Grundsätze sind Bestandteil der Unternehmenskultur. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben sich mit dem Kodex befasst und ihre Geschäftsordnungen entsprechend angepasst. Die Erläuterungen und die Abweichungen zu den C-Regeln sind nachstehend dargestellt:
Regel 16: Gemäß Beschluss des Aufsichtsrates besteht der Vorstand als gesamthaft verantwortliches Organ aus vier gleichberechtigten Vorständen. Die Ressortverteilung ist in der Geschäftsordnung geregelt. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse nach Möglichkeit einstimmig, sonst mit einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen. Bei Stimmengleichheit und in dringenden Fällen wird der Sachverhalt über den Aufsichtsratsvorsitzenden an den Aufsichtsrat herangetragen.
Regel 18: In Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens ist eine interne Revision an eine geeignete externe Institution ausgelagert.
Der Vorstand berichtet zumindest einmal jährlich im Prüfungsausschuss über Revisionsplan, Ergebnisse der internen Revision, den Status des Risikomanagements und über wesentliche Risiken des Unternehmens.
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Regel 18a: Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat nicht gesondert jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen, da Korruptionsbekämpfung als Teil des allgemeinen Risikomanagements gesehen wird.
Regel 39: Der Aufsichtsrat hat keinen Ausschuss bestellt, der in dringenden Fällen zu Entscheidungen befugt ist.
In dringenden Fällen kontaktiert der Vorstand den
Aufsichtsratsvorsitzenden, der eine Entscheidung mittels Rundumlaufverfahren herbeiführen kann.
Die Mehrheit der Mitglieder des Nominierungs- und Vergütungsausschusses erfüllt nicht die Kriterien für die Unabhängigkeit gemäß C- Regel 53.
Regel 43: Der Aufsichtsrat hat einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss eingerichtet. In Zusammenhang mit dem Arbeitsumfang ist der Vorsitzende des Aufsichtsrates kein Mitglied dieses Ausschusses.
Mangels einschlägiger Erfahrung im Bereich Vergütungspolitik, lässt sich der Ausschuss von externen Experten beraten die nicht gleichzeitig den Vorstand in Vergütungsfragen beraten.
Regel 65: Die Gesellschaft erstellt ihre Jahresberichte und den Halbjahresbericht nicht nach IFRS sondern nach den Bestimmungen des UGB.
Da die Gesellschaft nicht verpflichtet ist einen Konzernabschluss zu erstellen, besteht auch keine Notwendigkeit IFRS anzuwenden.
Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Berichte ausschließlich in deutscher Sprache.
Entsprechend der geographischen Herkunft der Aktionäre besteht keine Notwendigkeit die Berichte auch in englischer Sprache zu verfassen.
Regel 77: Die Prüfung des Abschlusses erfolgt nach den im Fachgutachten für Wirtschaftsprüfer (IWP) festgelegten Standards. Ein Konzernabschluss ist derzeit nicht notwendig.
2. Zusammensetzung der Organe und Organbezüge
Zusammensetzung des Vorstandes:
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand für Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik Geburtsjahr: 1961
erstmals bestellt ab 01.07.1992; bestellt bis 30.06.2024 keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen
Thomas Gratzer
Vorstand für Produktion & Technik Geburtsjahr: 1967
erstmals bestellt ab 01.06.2014; bestellt bis 31.05.2023 keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen
Mag. Albin Hahn
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Vorstand für Finanzen & Personal Geburtsjahr: 1957
erstmals bestellt ab 01.01.2008; bestellt bis 31.12.2022 Verwaltungsrat in der Hoerbiger Holding AG
Dr. Alfred Schrott
Vorstand für Marketing & Verkauf Geburtsjahr: 1971
erstmals bestellt ab 01.09.2009; bestellt bis 31.08.2021 keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen
Vergütung des Vorstandes
In 2020 verfügten die Vorstände über ein Grundgehalt und eine erfolgsabhängige variable Vergütung.
Des weiteren wird hier auf den veröffentlichten Vergütungsbericht des entsprechenden Geschäftsjahres verwiesen.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Dr. Ernst Burger Vorsitzender
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
vertritt die Interessen eines Anteilseigners mit einer Beteiligung >10% Geburtsjahr: 1948
erstmals bestellt ab 29.06.2004; bestellt bis zur 107.o.HV (2022) keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
Dipl. Ing. Markus Spiegelfeld Stellvertreter des Vorsitzenden
vertritt die Interessen eines Anteilseigners mit einer Beteiligung >10% Geburtsjahr: 1952
erstmals bestellt ab 27.06.2002; bestellt bis zur 108.o.HV (2023) keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
Dr. Martina Andres Mitglied Geburtsjahr: 1964
erstmals bestellt ab 28.05.2019; bestellt bis zur 107.o.HV (2022); keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
Mag. Dr. Wolfgang Hötschl
Mitglied
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK Geburtsjahr: 1954
erstmals bestellt ab 29.05.2018; bestellt bis zur 106.o.HV (2021) keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
Mag. Florian Jonak Mitglied
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
vertritt die Interessen syndizierter Anteilseigner mit einer Beteiligung >10% Geburtsjahr: 1967
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erstmals bestellt ab 30.05.2017; bestellt bis zur 108.o.HV (2023) keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
Dr. Sita Monica Mazumder Mitglied
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK Geburtsjahr: 1970
erstmals bestellt ab 28.05.2019; bestellt bis zur 107.o.HV (2022); keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
Mag. Dipl. Ing. Robert Ottel, MBA Mitglied
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK Geburtsjahr: 1967
erstmals bestellt ab 28.06.2006; bestellt bis zur 106.o.HV (2021) keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Unternehmen
Dipl. Ing. Mag. Markus Wiesner Mitglied
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK Geburtsjahr: 1956
erstmals bestellt ab 28.06.2006; bestellt bis zur 106.o.HV (2021) keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
Peter Freudenschuss Mitglied; Betriebsrat Geburtsjahr: 1968
bestellt vom Betriebsrat der Angestellten in Wien
Peter Habel
Mitglied; Betriebsrat
Geburtsjahr: 1959
bestellt vom Betriebsrat der Angestellten in Wien
Christian Hackl
Mitglied; Betriebsrat
Geburtsjahr: 1969
bestellt vom Betriebsrat der Arbeiter in Wien
Gerda Erika Clementi Mitglied; Betriebsrat Geburtsjahr: 1961
bestellt vom Betriebsrat der Arbeiter in Wolkersdorf
Der Aufsichtsrat hat die im Österreichischen Corporate Governance Kodex (Anhang 1) enthaltenen Leitlinien für die Unabhängigkeit als Kriterien der Unabhängigkeit festgelegt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung der gewählten Aufsichtsräte erfolgt nach den in der 103.o.HV. beschlossenen Kriterien. Die Vergütung setzt sich aus einer vom Unternehmensergebnis abhängigen Aufsichtsratvergütung und einem Sitzungsgeld zusammen.
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Des weiteren wird hier auf den veröffentlichten Vergütungsbericht des entsprechenden Geschäftsjahres verwiesen.
3. Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Da hohe Transparenz und umfassende und zeitgleiche Information aller relevanten Interessensgruppen ein wichtiges Anliegen ist, überwacht ein Compliance Verantwortlicher die Einhaltung der Compliance Richtlinie der Josef Manner & Comp. AG, welche auf der Marktmissbrauchsverordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates basiert.
Im Sinne des Kodex pflegen Vorstand und Aufsichtsrat zusätzlich zu den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen einen regen Gedankenaustausch zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens, Geschäftsentwicklung, Risikomanagement und wesentlichen Geschäftsfällen. Bei wichtigen Anlässen erfolgt eine unverzügliche Information an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates.
Im Jahr 2020 haben vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates stattgefunden. Es hat kein Mitglied des Aufsichtsrats an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.
Der Aufsichtsrat entscheidet in Fragen grundsätzlicher Bedeutung und über die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Seine Kontrolltätigkeit übt er auch durch Ausschüsse aus und hat dafür einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungs- & Vergütungsausschuss eingerichtet. Zusätzlich befasst sich der Aufsichtsrat jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit und führt eine Selbstevaluierung durch.
Der Prüfungsausschuss befasst sich, gem. §92 (4a) 4 AktG, mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers, der Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts. Darüber hinaus überwacht er die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems und hat einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstatten und darüber dem Aufsichtsrat zu berichten.
Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an:
KR Mag. DI. Mag. Markus Wiesner (Vorsitzender) Mag. Florian Jonak (Stellvertreter des Vorsitzenden) Dr. Ernst Burger (Finanzexperte)
Dr. Martina Andres Peter Freudenschuss Gerda Erika Clementi
Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2020 drei Sitzungen abgehalten. Bei allen Sitzungen war der Wirtschaftsprüfer anwesend.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand, befasst sich weiters mit Fragen der Nachfolgeplanung und unterbreitet der Hauptversammlung Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Aufsichtsrat. Darüber hinaus befasst er sich mit dem Inhalt von Vorstandsverträgen und überprüft die Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder in regelmäßigen Abständen.
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Josef Manner & Comp. AG published this content on 30 April 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 April 2021 07:11:01 UTC.