Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ad Hoc Meldung 2022-06-23

Konzernabschluss

Der Vorstand der Gesellschaft hat heute entschieden, die Hauptversammlung nach Vorliegen des Konzernabschlusses 2021 durchzuführen.

Nach umfassender Analyse unter Einbindung externer Berater hat die Gesellschaft die Fehlerfeststellung durch die österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) betreffend die Frage, ob für 2020 aufgrund der Tochtergesellschaft in Aserbaidschan ein Konzernabschluss aufgestellt hätte werden müssen, nicht anerkannt und geht davon aus, dass ein formales Prüfverfahren nach dem Rechnungslegungs-Kontrollgesetz durch die Finanzmarktaufsicht stattfinden wird.

Unabhängig vom Ausgang dieses Prüfverfahrens geht der Vorstand - unter Berücksichtigung der aktualisierten Analyse zur Frage der Aufstellung eines Konzernabschlusses für 2021 - davon aus, dass für das Geschäftsjahr 2021 ein Konzernabschluss aufzustellen ist und wird die erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Die Hauptversammlung der Gesellschaft wird folglich nach Finalisierung der Erstellung und Veröffentlichung des Konzernabschlusses stattfinden, wobei der genaue Termin rechtzeitig kommuniziert werden wird. Eine Änderung des bereits veröffentlichten Einzelabschluss 2021 in Folge der Erstellung eines Konzernabschlusses erwartet die Josef Manner AG nicht.

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Josef Manner & Comp. AG published this content on 23 June 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 June 2022 11:25:15 UTC.