Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

Wien, FN 40643 w

ISIN AT0000728209

("Gesellschaft")

Einberufung der 106. ordentlichen Hauptversammlung der

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

für Dienstag, den 25. Mai 2021, um 09:00 Uhr, Wiener Zeit

Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG

ist in der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,

1100 Wien, QBC 4 - Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4)

  1. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz(COVID-19-GesG) und Gesellschafts- rechtliche COVID-19-Verordnung(COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 25. Mai 2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 25. Mai 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Aus- nahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht phy- sisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit des Vor- sitzenden des Aufsichtsrats, des Vorstandsvorsitzenden, des Finanzvorstands, des beurkun- denden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, QBC 4 - Am Belvedere 4, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung so- wie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

106. ordentliche Hauptversammlung Einberufung

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Wider- spruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschla- genen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adressefragen.manner@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen be- sonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 25. Mai 2021 ab 09:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.manner.at als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echt- zeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbin- dung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kom- munikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

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106. ordentliche Hauptversammlung Einberufung

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Vorausset- zungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

  1. TAGESORDNUNG
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Gover-nance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat er- statteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts- jahr 2020
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
  6. Wahlen in den Aufsichtsrat
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
  8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 Abs 2
  1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMA- TIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens am

4. Mai 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at zugänglich:

Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teil- nahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"),

Geschäftsbericht 2020, beinhaltend:

  • o Jahresabschluss mit Lagebericht, o Bericht des Aufsichtsrats,

  • Corporate-Governance-Bericht,
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung, für das Geschäftsjahr 2020;
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8,
  • Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
  • Vergütungsbericht,
  • Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 COVID-19- GesV,
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
  • Frageformular,
  • vollständiger Text dieser Einberufung.

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+ 43 (0) 1 8900 500 - 48 anmeldung.manner@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

106. ordentliche Hauptversammlung Einberufung

IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptver- sammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. Mai 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen Hauptversamm- lung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß

  • 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 19. Mai 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 3

genügen lässt Per Telefax

Per E-Mail

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFTGIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599,

unbedingt ISIN AT0000728209 im Text angeben)

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung

eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen.

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

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106. ordentliche Hauptversammlung Einberufung

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung für Inhaberaktien ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Perso- nen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000728209 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
  • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversamm- lung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 15. Mai 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenom- men.

  1. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen beson- deren Stimmrechtsvertreter zu bestellen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am

25. Mai 2021 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimm- rechtsvertreter erfolgen.

Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

  1. Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M. c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH 2340 Mödling, Enzersdorferstraße 4
    E-Mail: nauer.manner@hauptversammlung.at

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Josef Manner & Comp. AG published this content on 23 April 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 April 2021 07:13:02 UTC.