Am 15. März 2023 gab Johnson & Johnson bekannt, dass es einen Aktionärsantrag von der Vermont Pension Investment Commission erhalten hat, in dem das Unternehmen aufgefordert wird, eine Richtlinie zu verabschieden, die besagt, dass kein finanzieller Leistungsmaßstab angepasst werden darf, um Rechts- oder Compliance-Kosten bei der Bewertung der Leistung zum Zwecke der Bestimmung des Betrags oder der Unverfallbarkeit einer Leistungsvergütung für leitende Angestellte auszuschließen. Darüber hinaus empfahl das Unternehmen den Aktionären, auf der für den 27. April 2023 geplanten Jahreshauptversammlung gegen den Vorschlag zu stimmen.