Um die Konzernstruktur zu vereinfachen, prüft Interparfums die Bedingungen für eine Verschmelzung durch Übernahme seiner Muttergesellschaft Interparfums Holding, die 72,3 % des Kapitals und 83 % der Stimmrechte hält.

Im Zuge dieser Transaktion würden die Aktionäre der Interparfums Holding im Austausch für ihre Anteile Aktien von Interparfums erhalten. Für die Minderheitsaktionäre von Interparfums hätte der Vorgang keine Auswirkungen auf ihre Rechte.

Die Umsetzung der Fusion bedarf der Zustimmung der Aktionäre beider beteiligten Unternehmen, die für Dezember 2025 vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang würde Interparfums eigene Aktien erhalten, wobei der Hauptversammlung von Interparfums vorgeschlagen werden soll, diese ganz oder teilweise einzuziehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Fusion insbesondere unter dem Vorbehalt steht, dass die französische Finanzmarktaufsicht AMF feststellt, dass kein Pflichtangebot zum Rückkauf der Aktien erforderlich ist und sämtliche Rechtsmittel vor der Hauptversammlung, die über die Fusion entscheidet, erledigt sind.

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