--EuG: Entscheidung der EU aus 2009 teilweise nichtig

--Bisher keine Stellungnahmen von Kommission und Intel

(NEU: Hintergrund, Details)

Von Matthias Goldschmidt

BRÜSSEL/FRANKFURT (Dow Jones)--Der US-Chipkonzern Intel hat in einem Verfahren um eine milliardenschwere EU-Kartellstrafe aus dem Jahr 2009 einen Sieg errungen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg erklärte die Entscheidung, mit der die Kommission seinerzeit eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verhängt hatte, teilweise für nichtig, wie das EuG mitteilte.

Die EU-Kommission hatte die Geldbuße seinerzeit mit der Begründung verhängt, das Unternehmen habe seine beherrschende Stellung auf dem Weltmarkt für x86-Prozessoren missbräuchlich ausgenutzt, indem es eine Strategie zur Verdrängung seiner Wettbewerber vom Markt umgesetzt habe. Dies sei über Beschränkungen und Rabatte erfolgt.

Eine Klage von Intel gegen die Entscheidung der Kommission wurde 2014 vom Gericht der EU zunächst in vollem Umfang abgewiesen. Dagegen legte der Konzern Rechtsmittel ein, woraufhin der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Urteil aufhob und an das EuG zurückverwies.

Dieses stellte nun fest, dass die Prüfung, die die Kommission durchgeführt hat, unvollständig gewesen sei und rechtlich nicht hinreichend beweise, dass die streitigen Rabatte möglicherweise oder wahrscheinlich wettbewerbswidrige Wirkungen hatten.

Das Gericht sieht sich aber nicht in der Lage zu bestimmen, welcher Teil der Geldbuße auf die Rabatte und welcher Teil auf den Vorwurf der reinen Beschränkungen des Wettbewerbs entfällt, die die Kommission Intel vorgeworfen hatte, und welcher auf die Rabatte.

Von Vertretern der EU-Kommission war nicht unmittelbar eine Stellungnahme zu erhalten. Gegen die Entscheidung des Gerichts können Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden. Auch von Intel war zunächst kein Kommentar zu bekommen.

(Mitarbeit: Kim Mackrael, Daniel Michaels und Meghan Bobrowsky)

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/mgo/kla/cbr

(END) Dow Jones Newswires

January 26, 2022 06:41 ET (11:41 GMT)