Infineon Technologies AG

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Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2022

Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB

Entsprechenserklärung 2022 von Vorstand und Aufsichtsrat

der Infineon Technologies AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben im November 2022 die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

1.  Die Infineon Technologies AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2021 allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprochen.

2.  Die Infineon Technologies AG entspricht aktuell allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 und wird dies auch zukünftig tun.

Anregungen aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Gesellschaft beachtet sämtliche gesetzlichen Anforderungen und entspricht allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Gesellschaft erfüllt freiwillig auch die nicht verpflichtenden DCGK-Anregungen mit Ausnahme der Anregungen A.8 sowie G.14.

Gemäß Anregung A.8 sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionär*innen über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. Für eine börsennotierte Publikumsgesellschaft stellt die Einberufung einer Hauptversammlung - selbst unter Berücksichtigung der in einer Übernahmesituation gesetzlich vorgesehenen kürzeren Fristen - eine große organi­ satorische Herausforderung dar. Es ist fraglich, ob der damit verbundene Aufwand auch dann zu rechtfertigen ist, wenn keine relevanten Beschlussfassungen der Haupt- versammlung vorgesehen sind. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptver- sammlung sollte deshalb nur in angezeigten Fällen erfolgen.

Gemäß Anregung G.14 sollten Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kon­ trollwechsels (Change of Control) nicht vereinbart werden. Die Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sehen marktübliche Change of Control-Klauseln vor.

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Grundlagen der Unternehmensverfassung

Die Infineon Technologies AG mit Sitz in Neubiberg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 126492, hat als Aktiengesell- schaft deutschen Rechts drei Organe - die Hauptversammlung, den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Aufgaben der Organe ergeben sich im Wesentlichen aus dem Aktiengesetz (AktG) und der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlicht ist. Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung, Herstellung und des Vertriebs von elektronischen Bauelementen, elektronischen Systemen und Software sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.

Die Aktionär*innen treffen ihre Entscheidungen im Rahmen der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung. Jede Aktie hat eine Stimme. Zur Teil- nahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionär*innen berechtigt, die im Aktien- register eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Hauptversamm- lung fasst Beschlüsse zu den ihr gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten, insbeson- dere zur Gewinnverwendung, zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, zur Wahl des Abschlussprüfers, zu Unternehmensverträgen und zu Satzungsänderungen. Aktionär*­innen können Anträge stellen und haben in der Hauptversammlung ein umfassendes Rede- und Fragerecht. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen zudem Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten, gerichtliche Sonderprüfungen verlangen und Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen deren Organe gel- tend machen. Die Gesellschaft unterstützt die Aktionär*innen bei der Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung. Die Aktionär*innen können sich elektronisch zur

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Hauptversammlung anmelden, per Briefwahl oder über online erteilte Weisungen, zum Beispiel an die Stimmrechtsvertreter*innen, an den Abstimmungen teilnehmen oder die Generaldebatte im Internet verfolgen. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen auf der Internet-Seite von Infineon zur Verfügung. Die Investor-Relations-Abteilung von Infineon ist das ganze Jahr über sowohl telefonisch als auch auf elektronischem Wege erreichbar, um den Informationsaustausch zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionär*innen sicherzustellen.

Auf der Grundlage des "Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkun- gen der COVID-19-Pandemie", das zuletzt durch Artikel 15 des Aufbauhilfegesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, hat die Gesellschaft die Hauptversammlung im Februar 2022 im virtuellen Format abgehalten. Dadurch sollten insbesondere Gesundheitsrisiken für Aktionär*innen sowie Mitarbeiter*innen, externe Dienstleister und Organmitglieder vermieden werden. Das virtuelle Format hat zu Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Rechte der Aktionär*innen geführt. Insbesondere war eine physische Teilnahme der Aktio- när*innen oder ihrer Bevollmächtigten ausgeschlossen. Aktionär*innen ­hatten aber die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung im Internet zu verfolgen. Vorab konnten Stellungnahmen per Video oder in Textform zur Veröffentlichung übermittelt und Fragen elektronisch eingereicht werden, die dann in der Hauptversammlung beantwortet wurden. Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionär*innen beziehungs- weise ihre Bevollmächtigten erfolgte ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen.

Das AktG sieht ein zweistufiges System der Verwaltung der Gesellschaft vor, nämlich die Führung des Unternehmens durch den Vorstand und dessen Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Dabei wird er vom Aufsichtsrat sowohl überwacht als auch beraten. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und kann sie bei Vorliegen eines wichtigen Grunds jederzeit abberufen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend. Der Vorstand bedarf für bestimmte Maßnahmen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

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Standards guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung

Eine verantwortungsvolle, transparente und wertorientierte Unternehmensführung setzt nach Überzeugung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Infineon Technologies AG ein umfassendes Corporate-Governance-Konzept voraus. Gute Corporate Governance dient der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und fördert das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner und Mitarbeiter*innen sowie der Öffentlichkeit in unser Unternehmen. Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräfte sorgen dafür, dass die Corporate Governance in allen Bereichen des Unternehmens aktiv gelebt und ständig weiterentwickelt wird. Neben dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) umfasst Corporate Governance bei Infineon auch die Compliance - dabei insbesondere die Leitlinien für das unternehmerische Verhalten ("Business Conduct Guidelines"), die Corporate Governance Principles sowie die Standards des internen Kontrollsystems.

Darüber hinaus entspricht es unserem Verständnis von guter Corporate Governance, dass Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft grundsätz­ lich keine Kredite gewährt werden.

Business Conduct Guidelines

Wir führen unser Geschäft verantwortungsvoll in Übereinstimmung mit den gesetz­ lichen Vorschriften und behördlichen Regelungen und haben verschiedene Richtlinien aufgestellt, die dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Die Business Conduct Guidelines der Infineon Technologies AG als wichtigster Bestandteil unserer Corporate

Governance sind auf der Internet-Seite www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/corporate-governance/compliance/business-conduct-guidelines/veröffentlicht und für den Vorstand und alle Mitarbeiter*innen weltweit verbindlich. Sie enthalten insbesondere Rege- lungen zum gesetzeskonformen Verhalten, zum Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zum Umgang mit Firmeneinrich- tungen, Daten und Informationen sowie zu den Themen Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit. Daneben enthalten sie aber auch Regeln zum Umgang mit Beschwerden und mit Hinweisen auf Verstöße gegen die Business Conduct Guidelines und andere für Infineon verbindliche Vorschriften. Um die Grundsätze der Business Conduct

Guidelines­ zu vermitteln, ist von allen Vorstandsmitgliedern und Mitarbeiter*innen regelmäßig ein onlinebasiertes Trainingsprogramm zu absolvieren.

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Corporate Compliance Officer und Compliance-Panel

Infineon unterhält ein eigenständiges Compliance Office. Damit bekräftigt Infineon sein klares Bekenntnis zu uneingeschränkter Rechtstreue und der Einhaltung ethischer Standards, welche die legitimen Interessen von Mitarbeiter*innen, Lieferanten, Kunden und Aktionär*innen schützen, die Reputation Infineons bewahren und zugleich die Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigen. Neben den Compliance-Zielen der Prävention von Fehlverhalten und Wissensvermittlung des gewünschten Verhaltens sowie der Risikominimierung dient die Sicherstellung der Compliance dazu, das Ansehen von Infineon als verlässlicher und fairer Geschäftspartner nachhaltig zu fes- tigen und damit zum Gesamterfolg des Unternehmens beizutragen.

Der Corporate Compliance Officer der Infineon Technologies AG berichtet direkt an den Finanzvorstand. Sie verantwortet die stetige Weiterentwicklung des globalen Compliance Management Systems auf Basis einer Risikoanalyse. Dies umfasst die Koordination und Implementierung spezifischer Maßnahmen zur Mitigierung der identifizierten Risiken. Sie und ihr Team erstellen Richtlinien, beraten die Mitarbei- ter*innen, nehmen Beschwerden und Hinweise - auch anonym - entgegen und leiten die Aufklärung von Compliance-Fällen. Darüber hinaus führt der Corporate Compliance Officer regelmäßig verpflichtende Schulungsmaßnahmen für Mitar­­ beiter*innen zu Compliance-Themen, insbesondere zum Kartellrecht und zur Korruptionsprävention, durch. Auch im Geschäftsjahr 2022 wurden umfangreiche Schulungsmaßnahmen durchgeführt.

Der Corporate Compliance Officer wird von regionalen Compliance Officers und ­Compliance-Fachverantwortlichen unterstützt. Die Gesellschaft hat außerdem ein regelmäßig tagendes Compliance-Panel eingerichtet, das sich aus erfahrenen Füh- rungskräften der Bereiche Recht, Personal, interne Revision und Unternehmenssicher- heit sowie dem Corporate Compliance Officer zusammensetzt. Primäre Aufgabe des Panels ist es, über den Stand der Compliance im Unternehmen zu beraten sowie Grundsatzthemen zur laufenden Verbesserung des Compliance-Systems zu erörtern. Als wichtigen Bestandteil des Compliance-Systems hat das Unternehmen ein Hinweis- gebersystem implementiert. Infineon-Mitarbeiter*innen können sich vertraulich, auch anonym, an die Integrity Line und/oder den Corporate Compliance Officer wenden,

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um mögliche Verstöße gegen interne Richtlinien und Gesetze zu melden. Das Corporate Compliance Office geht jedem Hinweis nach und entscheidet, zum Teil unter ­Einbeziehung des Compliance-Panels, über die Aufnahme interner Untersuchungen.

Die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems in den geprüften Konzern­­ gesellschaften wird durch regelmäßige interne Audits sichergestellt.

Risikomanagement

Der Vorstand betrachtet ein systematisches und effektives Risiko- und Chancenmanage- ment als wichtigen Teil guter Corporate Governance und wesentlichen Erfolgsfaktor für unser Geschäft. Es sorgt dafür, dass Risiken und Chancen frühzeitig erkannt und Risikopositionen minimiert werden. Durch diese Transparenz der unternehmens­ weiten Risikosituation wird ein zusätzlicher Beitrag zur systematischen und kontinu- ierlichen Steigerung des Unternehmenswerts geleistet. Der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht seinerseits, dass die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risiko- und Chancenmanagements sowie des internen Kontroll- systems regelmäßig überprüft wird.

Einzelheiten zum Risikomanagement bei Infineon sind im Kapitel "Risiko- und Chancen- bericht" des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht dargestellt, der sowohl das Risiko- und Chancenmanagement als auch das interne Kontrollsystem bei Infineon näher beschreibt.

D&O-Versicherung

Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung (sogenannte D&O-Versicherung). Die Versicherung deckt das persönliche Haftungs­ risiko für den Fall ab, dass Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie bestimmte weitere Führungskräfte und Mitarbeiter*innen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Gemäß § 93 Abs. 2 AktG wurde für die betreffenden Vorstandsmitglieder ein Selbstbehalt von 10 Prozent des ­Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen festen Vergütung in der D&O-Police vereinbart, der von den Vorstandsmitgliedern selbst versichert werden kann. Ein Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vereinbart.

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Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Seit dem Geschäftsjahr 2009 erstellt die Infineon Technologies AG den Konzernabschluss ausschließlich nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Infineon Technologies AG wird nach den Vorschriften des HGB erstellt. Der Jahres- und der Konzern­ abschluss­ der Infineon Technologies AG sowie der zusammengefasste Lagebericht ­werden nach Billigung durch den Aufsichtsrat innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahres veröffentlicht.

Der Jahres- und Konzernabschluss unseres Unternehmens für das Geschäftsjahr 2022 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Deutschland ("KPMG"), geprüft. Die Prüfung umfasste auch das Risikofrüherkennungssystem und die Abgabe der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.

Außerdem wurde der Halbjahresfinanzbericht einer prüferischen Durchsicht nach

  • 115 Abs. 5 WpHG durch die KPMG unterzogen. Der Halbjahresabschluss wurde, ebenso wie der Jahres- und Konzernabschluss, vor der Veröffentlichung vom Vorstand
    mit dem Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erörtert­ .

Der Vorstand der Gesellschaft muss nach deutschem Recht einen "Bilanzeid" leisten. Die hierzu erforderlichen Angaben werden in einem internen Verfahren von Führungskräf- ten, die unternehmerische Verantwortung tragen, gegenüber dem Vorstand bestätigt.

Die Vorschriften der EU-Abschlussprüferverordnung sehen eine regelmäßige externe Rotation des Abschlussprüfers vor, sodass das Abschlussprüfermandat der KPMG über das Geschäftsjahr 2023 hinaus nicht verlängert werden kann. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 nach Abschluss des vom Investitions-, Finanz- und Prüfungs- ausschuss durchgeführten öffentlichen Ausschreibungsverfahrens beschlossen, der Hauptversammlung 2024 die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 vorzuschlagen. Die Aktionär*innen werden in der Hauptversammlung im Februar 2024 über die Wahl von Deloitte entscheiden.

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Berichterstattung

Infineon erstattet nach einem festen Finanzkalender viermal im Jahr Bericht über die Geschäftsentwicklung und Lage des Unternehmens. Die Vorstandsmitglieder infor- mieren Aktionär*innen, Analysten, Medien und Öffentlichkeit über die Quartals- und

Jahresergebnisse­. Unsere umfangreiche Investor-Relations-Arbeit umfasst regelmäßige Treffen sowie Telefon- und Videokonferenzen mit Analysten und institutionellen ­Anlegern. Berichte, Mitteilungen und Informationen stehen in der Regel auf unserer Internet-Seite(  www.infineon.com), und dort auch in englischer Sprache, zur Verfügung.

Neben der regelmäßigen Berichterstattung veröffentlicht die Infineon Technologies AG in Ad-hoc-Mitteilungen nicht öffentlich bekannte Informationen, die geeignet sind, im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Infineon-Aktie erheblich zu beeinflussen.

Die Gesellschaft verfügt über ein Disclosure Committee, das aus erfahrenen Füh- rungskräften der Bereiche Investor Relations, Kommunikation, Finanzen, Finanz­ berichterstattung und Bilanzierung, Controlling, Steuern sowie Recht besteht und die Veröffentlichung bestimmter Finanzzahlen und -daten sowie anderer wesent­ licher Informationen sowohl im Rahmen der regelmäßigen Finanzberichterstattung als auch der Ad-hoc-Publizität überprüft.

Meldepflichtige Geschäfte mit Finanzinstrumenten ("Managers' Transactions")/ Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen (bei Infineon die Mitglieder des Vor- stands und des Aufsichtsrats), sowie zu diesen in enger Beziehung stehende Perso- nen sind rechtlich verpflichtet, der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin) eigene Geschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten innerhalb von drei Geschäftstagen mitzuteilen. Dies gilt jedoch nur, solange die Gesamtsumme der von einer mitteilungspflichtigen Person getätigten Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres mindestens €20.000 beträgt. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die ihr zugehenden Mitteilungen unverzüglich, spätestens aber zwei Geschäftstage nach Erhalt der Mitteilung zu veröffentlichen und an das Unternehmensregister zu über- mitteln. Die Veröffentlichung wird außerdem der BaFin mitgeteilt.

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Aktienbasierte Programme für Mitarbeiter*innen und Vorstandsmitglieder Die Pläne unserer aktienbasierten Programme sind auf unserer Internet-Seiteunter 

www.infineon.com/cms/de/about-infineon/investor/corporate-governance/#remunerationeinsehbar.

Auch im Geschäftsjahr 2022 kam als Teil der langfristigen Vergütung für Führungskräfte und ausgewählte Mitarbeiter*innen des Unternehmens weltweit ein sogenannter "Performance Share-Plan" (PSP) zur Anwendung. Der gleiche Plan gilt für die Vor- standsmitglieder, die hierauf - anders als die übrigen Planteilnehmer*innen - aller- dings einen vertraglichen Anspruch haben. Die wesentlichen Planbedingungen für die Vorstandsmitglieder werden im Vergütungsbericht, der auf der Internet-Seite von Infineon zugänglich ist (  www.infineon.com/verguetungsbericht), dargestellt. Für die übrigen PSP-Teilnehmer*innen gelten im Wesentlichen die gleichen Bedingungen, abweichende Regelungen sind lediglich hinsichtlich des zum Teil obligatorischen Eigeninvestments in Infineon-Aktien und im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens vorgesehen; außerdem gilt die mit den Performance Shares verbundene betrags­ mäßige Höchstgrenze (Cap) nur für die Vorstandsmitglieder.

Zudem hat der Vorstand für Führungskräfte und ausgewählte Mitarbeiter*innen des Unternehmens weltweit einen sogenannten "Restricted Stock Unit-Plan" (RSUP) beschlossen.

Nachhaltigkeit

Infineon verbindet unternehmerischen Erfolg mit verantwortungsvollem Handeln. Wir achten auf den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und lösen ­wichtige gesellschaftliche Herausforderungen: effiziente Energienutzung, umweltge- rechte Mobilität und Sicherheit in einer vernetzten Welt.

Wir verstehen Nachhaltigkeit als eine Symbiose aus Wirtschaftlichkeit, Ökologie und sozialem Engagement, wobei wir kontinuierlich die Bedeutung kultureller Vielfalt ­respektieren und anerkennen. Dies spiegelt sich in unserer Corporate Social Responsibility (CSR)-Politik wider, die Leitlinien für eine verantwortliche und nachhaltige Wirtschaftstätigkeit festlegt. Sie basiert auf der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

an den Orten, an denen wir wirtschaftlich tätig sind, und der freiwilligen Verpflich- tung, die zehn Prinzipien des UN Global Compact zu befolgen, den wir 2004 unter- zeichnet haben. Darüber hinaus bilden interne Regelwerke und Anforderungen, freiwilliges Engagement sowie die Anforderungen unserer Kunden und Investor*in- nen einen zusätz­lichen Rahmen unserer Herangehensweise. Weitere Informationen hierzu können auf unserer Internet-Seite(  www.infineon.com/nachhaltigkeit) sowie im Bericht "Nachhaltigkeit bei Infineon"(  www.infineon.com/nachhaltigkeit_reporting) einge- sehen werden.

Nachhaltigkeitsthemen werden auf Vorstandsebene primär im Ressort des Chief Digital Transformation Officers verantwortet, wobei Berichterstattungs- und Risikomanage- mentthemen beim Chief Financial Officer liegen. Die Gesellschaft hat außerdem ein regelmäßig tagendes Corporate Social Responsibility (CSR) Board eingerichtet, dem

  • als cross-funktionalem Gremium - neben dem Chief Digital Transformation Officer und dem Chief Financial Officer im Wesentlichen die Leiter*innen beziehungsweise deren Vertreter*innen der mit Nachhaltigkeitsthemen befassten Zentralbereiche und Funktionen im Unternehmen angehören. Primäre Aufgabe des CSR Boards ist es, über zentrale Nachhaltigkeitsthemen (etwa die CO2-Strategie, Diversity, die EU-Taxono- mie oder nachhaltigkeitsbezogene Aspekte in Bezug auf Lieferketten wie beispiels- weise das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten) zu beraten, sich zu koordinieren und Entscheidungen zu treffen beziehungsweise solche des Vorstands vorzubereiten.

Die Überwachung und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen, die daher innerhalb des Aufsichtsrats nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen behandelt werden. So befasst sich der Strategie- und Technologieausschuss unter anderem mit Fragen der Nachhaltigkeitsstrategie. Der Präsidialausschuss berücksichtigt bei der Fest­ legung des Vorstandsvergütungssystems und seinen Entscheidungen zu Zielen, Ziel- kurven und Zielerreichungen bezüglich der variablen Vorstandsvergütung auch den Bereich ESG (Environment, Social, Governance). Schließlich überwacht der Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschuss sämtliche Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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Infineon Technologies AG published this content on 28 November 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 28 November 2022 10:34:05 UTC.