DGAP-News: infas Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung infas Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2021 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-06-09 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bonn Einladung zur virtuellen Hauptversammlung 2021 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, dem 16. Juli 2021, um 11:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, in der zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschaft-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 geänderten Fassung, (COVID-19-Gesetz) getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Ort der Hauptversammlung ist das Maritim Hotel, Godesberger Allee, 53175 Bonn. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die virtuelle Hauptversammlung über das HV-Portal unter www.infas-holding.de/hv2021 live in Bild und in Ton im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt - auch bei einer Bevollmächtigung von Dritten - ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Einzelheiten und ergänzende Angaben hierzu finden sich im Anschluss an die Tagesordnung, insbesondere unter 'Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung' und 'Stimmrechtsvertretung'. Tagesordnung Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der infas Holding Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft www.infas-holding.de/hv2021 1.
abrufbar.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch
die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung erfolgt.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31.?Dezember??2020
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe 5.238.917,15 EUR wie folgt zu verwenden:
(1) Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung einer Dividende von 0,05 EUR je dividendenberechtigter Aktie EUR 450.000,00 (2) Gewinnvortrag EUR 4.788.917,15 2. Bilanzgewinn EUR 5.238.917,15
In Höhe eines Betrags von 626.485,00 EUR unterliegt der Bilanzgewinn aufgrund der gesetzlichen Regelung
in § 253 Abs. 6 HGB bezüglich der Bewertung von Pensionsrückstellungen einer Ausschüttungssperre.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 21. Juli 2021, fällig.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 3. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands, Herrn Dipl.-Soz. Menno Smid und Herrn Dipl.-Kfm. Alexander Mauch, für das Geschäftsjahr 2020
Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats, Herrn Dr. Oliver Krauß, Herrn Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck und Frau Susanne
Neuschäffer, für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017, die Schaffung eines Genehmigten
Kapitals 2021 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und
entsprechende Satzungsänderungen
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Juli 2017 hat den Vorstand ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juli 2022 einmalig oder in
Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe
von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017) und das
Bezugsrecht der Aktionäre nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 5 der Satzung auszuschließen. Von dieser
Ermächtigung hat der Vorstand bislang keinen Gebrauch gemacht. Die Ermächtigung läuft am 18. Juli 2022
und damit möglicherweise noch vor der ordentlichen Hauptversammlung 2022 aus. Um der Gesellschaft auch
zukünftig in angemessenem Rahmen die Möglichkeit zu erhalten, ihr Grundkapital zur Stärkung der
Eigenmittel kurzfristig und flexibel zu erhöhen und das Bezugsrecht der Aktionäre in einem angemessenen
Umfang auszuschließen, insbesondere auch im Wege des sog. vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses gem. §
186 Abs. 3 Satz 4 AktG, soll das Genehmigte Kapital 2017 aufgehoben werden und ein im Wesentlichen
inhaltsgleiches, neues Genehmigtes Kapital 2021 geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
Die bislang bestehende, von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt 6 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung wird unter gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden § 4 Absatz 5 der Satzung mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des a) nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 2021 aufgehoben. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 bleibt der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, berechtigt, diese Ermächtigung im Rahmen ihrer Grenzen auszuüben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Juli 2026 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: Zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses - ergeben, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§
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June 09, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)