INDUS Holding AG

Bergisch Gladbach

WKN 620 010/ISIN DE0006200108

Veröffentlichung des Beschlusses über die Billigung der Vergütung

und des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder

Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in § 16 der Satzung der INDUS Holding AG niedergelegt. Sie geht zurück auf einen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29. November 2018. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des Systems, auf dem diese Vergütung basiert, wurde gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,81 % der gültigen abgegebenen Stimmen bestätigt und die zugrundeliegende Satzungsregelung, an der lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden, mit einer Mehrheit von 99,82 % der gültigen abgegebenen Stimmen verabschiedet. Eine Beschreibung des beschlossenen Vergütungssystems findet sich unter Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Die Satzungsänderung wird wirksam mit ihrer Eintragung im Handelsregister. Die Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2021 finden Sie im Bereich Investor Relations, "Hauptversammlung" unter www.indus.de

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Indus Holding AG published this content on 27 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 May 2021 07:56:05 UTC.