DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung IMMOFINANZ AG: Einladung zur 28. ordentlichen Hauptversammlung 2021-09-21 / 08:01 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP

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Einladung zur 28. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 19. Oktober 2021 um 11:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, stattfindenden 28. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls die Hauptversammlung am 19. Oktober 2021 bis 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) nicht beendet ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 20. Oktober 2021, um 0:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) fortgesetzt.

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, die Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/ 2020 und der COVID-19-GesV, BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020, durchzuführen. Dies bedeutet, dass die Aktionäre aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG am 19. Oktober 2021 nicht physisch anwesend sein können. Der Vorstand bittet um Verständnis dafür, dass die Aktionäre nicht selbst zur Hauptversammlung kommen können.

Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV sind in Punkt C. der Einberufung erläutert.

A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2020.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.

5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats.

6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021.

7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020.

8. Wahlen in den Aufsichtsrat.

9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zu bedingtem Kapital.

Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im nicht ausgenutzten Umfang sowie bedingte Kapitalerhöhung (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) und die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).

B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 28. September 2021, auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) veröffentlicht:

- Einberufung

- Gegebenenfalls Änderungen und/oder Ergänzungen zu den organisatorischen und technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 3 Abs 3 COVID-19-GesV)

- Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Lagebericht

- Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Konzernlagebericht

- Konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2020

- Vorschlag für die Gewinnverwendung

- Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG

- Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat

- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen)

- Beschlussvorschläge und Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten samt Erklärungen von Aufsichtsratskandidaten gemäß § 87 Abs 2 AktG und Lebensläufen sowie allenfalls zusätzliche Erklärungen und Unterlagen

- Fragenformular

- Vollmachtsformulare (Vollmachtserteilung samt Weisungen, Widerruf) an die vier von der Gesellschaft namhaft gemachten unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter

C. Informationen zur virtuellen Hauptversammlung und zu organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV werden hiermit bekannt gegeben. Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen organisatorischen und technischen Voraussetzungen werden gemäß § 3 Abs 3 COVID-19-GesV bis spätestens 28. September 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.immofinanz.com bereitgestellt.

1. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung daher am 19. Oktober 2021 ab ca. 11:00 Uhr im Internet unter www.immofinanz.com verfolgen. Dadurch hat jeder Aktionär die Möglichkeit, der Hauptversammlung durch diese optische und akustische Einwegverbindung in Echtzeit zu folgen.

Technische Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein leistungsfähiger Internetzugang sowie ein internetfähiges Empfangsgerät zur Ton- und Videowiedergabe über einen aktuellen Internetbrowser. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind.

2. Vertretung der Aktionäre durch besondere Stimmrechtsvertreter

In der virtuellen Hauptversammlung ist es nicht möglich, dass Aktionäre physisch anwesend sind. Die Stimmabgabe, eine allfällige Stellung von Beschlussanträgen oder die Erhebung eines Widerspruchs durch Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch einen der vier nachstehenden, von der Gesellschaft unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter, dessen Kosten die Gesellschaft trägt, erfolgen:

(i) Rechtsanwältin Marie-Agnes Arlt, LL.M. (NYU) 1010 Wien, Ebendorferstraße 6/10 Tel: + 43 1 308 25 80 E-Mail-Adresse: arlt.immofinanz@hauptversammlung.at

(ii) Rechtsanwalt Dr. Paul Fussenegger 1010 Wien, Rotenturmstraße 12/6 Tel: +43 1 235 10 01 E-Mail-Adresse: fussenegger.immofinanz@hauptversammlung.at

(iii) Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Karlsplatz 3/1 Tel: +43 1 503 300 0 E-Mail-Adresse: oberhammer.immofinanz@hauptversammlung.at

(iv) Dr. Verena Brauner c/o Interessenverband für Anleger, IVA 1130 Wien, Feldmühlgasse 22 Tel: +43 1 876 33 43 - 30 E-Mail-Adresse: brauner.immofinanz@hauptversammlung.at

Zur Stimmabgabe, allfälligen Stellung von Beschlussanträgen oder der Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung muss einer der oben genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ausgewählt und bevollmächtigt werden. Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur gemäß Weisung ausüben.

Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewählten Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Antragstellung oder zur Erhebung eines Widerspruchs zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden sollen.

Für die vier besonderen Stimmrechtsvertreter ist ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.immofinanz.com abrufbar sowie auch ein Formular für den allfälligen Widerruf der Vollmacht. Wir bitten, im Interesse einer reibungslosen Abwicklung die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Zur Erleichterung der Abwicklung senden Sie die von Ihnen ausgefüllte Vollmacht (in Textform) bitte so zeitgerecht ab, dass diese bis 18. Oktober 2021, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), auf einem der folgenden Kommunikationswege einlangt:

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September 21, 2021 02:01 ET (06:01 GMT)