Ordentliche Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft am 16. Juni 2021 mit Beschlussfassung
über verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out

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Ordentliche Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft am 16. Juni 2021
mit Beschlussfassung über verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out

27.04.2021 / 17:45
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Ordentliche Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft am 16. Juni 2021
mit Beschlussfassung über verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out

Die i:FAO Aktiengesellschaft (i:FAO) hat von der Amadeus Corporate Business
AG (ACB) am 26. Januar 2021 den Vorschlag erhalten, Verhandlungen über einen
Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. ACB hält derzeit einen prozentualen
Anteil am Grundkapital von i:FAO in Höhe von ca. 90,02 %. ACB ist damit
Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG. In diesem Zusammenhang
hat ACB der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren
zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog. Squeeze-out) der i:FAO gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in
Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten.

Der Vorstand der i:FAO hat am heutigen 27. April 2021 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages mit ACB
beschlossen. Der Verschmelzungsvertrag enthält unter anderem die Angabe,
dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der
Minderheitsaktionäre der i:FAO und die Übertragung ihrer Aktien auf ACB
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll (sog.
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).

Der Vorstand der i:FAO hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats außerdem
die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung für den 16. Juni 2021
beschlossen. Die ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten stattfinden. Auf der Tagesordnung für die Hauptversammlung
steht auf Verlangen von ACB auch der Vorschlag, einen Beschluss zu fassen,
der die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der i:FAO auf die
ACB gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung zum Gegenstand hat.

ACB hat die von ihr an die Minderheitsaktionäre der i:FAO zu zahlende
Barabfindung auf EUR 10,03 je Aktie der i:FAO festgelegt. Die Angemessenheit
der Barabfindung wurde von einem gerichtlich bestellten sachverständigen
Prüfer geprüft und bestätigt. Weitere Einzelheiten werden im Zusammenhang
mit der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der i:FAO
unter www.cytric.net/de/ueber-uns/investoren/ zur Verfügung gestellt.


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