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Ordentliche Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft am 16. Juni 2021 mit Beschlussfassung über 
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out 
2021-04-27 / 17:45 
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Ordentliche Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft am 16. Juni 2021 mit Beschlussfassung über 
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out 
Die i:FAO Aktiengesellschaft (i:FAO) hat von der Amadeus Corporate Business AG (ACB) am 26. Januar 2021 den Vorschlag 
erhalten, Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. ACB hält derzeit einen prozentualen Anteil am 
Grundkapital von i:FAO in Höhe von ca. 90,02 %. ACB ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG. In 
diesem Zusammenhang hat ACB der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der 
Minderheitsaktionäre (sog. Squeeze-out) der i:FAO gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 
UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten. 
Der Vorstand der i:FAO hat am heutigen 27. April 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Abschluss eines 
Verschmelzungsvertrages mit ACB beschlossen. Der Verschmelzungsvertrag enthält unter anderem die Angabe, dass im 
Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der i:FAO und die Übertragung ihrer Aktien 
auf ACB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). 
Der Vorstand der i:FAO hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats außerdem die Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung für den 16. Juni 2021 beschlossen. Die ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Auf der Tagesordnung für 
die Hauptversammlung steht auf Verlangen von ACB auch der Vorschlag, einen Beschluss zu fassen, der die Übertragung der 
Aktien der Minderheitsaktionäre der i:FAO auf die ACB gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung zum Gegenstand hat. 
ACB hat die von ihr an die Minderheitsaktionäre der i:FAO zu zahlende Barabfindung auf EUR 10,03 je Aktie der i:FAO 
festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft 
und bestätigt. Weitere Einzelheiten werden im Zusammenhang mit der Einberufung der Hauptversammlung auf der 
Internetseite der i:FAO unter www.cytric.net/de/ueber-uns/investoren/ zur Verfügung gestellt. 
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              Clemensstr. 9 
              60487 Frankfurt am Main 
              Deutschland 
Telefon:      +49 (0)69 7680 50 
Fax:          +49 (0)69 7680 5100 
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1189519 2021-04-27


 
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April 27, 2021 11:45 ET (15:45 GMT)