Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052

DGAP-News: Hypoport AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052

07.11.2016 / 15:20
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Pressemitteilung

Aktienrückkauf

Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052

Berlin, 07. November 2016: Der Vorstand der Hypoport AG hat am 01.11.2016
beschlossen, eigene Aktien über die Börse zurückzukaufen. Das Gesamtvolumen
des Aktienrückkaufs ist auf 5,0 Mio. Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt. Der
Höchstpreis je Aktie ist auf 80,00 Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt. Der
Aktienrückkauf beginnt am 08. November 2016 und wird spätestens zum 31.
März 2017 beendet sein.

Der Beschluss folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2016
zum Erwerb eigener Aktien. Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung
der Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden. Dazu gehört
insbesondere auch die Verwendung der Aktien als Gegenleistung im Rahmen des
Erwerbs von Unternehmen und die Bedienung von
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Der Aufsichtsrat hat dem
Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.

Das Rückkaufprogramm findet unter Einhaltung der Vorgaben der Artikel 5, 14
und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den
Bestimmungen der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission
vom 8. März 2016 (Delegierten-Verordnung) statt mit Ausnahme des
Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art 5 Abs. 2 der
Marktmissbrauchsverordnung vorgesehen.

Der Rückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Hypoport AG durch
Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstitutes erfolgen. Das
Kreditinstitut muss den Erwerb der Hypoport-Aktien in Übereinstimmung mit
den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der
Hauptversammlungsermächtigung einhalten. Das Kreditinstitut trifft seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Hypoport AG
gemäß Art. 4 Abs. 2 b) Delegierter Verordnung unabhängig und unbeeinflusst
von der Hypoport AG. Die Hypoport AG wird insoweit keinen Einfluss auf die
Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist
insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der
Delegierten Verordnung und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen
Vorgaben einzuhalten.

Das Kreditinstitut darf bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an
der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte
dieser höher sein) den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der
betreffenden Börse nicht überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut,
laut Ermächtigung der Hauptversammlung, den am Handelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Hypoport AG im XETRA-
Handelssystem (oder den eines vergleichbaren Nachfolgesystems) an der
Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und
um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Das Kreditinstitut darf ferner
an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen
Tagesumsatzes der Hypoport-Aktie an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt,
erwerben. Das durchschnittliche Handelsvolumen ergibt sich aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor Veröffentlichung
des Programms.

Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit
aussetzen und - unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen - wieder
aufnehmen lassen.

Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß
Delegierter Verordnung regelmäßig auf der Internetseite http://
www.hypoport.de/investorrelations.html berichten.

Über die Hypoport AG
Der Hypoport-Konzern ist ein technologiebasierter Finanzdienstleister. Das
Geschäftsmodell basiert auf den drei voneinander profitierenden
Geschäftsbereichen Institutionelle Kunden, Privatkunden und
Finanzdienstleister. In allen drei Geschäftsbereichen befasst sich der
Hypoport-Konzern mit dem Vertrieb von Finanzdienstleistungen, ermöglicht
oder unterstützt durch Finanz-Technologie (FinTech).
Die Europace AG, ein 100%iges Tochterunternehmen von Hypoport, entwickelt
und betreibt mit dem internetbasierten Finanzmarktplatz EUROPACE die größte
deutsche Plattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und
Ratenkredite. Ein voll integriertes System vernetzt mehr als 350 Partner
aus den Bereichen Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere
tausend Nutzer wickeln monatlich etwa 35.000 Transaktionen mit einem
Volumen von rund 4 Mrd. Euro pro Monat über EUROPACE ab.
Das Hypoport Tochterunternehmen Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter und ungebundener Finanzvertrieb.
Die Dr. Klein Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in den
Bereichen Immobilienfinanzierung, Versicherung und Vorsorge. Schon seit
1954 ist die DR. KLEIN Firmenkunden AG wichtiger
Finanzdienstleistungspartner der Wohnungswirtschaft und von gewerblichen
Immobilieninvestoren. Die Hypoport AG hat ihren Sitz in Berlin, beschäftigt
rund 800 Mitarbeiter und ist an der Deutschen Börse im Prime Standard
gelistet. Ende 2015 wurde Hypoport in den SDAX aufgenommen.


Kontakt:
Hypoport AG
Michaela Reimann
Leiterin Investor Relations & Public Affairs
Tel.: +49 (0)30 / 42086-1936
E-Mail: ir@hypoport.de
www.hypoport.de


Über die Aktie
ISIN             DE 0005493365
WKN              549336
Börsenkürzel     HYQ
Branche          Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                 Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
Indizes          SDAX


---------------------------------------------------------------------------

07.11.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch                                                  
   Unternehmen:    Hypoport AG                                              
                   Klosterstraße 71                                         
                   10179 Berlin                                             
                   Deutschland                                              
   Telefon:        +49/30 42086-0                                           
   Fax:            +49/30 42086-1999                                        
   E-Mail:         ir@hypoport.de                                           
   Internet:       www.hypoport.de                                          
   ISIN:           DE0005493365                                             
   WKN:            549336                                                   
   Indizes:        SDAX                                                     
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);         
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate  
                   Exchange                                                 
 
 
   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service  
---------------------------------------------------------------------------

518081 07.11.2016