Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

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Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)
Nr. 2016/1052 

07.11.2016 / 15:20 
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Pressemitteilung

Aktienrückkauf

Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Berlin, 07. November 2016: Der Vorstand der Hypoport AG hat am 01.11.2016
beschlossen, eigene Aktien über die Börse zurückzukaufen. Das Gesamtvolumen des
Aktienrückkaufs ist auf 5,0 Mio. Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt. Der
Höchstpreis je Aktie ist auf 80,00 Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt. Der
Aktienrückkauf beginnt am 08. November 2016 und wird spätestens zum 31. März
2017 beendet sein.

Der Beschluss folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2016 zum
Erwerb eigener Aktien. Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung der
Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere
auch die Verwendung der Aktien als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von
Unternehmen und die Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Der
Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.

Das Rückkaufprogramm findet unter Einhaltung der Vorgaben der Artikel 5, 14 und
15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den
Bestimmungen der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom
8. März 2016 (Delegierten-Verordnung) statt mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks.
Dieser ist weiter gefasst als von Art 5 Abs. 2 der Marktmissbrauchsverordnung
vorgesehen.

Der Rückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Hypoport AG durch
Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstitutes erfolgen. Das Kreditinstitut
muss den Erwerb der Hypoport-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten
Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung
einhalten. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt
des Erwerbs von Aktien der Hypoport AG gemäß Art. 4 Abs. 2 b) Delegierter
Verordnung unabhängig und unbeeinflusst von der Hypoport AG. Die Hypoport AG
wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts
nehmen. Das Kreditinstitut ist insbesondere verpflichtet, die
Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung und die in diesem
Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Das Kreditinstitut darf bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an der
betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher
sein) den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse
nicht überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut, laut Ermächtigung der
Hauptversammlung, den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten
Kurs einer Aktie der Hypoport AG im XETRA-Handelssystem (oder den eines
vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht
mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent
unterschreiten. Das Kreditinstitut darf ferner an einem Tag nicht mehr als 25
Prozent des durchschnittlichen täglichen Tagesumsatzes der Hypoport-Aktie an
der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Das durchschnittliche
Handelsvolumen ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen
im Monat vor Veröffentlichung des Programms.

Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit
aussetzen und - unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen - wieder aufnehmen
lassen.

Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß Delegierter
Verordnung regelmäßig auf der Internetseite
http://www.hypoport.de/investorrelations.htmlberichten.

Über die Hypoport AG
Der Hypoport-Konzern ist ein technologiebasierter Finanzdienstleister. Das
Geschäftsmodell basiert auf den drei voneinander profitierenden
Geschäftsbereichen Institutionelle Kunden, Privatkunden und
Finanzdienstleister. In allen drei Geschäftsbereichen befasst sich der
Hypoport-Konzern mit dem Vertrieb von Finanzdienstleistungen, ermöglicht oder
unterstützt durch Finanz-Technologie (FinTech).
Die Europace AG, ein 100%iges Tochterunternehmen von Hypoport, entwickelt und
betreibt mit dem internetbasierten Finanzmarktplatz EUROPACE die größte
deutsche Plattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und
Ratenkredite. Ein voll integriertes System vernetzt mehr als 350 Partner aus
den Bereichen Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere tausend
Nutzer wickeln monatlich etwa 35.000 Transaktionen mit einem Volumen von rund 4
Mrd. Euro pro Monat über EUROPACE ab.
Das Hypoport Tochterunternehmen Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter
und ungebundener Finanzvertrieb.
Die Dr. Klein Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in den Bereichen
Immobilienfinanzierung, Versicherung und Vorsorge. Schon seit 1954 ist die DR.
KLEIN Firmenkunden AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der
Wohnungswirtschaft und von gewerblichen Immobilieninvestoren. Die Hypoport AG
hat ihren Sitz in Berlin, beschäftigt rund 800 Mitarbeiter und ist an der
Deutschen Börse im Prime Standard gelistet. Ende 2015 wurde Hypoport in den
SDAX aufgenommen.

Kontakt:
Hypoport AG
Michaela Reimann
Leiterin Investor Relations & Public Affairs
Tel.: +49 (0)30 / 42086-1936
E-Mail: ir@hypoport.de
www.hypoport.de

Über die Aktie
ISIN                        DE 0005493365
WKN                      549336
Börsenkürzel        HYQ
Branche                 Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); 
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
Indizes                   SDAX



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Unternehmen:  Hypoport AG
              Klosterstraße 71
              10179 Berlin
              Deutschland
Telefon:      +49/30 42086-0
Fax:          +49/30 42086-1999
E-Mail:       ir@hypoport.de
Internet:     www.hypoport.de
ISIN:         DE0005493365
WKN:          549336  
Indizes:      SDAX
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
              Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate Exchange
              



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