05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung   
HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG            
                                                                               
26.03.2018 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.                 
                                                                               
                                                                               
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Hypoport AG Berlin International Securities Identification Number (ISIN):      
DE0005493365 Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336 Einladung zur ordentlichen    
Hauptversammlung                                                               
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 4. Mai 2018, um 10:00
Uhr im Radisson Blu Hotel, Karl-Liebknecht-Str. 3, 10178 Berlin, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hypoport AG und des        
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts         
der                                                                            
Hypoport AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich         
des                                                                            
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1         
HGB,                                                                           
315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das                   
Geschäftsjahr                                                                  
2017 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des                   
Bilanzgewinns                                                                  
für das Geschäftsjahr 2017                                                     
                                                                               
Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht.       
Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - was den Bericht des      
                                                                               
Aufsichtsrats angeht - vom Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein            
Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen             
Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand               
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt       
hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über den Vorschlag         
des                                                                            
Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr          
2017                                                                           
stimmen die Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab.                       
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.              
Dezember 2017                                                                  
                                                                               
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des                   
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 66.911.576,96 wie folgt zu                
verwenden: Der gesamte                                                         
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 66.911.576,96 wird auf neue Rechnung              
vorgetragen.                                                                   
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für       
das                                                                            
Geschäftsjahr 2017                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017               
Entlastung                                                                     
zu erteilen.                                                                   
                                                                               
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung         
über                                                                           
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.             
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats       
für                                                                            
das Geschäftsjahr 2017                                                         
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017           
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung         
über                                                                           
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.         
                                                                               
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das                 
Geschäftsjahr                                                                  
2018                                                                           
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,      
                                                                               
Hamburg, zum Abschlussprüfer (Einzel- und Konzernabschluss) für das            
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.                                                  
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die BDO AG                                 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für eine etwaige          
Durchsicht des Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste          
Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 sowie von sonstigen unterjährigen            
(verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr       
2018 sowie des unterjährigen verkürzten Abschlusses und                        
Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2019 zu wählen, wenn und            
soweit diese einer derartigen                                                  
Durchsicht unterzogen werden.                                                  
                                                                               
Da der Aufsichtsrat der Hypoport AG nur aus drei Mitgliedern besteht, ist      
                                                                               
kein Prüfungsausschuss gebildet. Für die genannten Prüfungsleistungen hat      
                                                                               
daher der Aufsichtsrat ein Auswahl- und Vorschlagsverfahren im Einklang        
mit                                                                            
Artikel 16 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des                
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische      
Anforderungen                                                                  
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und         
zur                                                                            
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission durchgeführt. Im          
Rahmen des Auswahlverfahrens hat der Aufsichtsrat die                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, sowie                       
                                                                               
- PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel,           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
in die engere Auswahl genommen und hierbei eine Präferenz für die BDO AG       
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, festgestellt                         
und dieser folgend seinen Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung           
beschlossen. Die Auswahlentscheidung des Aufsichtsrats                         
beruht im Wesentlichen auf folgenden Erwägungen:                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügt über eine wesentlich        
tiefere Kenntnis des Unternehmens der Hypoport AG                              
und seiner Konzernunternehmen bei vergleichbarer prüferischer und              
methodischer Qualifikation. Die Hypoport AG wurde durch                        
die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als sogenannter A-Kunde mit            
höchster Priorität eingeordnet, was nach Ansicht des Aufsichtsrats             
die erforderliche Ressourcen-Zuteilung, Einsatzbereitschaft und                
Priorisierung der Abschlussprüfung stärker als in dem Vergleichsangebot        
sicherstellt. Schließlich ist auch der Angebotspreis der BDO                   
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Hypoport AG deutlich                   
attraktiver und der erforderliche Ressourceneinsatz aus Sicht des              
Aufsichtsrats wesentlich realistischer kalkuliert.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist frei von           
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Auch wurde                          
dem Aufsichtsrat keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im       
Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr.                               
537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014          
über                                                                           
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung                              
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des               
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission auferlegt.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Beschlussfassung über Wahl zum Aufsichtsrat                                 
                                                                               
Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Christian Schröder, hat sein Amt mit      
                                                                               
Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 niedergelegt.           
Daher                                                                          
ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. Der                 
Aufsichtsrat                                                                   
der Hypoport AG besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung      
                                                                               
mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen, die von den Aktionären der       
Gesellschaft in der Hauptversammlung gewählt wurden. Der Aufsichtsrat der      
                                                                               
Hypoport AG hat keine Ausschüsse gebildet.                                     
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor,                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Herrn Dieter Pfeiffenberger,                                                 
Barsbüttel, Deutschland,                                                       
selbständiger Unternehmensberater,                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai      
                                                                               
2018 und für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen                        
Mitglieds, nämlich für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,       
die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats                       
für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat der                 
Gesellschaft                                                                   
zu wählen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Angaben und Hinweise zu Herrn Dieter Pfeiffenberger                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Persönliche Daten:                                                             
                                                                               
Geburtsdatum: 15.05.1957                                                       
                                                                               
Geburtsort: Aldenhoven, Deutschland                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ausbildung:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1990-1991 Diplomierter Bankbetriebswirt (ADG)                                  
Akademie Deutscher Genossenschaften                                            
                                                                               
1986-1988 Genossenschaftlicher Bankbetriebswirt                                
Akademie Norddeutscher Genossenschaften                                        
                                                                               
1983-1985 Bankfachwirt, Bankakademie Hamburg                                   
                                                                               
1980-1982 Ausbildung zum Bankkaufmann                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
ab 07/2017 selbständiger Unternehmensberater                                   
                                                                               
01/2013-06/2017 Bereichsvorstand Immobilienfinanzierung Deutsche Postbank      
AG                                                                             
                                                                               
Produktmanagement Baufinanzierung für Postbankkonzern                          
(Postbank, DSL Bank, BHW), Vertrieb Baufinanzierung                            
Geschäftsbereich DSL Bank, gewerbliche Immobilienfinanzierung                  
                                                                               
09/2012-09/2017 Aufsichtsratsmitglied PB Firmenkunden AG, Bonn                 
                                                                               
09/2012-05/2017 Aufsichtsratsmitglied BHW Kreditservice GmbH, Hameln           
                                                                               
08/2012-11/2013 Aufsichtsratsmitglied BSQ Bauspar AG, Nürnberg                 
                                                                               
04/2010-06/2013 Vorstandsvorsitzender der BHW Bausparkasse AG                  
Produktmarketing Bausparen und Baufinanzierung,                                
Kooperationsgeschäft, Auslandsgeschäft, Recht, Revision,                       
Compliance, Vorsitzender Marktrisikokomitee                                    
                                                                               
10/2009-03/2010 Vorstandsmitglied der BHW Bausparkasse AG                      
Produktmarketing Bausparen und Baufinanzierung                                 
                                                                               
06/2007-08/2011 Aufsichtsratsvorsitzender Easyhyp GmbH                         
                                                                               
01/2007-09/2009 Generalbevollmächtigter der BHW Bausparkasse AG                
Ressortleiter Produktmarketing Bausparen und Baufinanzierung                   
                                                                               
06/2000-12/2012 Leiter Geschäftsbereich DSL Bank, Deutsche Postbank AG         
                                                                               
03/1994-06/2000 Leiter und Direktor der Niederlassung Hamburg der DSL          
Bank                                                                           
                                                                               
10/1991-02/1994 Stv. Leiter der Niederlassung Hamburg der DSL Bank             
                                                                               
01/1982-09/1991 Leiter Firmenkundenkredite Volksbank Hamburg (Reg. Ost)        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Dieter Pfeiffenberger erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5          
AktG                                                                           
an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung                               
oder Abschlussprüfung aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als               
Vorstandsmitglied verschiedener Kreditinstitute und ist mit                    
dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Dieter Pfeiffenberger ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden       
inländischen Aufsichtsräten noch Mitglied in vergleichbaren                    
in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine maßgeblichen                
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen gemäß Ziffer                      
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex zwischen Herrn Dieter           
Pfeiffenberger und der Hypoport AG oder deren Konzernunternehmen,              
den Organen der Hypoport AG oder einem wesentlich an der Hypoport AG           
beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat                          
bei Herrn Dieter Pfeiffenberger versichert, dass dieser den zu                 
erwartenden                                                                    
Zeitaufwand aufbringen kann.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Beschlussfassung über die Sitzverlegung nach Lübeck und entsprechende       
Satzungsänderung                                                               
                                                                               
Die Hypoport AG führt ihre Geschäfte seit nahezu zehn Jahren von ihrem         
Stammsitz in der Klosterstraße 71 in 10179 Berlin. Im Jahr 2017 erwarb         
die                                                                            
Hypoport AG vom Eigentümer und derzeitigen Vermieter das Grundstück mit        
dem                                                                            
aufstehenden Bürogebäude, auch um damit langfristig ein Bekenntnis             
gegenüber der Stadt Berlin und den Mitarbeitern der Hypoport AG                
abzugeben. Für die                                                             
Hypoport AG völlig unerwartet und am letzten Tag der entsprechenden Frist      
                                                                               
übte das Land Berlin ein Vorkaufsrecht aus. Dadurch ist der derzeitige         
Standort in der Klosterstraße 71 akut gefährdet. Der derzeitige                
Mietvertrag                                                                    
läuft nur noch bis zum 31. Dezember 2019.                                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:                   
                                                                               
Der Sitz der Gesellschaft wird von Berlin nach Lübeck verlegt.                 
                                                                               
§ 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  '2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübeck'                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstehender Beschluss zur Sitzverlegung und die dementsprechende              
Satzungsänderung sollen nur dann wirksam werden und der                        
Vorstand wird angewiesen, den Beschluss nur dann zum Handelsregister der       
Gesellschaft anzumelden, wenn                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
(a) das Land Berlin Eigentümerin des Grundstücks Klosterstraße 71, 10179       
Berlin geworden ist, und                                                       
                                                                               
(b) es bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 nicht gelungen ist, den      
                                                                               
derzeit laufenden Mietvertrag der Hypoport AG über die Geschäftsräume in       
der Klosterstraße 71, 10179 Berlin über den 31. Dezember 2019 hinaus zu        
verlängern.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Beschlussfassung über Satzungsänderung                                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft in §      
13                                                                             
Abs. 6 wie folgt zu ändern:                                                    
                                                                               
In § 13 Abs. 6 der Satzung wird die Angabe '§ 30b Absatz 3 Nr. 1 lit. d)       
WpHG' durch die Angabe '§ 49 Abs. 3 Nr. 1 lit. d) WpHG' ersetzt.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung                  
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts         
sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre        
berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als             
Aktionäre der Hypoport AG eingetragen sind und sich so angemeldet haben,       
dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 27. April 2018, 24:00        
Uhr, bei der Hypoport AG eingegangen ist.                                      
                                                                               
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der         
Hypoport AG unter der Anschrift:                                               
                                                                               
Hypoport AG                                                                    
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
in Textform anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie       
bitte den Ihnen übersandten Unterlagen.                                        
                                                                               
Nach Eingang der Anmeldung bei der Hypoport AG werden den Aktionären bzw.      
den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle                 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.                            
                                                                               
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die Eintragung in das      
Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister      
eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die      
ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.      
                                                                               
                                                                               
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht              
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter       
Anmeldung frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im              
Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.               
                                                                               
III. Umschreibungsstopp                                                        
                                                                               
Umschreibungen im Aktienregister finden für den Zeitraum ab dem Ablauf         
des letzten Anmeldetags (27. April 2018, 24:00 Uhr) bis einschließlich         
dem Tag der Hauptversammlung (4. Mai 2018, 24:00 Uhr) nicht statt. Der         
Bestand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung entspricht damit       
dem Bestand des Aktienregisters am Ende des Tages des Anmeldeschlusses         
(27. April 2018, 24:00 Uhr). Erwerber von Aktien, deren                        
Umschreibungsanträge nach dem Tag des Anmeldeschlusses (27. April 2018,        
24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen, können daher aus eigenem Recht       
keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesen          
Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien bis zur            
Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.            
                                                                               
IV. Verfahren bei Stimmabgabe durch Bevollmächtigte                            
                                                                               
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der             
Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht          
unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen                      
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von         
Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.                 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die                  
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.                        
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sowie der Nachweis der            
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126       
b BGB). Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von       
Aktionären oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V.        
m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten zu          
beachten sein, welche bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen        
sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine          
Vereinigung von Aktionären oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135      
Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigen      
wollen, mit diesen Institutionen oder Personen ab.                             
                                                                               
Als Service bieten wir teilnahme- und stimmberechtigten Aktionären wieder      
an, sich durch von der Hypoport AG benannte Stimmrechtsvertreter bei den       
Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen          
dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts             
erteilt werden. Vollmacht und Weisungen an die von der Hypoport AG             
benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Die        
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie         
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit keine       
ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt          
worden ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten                     
Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme          
enthalten. In möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der              
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder            
sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge            
können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch bei erteilter            
Vollmacht keine Stimmrechte ausüben. Weder im Vorfeld noch während der         
Hauptversammlung können sie Weisungen zu Verfahrensanträgen, Aufträge zu       
Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder      
zur Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse              
entgegennehmen.                                                                
                                                                               
Ein Formular für die Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und       
Weisungsformular für die von der Hypoport AG benannten                         
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit den ihnen übersandten          
Unterlagen. Zudem wird es den ordnungsgemäß angemeldeten Personen              
zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Entsprechende Formulare sind       
zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Möglich ist aber auch, eine Vollmacht in anderer Weise zu          
erteilen; diese muss aber ebenfalls der Textform (§                            
126 b BGB) genügen, wenn weder Kreditinstitute noch Vereinigungen von          
Aktionären oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§                          
135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen                  
bevollmächtigt werden.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer               
gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder                      
ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft sowie das Vollmachts- und           
Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten                        
Stimmrechtsvertreter können auf einem der folgenden Wege an die                
Gesellschaft übermittelt werden                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hypoport AG                                                                    
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
                                                                               
E-Mail: Hypoport-HV2018@computershare.de                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer               
gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder                      
ihres Widerrufs können auch am Tag der Hauptversammlung bei der                
Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung erfolgen.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur organisatorischen Erleichterung werden die Aktionäre gebeten,              
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 3. Mai 2018,                    
16:00 Uhr, an die vorstehenden Kontaktmöglichkeiten zu übermitteln.            
Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter                      
Vollmachten und Weisungen.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch nach Erteilung einer Bevollmächtigung sind Aktionäre weiter               
berechtigt, an der Hauptversammlung persönlich teilzunehmen,                   
wobei in diesem Falle erteilte Vollmachten und Weisungen automatisch als       
widerrufen gelten.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch im Falle einer Vollmachtserteilung ist die Anmeldung form- und            
fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.                  
Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung nicht aus.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur            
Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre                       
zusammen mit den ihnen übersandten Unterlagen bzw. werden mit der              
Eintrittskarte zugesandt.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
V. Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl                                   
                                                                               
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht persönlich an      
der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimme auch im Wege        
der Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl      
sind ebenfalls nur diejenigen eingetragenen Aktionäre berechtigt, die          
sich gemäß Ziffer III rechtzeitig angemeldet haben. Die Abgabe von             
Stimmen im Wege der Briefwahl ist auf die Abstimmung über                      
Beschlussvorschläge (einschließlich etwaiger Anpassungen) von Vorstand         
und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß       
§ 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären          
beschränkt.                                                                    
                                                                               
Unbeschadet der notwendigen Anmeldung bis zum Ablauf des 27. April 2018,       
24:00 Uhr, kann die Briefwahl schriftlich, per Telefax oder per E-Mail         
bis zum 3. Mai 2018, 16:00 Uhr, erfolgen.                                      
                                                                               
Bitte verwenden Sie das Ihnen zusammen mit den Anmeldeunterlagen bzw. mit      
der Eintrittskarte übersandte Formular, das der Gesellschaft auf einem         
der folgenden Wege übermittelt werden kann:                                    
                                                                               
Hypoport AG                                                                    
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
E-Mail: Hypoport-HV2018@computershare.de                                       
                                                                               
Das Formular kann zudem unter der vorstehend genannten Adresse, Faxnummer      
oder E-Mail-Adresse schriftlich, per Telefax oder per E-Mail angefordert       
werden. Auf dem Formular finden Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl.      
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären oder        
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5          
AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.              
                                                                               
Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum Ablauf des 3. Mai       
2018, 16:00 Uhr, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter der            
vorstehend genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse geändert oder      
widerrufen werden.                                                             
                                                                               
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Briefwahlstimmen für mögliche               
Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte        
Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der           
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich Verfahrensanträge          
abgeben können. Ebenso wenig können im Vorfeld oder während der                
Hauptversammlung durch Briefwahl Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder           
Wahlvorschläge entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen       
Hauptversammlungsbeschlüsse erklärt werden.                                    
                                                                               
Auch nach einer Stimmabgabe per Briefwahl sind die Aktionäre weiter            
berechtigt, an der Hauptversammlung persönlich oder durch einen                
Bevollmächtigten teilzunehmen, wobei in diesem Falle abgegebene                
Briefwahlstimmen automatisch als widerrufen gelten.                            
                                                                               
Auch für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ist der im         
Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung                
maßgeblich, der durch den unter Ziffer III dargestellten                       
Umschreibungsstopp dem Bestand am Ende des Tages des Anmeldeschlusses          
entsprechen wird.                                                              
                                                                               
VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der     
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
Das Grundkapital der Hypoport AG in Höhe von EUR 6.194.958,00 ist im           
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 6.194.958         
auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.       
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der             
Einberufung daher 6.194.958 Stück.                                             
                                                                               
Aus eigenen Aktien steht der Hypoport AG kein Stimmrecht zu. Die Hypoport      
AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 246.865 eigene       
Stückaktien.                                                                   
                                                                               
VII. Rechte der Aktionäre                                                      
                                                                               
Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG          
                                                                               
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von       
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung      
unterbreiten sowie Wahlvorschläge übersenden. Anfragen, Gegenanträge (§        
126 AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) von Aktionären zu einem              
bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die nachfolgend           
genannte Anschrift bzw. Adresse zu richten:                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Hypoport AG                                                                  
Group Legal                                                                    
Klosterstraße 71                                                               
10179 Berlin                                                                   
Telefax: +49 30 42086-1999                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per E-Mail an:                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  hauptversammlung@hypoport.de                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.              
Gegenanträge, die bis spätestens zum Ablauf des 19. April                      
2018, 24:00 Uhr, unter der angegebenen Adresse eingehen, werden                
vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG einschließlich des Namens                
des Aktionärs und der Begründung allen Aktionären im Internet unter            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung      
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse                           
veröffentlicht. Ein Gegenantrag und seine Begründung brauchen unter den        
Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG nicht                             
zugänglich gemacht zu werden, die Begründung eines Gegenantrags gemäß §        
126 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht, wenn sie insgesamt mehr                          
als 5.000 Zeichen beträgt.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines               
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern          
sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden.             
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 3 AktG genannten                         
Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag u. a. auch dann nicht         
zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen,                          
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur            
Aufsichtsratswahl müssen ferner u. a. auch dann nicht                          
zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft      
der Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden                              
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals       
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,                       
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und            
bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich                          
an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und der Gesellschaft         
bis spätestens zum Ablauf des 3. April 2018, 24:00                             
Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende            
Adresse:                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Hypoport AG                                                                  
Vorstand                                                                       
Klosterstraße 71                                                               
10179 Berlin                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Der        
Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen den                              
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR          
500.000,00 erreichen, zu unterzeichnen. Jedem neuen                            
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die      
Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG                             
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs        
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie                            
die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das                         
Ergänzungsverlangen halten.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter            
verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten                     
der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des              
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht                     
zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen        
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen                              
Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des               
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen             
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der              
Aussprache zu stellen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3                       
AktG näher ausgeführten Umständen, darf der Vorstand die Auskunft              
verweigern, z. B. soweit die Erteilung der Auskunft nach                       
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft         
oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen                   
Nachteil zuzufügen.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen der vorstehend genannten Aktionärsrechte nach      
§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG,                            
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VIII. Unterlagen zur Hauptversammlung, Mitteilungen nach §§ 125 Abs. 1 und 2,  
128 AktG und Informationen nach § 124a AktG                                    
                                                                               
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden            
Unterlagen, insbesondere der festgestellte Jahresabschluss der Hypoport        
AG und der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017, der              
Lagebericht der Hypoport AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017        
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben          
nach §§ 289a Abs. 1 HGB, 315a Abs. 1 HGB und nach §§ 289f, 315d HGB sowie      
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017, der Vorschlag       
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, etwaige Anträge und        
Vorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen nach § 124a AktG         
sind ab dem Tag dieser Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft      
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://www.hypoport.de/investor-relations/hauptversammlung/                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu            
machende Unterlagen werden in der Hauptversammlung zur                         
Einsichtnahme ausliegen.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 13 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft werden Mitteilungen der          
Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 AktG ausschließlich im                          
Wege elektronischer Kommunikation übermittelt. Gleiches gilt, unter den        
weiteren Voraussetzungen des § 49 Abs. 3 Nr. 1 lit.                            
d) WpHG für die Übermittlung von Mitteilungen durch die Gesellschaft nach      
§ 125 Abs. 2 AktG. Der Vorstand macht jedoch von                               
seiner in § 13 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft enthaltenen                 
Ermächtigung Gebrauch und lässt die Übermittlung auch in Papierform            
zu. Insbesondere ermächtigt er die Kreditinstitute zur Übermittlung der        
Mitteilung in Papierform.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Berlin, im März 2018                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hypoport AG                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
26.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                

Unternehmen: HYPOPORT AG            

             Klosterstraße 71       

             10179 Berlin           

             Deutschland            

E-Mail:      ir@hypoport.de         

Internet:    http://www.hypoport.de/







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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668787  26.03.2018