HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: HSBC konkretisiert Übertragungsverlangen und legt die
Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 67,93 je
nennwertloser auf den Inhaber lautende Stückaktie fest

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DGAP-Ad-hoc: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: HSBC konkretisiert Übertragungsverlangen und
legt die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf EUR 67,93 je nennwertloser auf den Inhaber lautende
Stückaktie fest

08.10.2020 / 18:58 CET/CEST
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HSBC konkretisiert Übertragungsverlangen und legt die Barabfindung für die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 67,93 je
nennwertloser auf den Inhaber lautende Stückaktie fest

Düsseldorf, 8. Oktober 2020 - Die HSBC Germany Holdings GmbH mit Sitz in
Düsseldorf, hat dem Vorstand der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG heute
mitgeteilt, dass sie die angemessene Barabfindung für die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG auf die
HSBC Germany Holdings GmbH als Hauptaktionärin entsprechend dem Verfahren
gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze Out) auf 67,93 Euro je
auf
den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktie der HSBC Trinkaus & Burkhardt
AG festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat die
Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigt. Die HSBC Germany
Holdings GmbH hat den Vorstand aufgefordert, eine außerordentliche
Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG zur Beschlussfassung über
die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre einzuberufen.

Die HSBC Germany Holdings GmbH bestätigt und konkretisiert damit ihr dem
Vorstand der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG am 25. Mai 2020 übermitteltes
Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG.

Die HSBC Germany Holdings GmbH ist mit ca. 99,33 % am Grundkapital der HSBC
Trinkaus & Burkhardt AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im
Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre soll voraussichtlich auf einer auf den 19. November
2020 noch einzuberufenden (virtuellen) außerordentlichen Hauptversammlung
der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Beschluss gefasst werden.

Das Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre hängt
von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der HSBC Trinkaus &
Burkhardt AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das
Handelsregister der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG ab.

Kontakt:

Robert von Heusinger +49-211-910-1664 robert.heusinger@hsbc.de


Kontakt:
Meldebeauftragter: Ulrich Schröer, Compliance-Beauftragter HSBC Trinkaus &
Burkhardt AG.

IR-Ansprechpartner: Robert von Heusinger


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