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HolidayCheck Group AG: HolidayCheck Group AG beschließt Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung - Hauptaktionär 
Burda Digital SE gibt Zeichnungszusage über 31,65 Millionen Euro 
2021-01-20 / 19:56 CET/CEST 
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HolidayCheck Group AG beschließt Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung - Hauptaktionär Burda Digital SE gibt 
Zeichnungszusage über 31,65 Millionen Euro 
München, 20. Januar 2021 - Der Vorstand der HolidayCheck Group AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
Durchführung einer Barkapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen und setzt damit 
die am 3. Dezember 2020 angekündigte Kapitalerhöhung um. Hierbei soll unter vollständiger Ausnutzung des bestehenden 
Genehmigten Kapitals 2018 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 29.156.814 durch Ausgabe von bis zu 
29.156.814 neuen Aktien erhöht werden. Das Bezugsverhältnis beträgt 2:1. Dies bedeutet, dass für je zwei bestehende 
Aktien der Gesellschaft das Recht zum Erwerb einer neuen Aktie besteht. Der Bezugspreis je neuer Aktie beträgt EUR 
1,65. 
Die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Burda Digital SE, hat heute der Gesellschaft zugesagt, die ihr zustehenden 
Bezugsrechte im Rahmen der Kapitalerhöhung auszuüben und insgesamt Aktien im Gesamtvolumen von EUR 31,65 Millionen zu 
zeichnen. 
Der Zufluss aus der Kapitalerhöhung soll zur Rückführung eines kurzfristigen Geldmarktdarlehens dienen. Ferner soll der 
Zufluss für weitere allgemeine Betriebskapitalzwecke eingesetzt werden, unter anderem um damit den gegenwärtigen Bedarf 
zu decken. 
Die Durchführung des öffentlichen Angebots der neuen Aktien erfolgt auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts. Die Billigung wird für den 21. Januar 2021 
erwartet. Das Bezugsangebot soll unmittelbar im Anschluss an die Billigung des Wertpapierprospekts veröffentlicht 
werden. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 22. Januar 2021 und endet voraussichtlich mit Ablauf des 4. Februar 
2021. Nicht bezogene Aktien sollen im Anschluss an das Bezugsangebot im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten 
Investoren angeboten oder im Markt platziert werden. 
Es wird erwartet, dass die neuen Aktien am 10. Februar 2021 zum Handel zugelassen und am 11. Februar 2021 in die 
bestehende Notierung im Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an 
der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2020 voll gewinnberechtigt 
sein. 
Der Vorstand 
 
Wichtige Hinweise 
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von 
Wertpapieren dar. 
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser 
Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im 
Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger 
Nachträge dazu) treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden, nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner Veröffentlichung, bei der HolidayCheck Group AG, München, Deutschland, 
sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.holidaycheckgroup.com/) 
kostenfrei erhältlich sein. 
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere 
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur 
aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung 
(der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in 
den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts 
durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte 
Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, 
enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten 
Staaten von Amerika statt. 
Diese Bekanntmachung richtet sich außerhalb Deutschlands nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des 
Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR 
bestimmt, die "qualifizierte Anleger" im Sinne des Artikels 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden 
Fassung sind. 
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) 
professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) 
Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), 
die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen oder (iii) andere Personen, an die diese Informationen rechtmäßig 
übermittelt werden dürfen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die 
Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder 
anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit 
Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser 
Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen. 
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten 
Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen 
oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. 
Manche der Angaben in dieser Bekanntmachung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen 
Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand 
von Begriffen wie beispielsweise "erwarten", "glauben", "vorhersehen", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", 
"könnten", "können" oder "können unter Umständen" bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher 
Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt 
und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen 
nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung 
eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die 
allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele 
sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass 
sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen 
unterscheiden. 
 
Kontakt: 
HolidayCheck Group AG 
Armin Blohmann 
Neumarkter Str. 61 
81673 München 
Tel.: +49 89 357680 901 
Fax: +49 89 357680 999 
E-Mail: armin.blohmann@holidaycheckgroup.com 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  HolidayCheck Group AG 
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EQS News ID:  1162104 
 
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1162104 2021-01-20 CET/CEST

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January 20, 2021 13:57 ET (18:57 GMT)