HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale

BILANZ

zum 31. Dezember 2020

Aktiva

Anhang

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Anlagevermögen

´(4)

Immaterielle Vermögensgegenstände

1.284

1.845

Sachanlagen

1.245

1.314

Finanzanlagen

´ (5)

104.343

104.476

106.872

107.635

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

´(6)

56.994

62.571

Liquide Mittel

´(7)

17.492

17.218

74.486

79.789

Rechnungsabgrenzungsposten

´

78

75

Bilanzsumme

181.436

187.499

Passiva

Anhang

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

´(9)

13.920

13.920

Kapitalrücklage

´(10)

41.158

41.158

Gewinnrücklagen

`(12)

58.215

57.215

Bilanzgewinn

`(13)

949

2.678

114.242

114.971

Rückstellungen

´(14)

7.150

7.811

Verbindlichkeiten

`(15)

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

36.000

41.000

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

197

201

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen

23.643

23.418

Unternehmen

Sonstige Verbindlichkeiten

204

98

60.044

64.717

Bilanzsumme

181.436

187.499

HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

für das Geschäftsjahr 2020

Anhang

2020

2019

T€

T€

Umsatzerlöse

´

4.585

4.506

Sonstige betriebliche Erträge

´(16)

108

149

Personalaufwand

(17)

-2.906

-3.085

Abschreibungen

(4)

-895

-843

Sonstige betriebliche Aufwendungen

´(18)

-2.170

-1.881

Beteiligungsergebnis

´(19)

209

4.793

Zinsergebnis

´(20)

1.068

515

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

168

-207

Ergebnis nach Steuern

167

3.947

Sonstige Steuern

-80

-76

Jahresüberschuss

87

3.871

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

862

107

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

0

-1.300

Bilanzgewinn

949

2.678

Anhang für das Geschäftsjahr 2020 der HOFTEX GROUP AG, Hof/Saale

(1) Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft des Hoftex Group Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister.

Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen für kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€).

(2) Gesellschaftsrechtliche Erläuterungen

Die Tochtergesellschaften Hoftex GmbH, Hoftex Färberei GmbH (mittelbar), Hoftex Färberei Betriebs GmbH (mittelbar), Neutex Home Deco GmbH, Neutex Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH, Tenowo Hof GmbH (mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH (mittelbar), Tenowo Mittweida GmbH (mittelbar) und die Hoftex Immobilien I GmbH sind alle über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Muttergesellschaft HOFTEX GROUP AG verbunden.

Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten Angaben in Tz. 5 dargestellt.

(3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht nach § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht, soweit es sich hierbei nicht um selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine nach dieser Vorschrift aktivierungsfähigen Sachverhalte. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden vor allem von Dritten erworbene Software und Lizenzen ausgewiesen. Diese werden ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutz- barer Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinaus- gehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für

diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen bis maximal der Höhe der fortentwickelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu Anschaf- fungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken und Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Auf- wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts gebildet. Dementsprechend wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet, wenn sich zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, die sich in Zukunft voraussichtlich abbauen, und sich daraus eine Steuerbelastung ergibt. Ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen künftig Steuerentlastungen, so erfolgt eine Berücksichtigung maximal bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden bei der HOFTEX GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern entstehen. Ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern wird nicht aktiviert. Auch werden keine aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge gebildet. Latente Steuern werden unter Zugrundelegung eines Ertragsteuersatzes von 29 % (Körperschaftsteuer 15 %, Gewerbesteuer 14 %) ermittelt.

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind Rückstellungen zu bilden für unterlassene Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte entsprechen annähernd den Zeitwerten von T€ 557 (Vorjahr T€ 716), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt T€ 634 (Vorjahr T€ 848). Es ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 77 (Vorjahr T€ 132).

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Hoftex Group AG published this content on 19 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 May 2021 12:17:01 UTC.