HOCHTIEF Code of Conduct für Vertragspartner
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MIT VERANTWORTUNG
HOCHTIEF Code of Conduct für Vertragspartner
Wir bauen die Welt von morgen.
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Inhalt
3 Über dieses Dokument … 4 Arbeits- und Menschenrechte … 6 Ablehnung von Zwangsarbeit …
6 Ablehnung von Kinderarbeit … 7 Faire Arbeitsbedingungen und Entlohnung … 8 Menschenwürdige Behandlung und Anti-Diskriminierung … 8 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen … 9 Privatsphäre … 9 Schutz von Lebensräumen … 11 Integrität im Geschäftsleben … 11 Interessen- konflikte und Korruptionsbekämpfung … 12 Fairer Wettbewerb … 13 Anti-Geldwäsche … 13 Geistiges Eigentum und Schutz von Vermögenswerten … 15 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz …
15 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz … 15 Prävention und Vorbereitung auf Krisensitua- tionen … 16 Umweltschutz … 16 Ressourceneffizienz … 18 Treibhausgasemissionen und Energie- effizienz … 18 Abfallmanagement und Vermeidung von Umweltverschmutzung … 19 Biodiversität und Ökosysteme … 21 Verantwortungsvoller Einkauf … 21 Konfliktmineralien … 21 Vertragspartner des Partners … 22 Qualitätsmanagement … 25 Zusammenarbeit bei Due-Diligence-Prozessen … 26 Hinweissystem … 28 Impressum
Beim Segeln steht die Mannschaft zusammen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen. Dabei helfen Teamgeist und richtig angewendete Hilfsmittel. Dieser Code of Conduct für Vertrags- partner bildet als unser Logbuch die Basis für den gemeinsamen Projektalltag bei HOCHTIEF.
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Sehr geehrte Vertrags- partnerinnen und -partner,
wir freuen uns, Ihnen den HOCHTIEF Code of Conduct für Vertragspartner zu Ihrer Information und Nutzung vorlegen zu können. In diesem Dokument haben wir die Leitlinien für unsere Zusammenarbeit festgelegt. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
HOCHTIEF Europe GmbH
Über dieses Dokument
Unternehmerisches Handeln mit ethischen Grundsätzen zu verbinden, hat bei HOCHTIEF Tradition und gehört zu den wesentlichen Faktoren unseres langfristigen Erfolgs. Wir sind überzeugt, dass ethische und ökonomische Werte voneinander abhängig sind und dass die Geschäftswelt um einen fairen Umgang miteinander bemüht sein und innerhalb der vorgegebenen Normen handeln muss.
In unserem HOCHTIEF Code of Conduct haben wir verbindliche Verhaltensregeln zusammengefasst, zu deren Einhaltung wir die Mitarbeitenden aller HOCHTIEF-Gesellschaften verpflichten. Für uns ist es selbstverständlich, dass alle Mitarbeitende in den verschiedenen Konzerngesellschaften die Gesetze und Regelungen der Staaten, in denen sie tätig sind, befolgen und ihre Verpflichtungen in zuverlässiger Art und Weise erfüllen. Sie müssen in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit Aufrichtigkeit und Fairness beweisen. Entsprechend unseren Erwartungen an unsere eigenen Mitarbeitenden fordern wir auch von unseren Partnern die Anerkennung der sozialen Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen, gegenüber Kundinnen, Kunden und Geschäftspartnern, gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft.
Die in dieser Verhaltensrichtlinie, dem Code of Conduct für Vertragspartner ("Code of Conduct"), be- schriebenen ethischen Leitlinien beruhen insbesondere auf der allgemeinen Erklärung der Menschen- rechte der Vereinten Nationen,den UN-Leitprinzipienfür Wirtschaft und Menschenrechte,den OECD- Richtlinien für multinationale Unternehmen,den ILO-Konventionen,auf den UN-Konventionenüber die Rechte des Kindes,den Prinzipien des UN Global Compactsowie auf den Zielen für nachhaltige Ent- wicklung der UN. In diesem Code of Conduct sind Mindeststandards festgelegt, deren Einhaltung wir von unseren Nachunternehmern, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern ("Partner") fordern. Die Standards finden auf alle Gruppen von Mitarbeitenden Anwendung. Dazu gehören unter anderem:
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnung
- Vermeidung von Interessenkonflikten
- Aktive und effektive Bekämpfung jeder Form von Korruption und Bestechung
- Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
- Achtung der Menschenrechte
- Faire Arbeitsbedingungen
- Übernahme von Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden
- Umweltschutz
- Vertraulichkeit
HOCHTIEF behält sich das Recht vor, die Anforderungen an die Partner zu ändern und erwartet von ihnen, diese Änderungen entsprechend zu akzeptieren. Die Partner erklären ausdrücklich, dass sie die Grundsätze des UN Global Compact beachten und in ihrer Geschäftsführung auf deren Einhaltung hin- wirken. Voraussetzung für alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen HOCHTIEF und seinen Partnern ist, dass die Partner den vorliegenden Code of Conduct akzeptieren.
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Arbeits- und Menschenrechte
Bei HOCHTIEF engagieren wir uns gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden und Partnern für Arbeits- und Menschen- rechtsstandards. Mit unserer Grundsatzerklärung zur Einhaltung von Menschenrechtenbekennt sich HOCHTIEF zu seiner Verantwortung, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um negative Auswirkungen auf die Menschen- rechte der Personen, die an unseren globalen Aktivitäten beteiligt sind, zu vermeiden. Zudem übernimmt HOCHTIEF die Verantwortung dafür, Due-Diligence-Prozesse zur Identifizierung, Verhinderung, Minderung und Behebung etwaiger Auswirkungen zu formalisieren.
HOCHTIEF fordert von seinen Partnern, dass sie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationenrespektieren und alle Mitarbeitenden mit Respekt und Würde behandeln.
Im Dialog mit unseren Partnern informieren wir über entsprechende Grundsätze und stellen Unterlagen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass unsere Partner genau verstehen, was wir von ihnen in Bezug auf die Menschenrechtsstandards von HOCHTIEF erwarten. HOCHTIEF fördert eine Kultur der Zusammenarbeit und Partnerschaft und behandelt alle Partner fair und respektvoll.
HOCHTIEF verhandelt seine Verträge unter Achtung und Förderung der Menschenrechte. Wenn das Risiko einer Menschenrechtsverletzung besteht oder eine Menschenrechts- verletzung im Zusammenhang mit dem Vertrag/den Verträgen aufgetreten ist, beteiligen wir uns in angemessener Weise an den Abhilfemaßnahmen und streben danach, (in Zusammenarbeit mit anderen Akteurinnen und Akteuren) unseren Einfluss auf die ent- sprechenden Partner zu nutzen oder auszubauen, um künftigen Schaden zu verhindern.
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In unseren Verträgen mit Mitarbeitenden und Partnern verpflichten wir uns zu Arbeits- und Menschenrechtsstandards.
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Ablehnung von Zwangsarbeit
Die Partner sind verpflichtet, jede Form von Zwangsarbeit abzu- lehnen. Mitarbeitende dürfen weder direkt noch indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden. Mitarbeitende sind nur zu beschäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung gestellt haben. HOCHTIEF duldet keine Form von Sklaverei, Menschenhandel, Schuldknechtschaft oder unfreiwilliger Gefängnisarbeit in der Lieferkette. Die Mitarbeitenden müssen die Möglichkeit haben, ihren Arbeitsplatz zu verlassen und ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen (im Rahmen der geltenden Gesetze).
Die Partner müssen sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen transparent sind und vor Beginn der Arbeit vertraglich vereinbart werden. Sie müssen Vermittlungsgebühren, überhöhte Unterbring- ungskosten, die Einbehaltung von Ausweispapieren und unfaire Bezahlung vermeiden, da diese Praktiken zu Zwangsarbeit und Schuldknechtschaft führen können. Die Partner müssen verhindern, Mitarbeitende ohne gültige Ausweisdokumente einzustellen und die ordnungsgemäße Bezahlung aller Einstellungskosten, ein- schließlich der Erneuerung der Arbeitsvisa, gewährleisten.
Ablehnung von Kinderarbeit
Kinder haben das Recht, ihr Potenzial zu entfalten und ihre Würde zu bewahren, ohne eine Arbeit zu verrichten, die ihrer körperlichen und/oder geistigen Entwicklung schadet. Die Partner verpflichten sich, das ILO-Übereinkommen(Nr. 182) über das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeiteinzuhalten und dement- sprechend jede Art von gefährlicher Arbeit für Kinder in ihrer direkten Geschäftstätigkeit und in ihrer Lieferkette zu vermeiden. Dies betrifft z. B. Arbeiten, bei denen Kinder körperlichem, psy- chischem oder sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind, Arbeiten unter der Erde oder in engen Räumen, Arbeiten mit gefährlichen Maschinen, Geräten und Werkzeugen oder das Tragen schwerer Lasten, die Exposition gegenüber Gefahrstoffen, lange Arbeit- szeiten, Nachtarbeit und das Festhalten in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers.
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Die Partner sind außerdem verpflichtet, Arbeiten zu vermeiden, die die Schulbildung der Kinder beeinträchtigen, indem sie ihnen z. B. die Möglichkeit zum Schulbesuch nehmen, sie zwingen, die Schule vorzeitig zu verlassen, oder von ihnen verlangen, neben dem Schulbesuch übermäßig lang und schwer zu arbeiten.
Darüber hinaus verpflichten sich die Partner zur Einhaltung des ILO-Übereinkommensüber das Mindestalter für die Beschäftigung (Nr. 138), das besagt, dass das Mindestalter für die Beschäftigung nicht unter dem Alter liegen darf, in dem die Schulpflicht endet, und keinesfalls unter 15 Jahren (oder innerhalb der Altersspanne, für die die ILO in bestimmten Fällen eine Ausnahme macht) oder unter einem höheren, durch lokale Gesetze festgelegten Mindest- alter liegen darf.
Sieht eine nationale Regelung zur Kinderarbeit strengere Maß- nahmen vor, so haben diese Vorrang.
Faire Arbeitsbedingungen und Entlohnung
Die Partner stellen sicher, dass die Löhne und Sozialleistungen ihrer Mitarbeitenden und Nachunternehmer fair sind und den geltenden nationalen und lokalen Gesetzen sowie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Sie sorgen ferner dafür, dass die im jeweiligen Land festgelegte maximale Arbeitszeit eingehalten wird.
Die Partner bestätigen, dass ihre Arbeitnehmenden das Recht auf soziale Sicherheit, menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Ruhezeiten, Freizeit und Urlaub, einen angemessenen Lebens- standard und berufliche Weiterbildung haben.
Wenn die Partner in einem Land ansässig sind, in dem es Vorschriften gibt, die nicht unseren Standards entsprechen, entwickeln wir gemeinsam mit ihnen Konzepte, die die regio- nalen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
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Menschenwürdige Behandlung und Anti-Diskriminierung
HOCHTIEF fordert von allen Partnern, dass sie eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa physische Bestrafung, Folter, sexuelle Belästigung, Missbrauch, psychischen oder physischen Zwang, Beleidigung - oder die Androhung eines solchen Verhaltens - nicht dulden. Die Partner dürfen niemanden ausbeuten. Sie dürfen keine Geschäfte mit Unternehmen, Personen oder Organisationen machen, die diesem Code of Conduct zugrundeliegenden Menschenrechtsstandards und -grundsätze missachten.
Die Partner müssen sich im Rahmen der geltenden Gesetze verpflichten, jeder Form von Diskriminierung, Mobbing oder Belästigung entgegenzutreten. Sie sorgen für die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Mitarbeitenden, Bewerbern und Geschäftspartnern. Darüber hinaus sind die Partner aufgefordert, eine Atmosphäre des respektvollen Umgangs miteinander zu schaffen und strikt jeder unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung entgegenzutreten, sei es z. B. rassistisch oder bezüglich der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität oder Orientierung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Weltanschauung, der politischen Meinung, der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, des Alters, des Gesundheitszustands, einer Behinderung sowie der persönlichen oder sozialen Umstände.
Vereinigungsfreiheit und
Recht auf Tarifverhandlungen
Die Partner sind verpflichtet, eine offene und konstruktive Kommunikation mit ihren Mitarbeitenden und Arbeitnehmer- vertreterinnen und -vertretern zu pflegen. In Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Gesetzen respektieren die Partner das Recht ihrer Mitarbeitenden, sich frei zu versammeln und zu vereinigen, Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter zu benennen, Gewerkschaften beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen und Betriebsräte zu bilden. Darüber hinaus respektieren sie im Ein- klang mit den lokalen Gesetzen das Streikrecht der Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie einer Vereinigung oder einer Gewerk- schaft angehören. Es muss sichergestellt werden, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, mit der Unternehmensleitung
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offen über die Arbeitsbedingungen zu kommunizieren. Wenn Partner in einem Umfeld tätig sind, in dem die Vereinigungsfreiheit nicht gesetzlich anerkannt ist, wird von ihnen erwartet, dass sie sich nach besten Kräften bemühen, schutzbedürftige Gruppen proaktiv zu schützen, z. B. durch alternative Kommunikations- kanäle, ohne dabei gegen das lokale Recht zu verstoßen. HOCHTIEF wird diesen Prozess unterstützen und mitgestalten.
Privatsphäre
Die Partner müssen das Recht ihrer Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten respektieren. Darüber hinaus müssen die Partner sicherstellen, dass jegliche Verwend- ung personenbezogener Daten - wie die Erhebung, Regis- trierung, Speicherung und Löschung - in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgt.
Schutz von Lebensräumen
HOCHTIEF verpflichtet sich, natürliche Ressourcen als Grundlage für alles Leben zu erhalten. Wir tragen dazu bei, natürliche Ressourcen und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie das Recht aller Lebewesen auf eine saubere und gesunde Umwelt und einen angemessenen Lebensstandard zu sichern.
Unsere Bau- und Projektaktivitäten können die Umwelt verändern und Landschaften prägen. HOCHTIEF hat daher eine klare Ver- pflichtung, Ökosysteme und Biodiversität durch die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen zu schützen, zu erhalten oder wiederherzustellen. Unser Ziel ist es, negative und schädliche Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden und Lösungen für eine nachhaltige und belastbare Infrastruktur anzubieten. Dies erwarten wir auch von unseren Partnern, die die gleichen Standards einhalten müssen (siehe auch Kapitel "Umweltschutz").
In Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Gesetzen sollen die Partner endliche lokale Grundressourcen erhalten, nachhaltig nutzen und negative Auswirkungen auf Lebensräume vermeiden und abschwächen.
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Wir und unsere Partner verpflichten uns zu Ehrlichkeit, Fairness und sozialer Verantwortung.
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Hochtief AG published this content on 23 July 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 July 2024 08:42:10 UTC.