Aktiengesellschaft hat die Hauptversammlung zuletzt im Jahr 2012 Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat

basierend auf den Vorarbeiten seines Personalausschusses beschlossen, das bisherige System zur Vergütung

der Vorstandsmitglieder zu ändern. Das geänderte Vergütungssystem wird erst bei Bestellung bzw.

Wiederbestellung und Abschluss bzw. Verlängerung eines Vorstandsdienstvertrags vollständig mit all seinen

Komponenten und Regelungen umgesetzt. Im Jahr 2020 wurde bereits der Dienstvertrag von Herrn Peter

Sassenfeld im Rahmen seiner Wiederbestellung in Einklang mit dem geänderten Vergütungssystem angepasst.

Damit soll das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder an die geänderten Anforderungen durch das 6. Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und den Deutschen Corporate Governance Kodex

angepasst werden. Das vom Aufsichtsrat beschlossene geänderte Vergütungssystem für die

Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wird unter Ziffer III. 'Beschreibung des Vergütungssystems für die

Vorstandsmitglieder' beschrieben. Diese Beschreibung ist auch im Internet unter


              www.hochtief.de 

über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich.

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Personalausschusses - vor, das vom

Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.

Beschlussfassung über die Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung

Nach dem für die ordentliche Hauptversammlung 2021 erstmals anwendbaren § 113 Abs. 3 AktG ist

mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei eine

rein bestätigende Beschlussfassung der bestehenden Vergütung zulässig ist. Die Vergütung des

Aufsichtsrats wird durch § 18 der Satzung bestimmt und wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6.

Mai 2015 als Festvergütung festgelegt, zu der zusätzlich noch ein Sitzungsgeld pro Teilnahme an einer

Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse gezahlt wird. In dem Beschluss sind die nach § 87a Abs. 1

Satz 1 AktG erforderlichen Angaben sinngemäß und in klarer und verständlicher Form zu machen oder in 7. Bezug zu nehmen. Die Angaben können in der Satzung unterbleiben, wenn sie in dem

Hauptversammlungsbeschluss erfolgt sind. Der Wortlaut der Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat gemäß §

18 der Satzung in der aktuellen Fassung vom September 2020 ist unter Ziffer IV 'Beschreibung des

Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder' beigefügt. Darüber hinaus findet sich dort auch eine

nähere Beschreibung des hinter dieser Satzungsregelung stehenden Vergütungssystems für die

Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat in § 18 der

Satzung einschließlich des ihr zugrundeliegenden, in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung vom

6. Mai 2021 unter Ziffer IV näher beschriebenen Vergütungssystems zu bestätigen.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Das Amt aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner endet mit der Beendigung der Hauptversammlung

am 6. Mai 2021. Es sind deshalb Neuwahlen erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1, 6, 7 Abs. 1 Satz 2

i.V.m. Satz 1 Nr. 2 MitbestG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung aus acht von der Hauptversammlung und acht von

den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zumindest 30

Prozent aus Männern zusammen.

Die Seite der Arbeitnehmervertreter hat aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber

dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung widersprochen. Um das

Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen, müssen dementsprechend sowohl auf der Seite

der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer mindestens zwei Sitze mit Frauen und mindestens

zwei Sitze mit Männern besetzt sein.

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses unter

Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und des vom

Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium - vor, folgende Personen mit Wirkung ab

Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2021 zu wählen:


                            Pedro López Jiménez 
              1)            Madrid, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft; Member of the 
                            Board, Member of the Nomination Committee and the Audit Committee as well as Vice-Chairman 
                            of the Executive Committee of ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid 
                            Ángel García Altozano 
              2)            Madrid, Corporate General Manager von ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., 
                            Madrid 
                            Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Beate Bell 
              3) 
                            Köln, Geschäftsführerin der immoADVICE GmbH 
                            José Luis del Valle Pérez 
8. 
              4)            Madrid, Member, Director and Secretary of the Board of ACS, Actividades de Construcción y 
                            Servicios, S.A., and General Secretary of the ACS Group, Madrid 
                            Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier García Sanz 
              5)            Madrid, ehem. Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, im 
                            Ruhestand 
                            WP StB Dipl. oec. Patricia Geibel-Conrad 
              6) 
                            Leonberg, Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung in eigener Praxis, Unternehmensberatung 
                            Luis Nogueira Miguelsanz 
              7) 
                            Madrid, Secretary-General, Dragados, S.A. 
                            Dipl.-Geol. MBA Christine Wolff 
              8) 
                            Hamburg, Unternehmensberaterin 

Die Wahlen erfolgen für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die

Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit der mit

Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gewählten Aufsichtsratsmitglieder beschließt.

Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Gemäß der Empfehlung C.15

Deutscher Corporate Governance Kodex werden die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchgeführt.

Aus dem Kreis der Mitglieder des Aufsichtsrats wird vorgeschlagen, Herrn López Jiménez durch den

Aufsichtsrat erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese jeweils den zu

erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Die Angaben über die Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu bildenden

Aufsichtsräten und ihre Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen sowie ihr Lebenslauf sind am Ende dieser Einladung unter "Weitere Angaben zu

Tagesordnungspunkt 8 (Neuwahlen zum Aufsichtsrat)' abgedruckt.


II.           Weitere Angaben zur Einberufung 
              Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen 
              Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
              weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung und auch während der 
              Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter 
              www.hochtief.de 

über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft

eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von

Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter der

genannten Internetadresse kann die gesamte Versammlung in Bild und Ton verfolgt werden. Über die

Internetseite ist auch das Aktionärsportal erreichbar, das für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre

u. a. eine Ausübung des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung ermöglicht. Unter dieser

Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

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April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)