EQS Group-Ad-hoc: Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
Fristerstreckung betreffend Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2020 bewilligt

02.05.2021 / 18:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Fristerstreckung betreffend Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2020 bewilligt
 

SIX Exchange Regulation bewilligt Fristerstreckung betreffend Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2020 bis spätestens 12. Mai 2021

Die Highlight Event and Entertainment AG (HLEE) hat bei der SIX Exchange Regulation ein Gesuch um Erstreckung der Frist zur Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2020 eingereicht. Dieses wurde heute bewilligt.

Die HLEE wird deshalb ihren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2020 bis spätestens 12. Mai 2021 publizieren. Die Verschiebung ist dadurch bedingt, dass aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen der Geschäftsabschluss 2020 der Konzerngesellschaft Highlight Communications AG, nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnte und erst am Freitag, den 30.04.2021 publiziert wurde. Dadurch ist die Highlight Event and Entertainment AG nicht in der Lage, per Ende April ihre Zahlen zu publizieren und benötigt für ihre Abschlussarbeiten mit der Revisionsgesellschaft eine zusätzliche Frist.

Der HLEE-Konzern erwartet für das Geschäftsjahr 2020 folgende ungeprüfte Schlüsselkennzahlen:

HLEE Key Figures ungeprüft in Mio. CHF2020
Nettoumsatz 414.7
EBITDA 96.6
EBIT 17.4
Konzerngewinn 0.1
Bilanzsumme 962.7
Eigenkapital 352.3
 

Der Wortlaut der relevanten Ziff. I des Entscheids von SIX Exchange Regulation lautet wie folgt:

l. Die Ausnahme von Aufrechterhaltungspflichten und damit der Aufschub der Publikation des Geschäftsberichts 2020 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 12. Mai 2021 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:

a. SIX Exchange Regulation behält sich vor, allenfalls den Handel mit Effekten der Highlight Event and Entertainment AG vorübergehend einzustellen, wenn diese ihren Geschäftsbericht 2020 nicht bis spätestens Mittwoch, 12. Mai 2021, 23:59 Uhr nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation einreicht.

b. Highlight Event and Entertainment AG hat betreffend den vorliegenden Ent-scheid bis spätestens Montag, 3. Mai 2021, vor 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat:

- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten;

- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Ge-schäftsberichts 2020 zu erwähnen;

- die ungeprüften Schlüsselkennzahlen (Key Figures) wie Nettoumsatz, EBITDA, EBIT, Reingewinn/-Verlust, Bilanzsumme, Eigenkapital in Bezug auf das Geschäftsergebnis 2020 sind zu nennen.

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Fax: +41 41 226 05 98

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