Ad-hoc-Mitteilung
Pratteln, 2. Mai 2021
Fristerstreckung betreffend Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2020 bewilligt
SIX Exchange Regulation bewilligt Fristerstreckung betreffend Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2020 bis spätestens 12. Mai 2021
Die Highlight Event and Entertainment AG (HLEE) hat bei der SIX Exchange Regulation ein Gesuch um Erstreckung der Frist zur Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2020 eingereicht. Dieses wurde heute bewilligt.
Die HLEE wird deshalb ihren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2020 bis spätestens 12. Mai 2021 publizieren. Die Verschiebung ist dadurch bedingt, dass aufgrund pandemiebe- dingter Verzögerungen der Geschäftsabschluss 2020 der Konzerngesellschaft Highlight Communications AG, nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnte und erst am Freitag, den 30.04.2021 publiziert wurde. Dadurch ist die Highlight Event and Entertainment AG nicht in der Lage, per Ende April ihre Zahlen zu publizieren und benötigt für ihre Abschlussarbei- ten mit der Revisionsgesellschaft eine zusätzliche Frist.
Der HLEE-Konzern erwartet für das Geschäftsjahr 2020 folgende ungeprüfte Schlüsselkenn- zahlen:
HLEE Key Figures ungeprüft in Mio. CHF | 2020 |
Nettoumsatz | 414.7 |
EBITDA | 96.6 |
EBIT | 17.4 |
Konzerngewinn | 0.1 |
Bilanzsumme | 962.7 |
Eigenkapital | 352.3 |
Der Wortlaut der relevanten Ziff. I des Entscheids von SIX Exchange Regulation lautet wie folgt:
l. Die Ausnahme von Aufrechterhaltungspflichten und damit der Aufschub der Publikation des Geschäftsberichts 2020 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 12. Mai 2021 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:
- SIX Exchange Regulation behält sich vor, allenfalls den Handel mit Effekten der Highlight Event and Entertainment AG vorübergehend einzustellen, wenn diese ihren Geschäftsbericht 2020 nicht bis spätestens Mittwoch, 12. Mai 2021, 23:59 Uhr nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement
i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation einreicht.
- Highlight Event and Entertainment AG hat betreffend den vorliegenden Ent- scheid bis spätestens Montag, 3. Mai 2021, vor 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu veröffentlichen. Diese Medienmittei- lung hat:
- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an pro- minenter Stelle zu enthalten;
- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Ge- schäftsberichts 2020 zu erwähnen;
- die ungeprüften Schlüsselkennzahlen (Key Figures) wie Nettoumsatz, E- BITDA, EBIT, Reingewinn/-Verlust, Bilanzsumme, Eigenkapital in Bezug auf das Geschäftsergebnis 2020 sind zu nennen.
Kontakt:
Highlight Event and Entertainment AG
Netzibodenstrasse 23b
4133 Pratteln
Investor Relations
Tel.: +41 41 226 05 97
Fax: +41 41 226 05 98
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Highlight Event & Entertainment AG published this content on 02 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 May 2021 16:32:08 UTC.