Geschäftsberichts 2020 bewilligt
EQS Group-Ad-hoc: Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e):
Jahresergebnis Fristerstreckung betreffend Publikation und Einreichung des
Geschäftsberichts 2020 bewilligt
02.05.2021 / 18:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Fristerstreckung betreffend Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts
2020 bewilligt
SIX Exchange Regulation bewilligt Fristerstreckung betreffend Publikation und
Einreichung des Geschäftsberichts 2020 bis spätestens 12. Mai 2021
Die Highlight Event and Entertainment AG (HLEE) hat bei der SIX Exchange
Regulation ein Gesuch um Erstreckung der Frist zur Publikation und Einreichung
des Geschäftsberichts 2020 eingereicht. Dieses wurde heute bewilligt.
Die HLEE wird deshalb ihren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2020 bis
spätestens 12. Mai 2021 publizieren. Die Verschiebung ist dadurch bedingt, dass
aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen der Geschäftsabschluss 2020 der
Konzerngesellschaft Highlight Communications AG, nicht fristgerecht
abgeschlossen werden konnte und erst am Freitag, den 30.04.2021 publiziert
wurde. Dadurch ist die Highlight Event and Entertainment AG nicht in der Lage,
per Ende April ihre Zahlen zu publizieren und benötigt für ihre
Abschlussarbeiten mit der Revisionsgesellschaft eine zusätzliche Frist.
Der HLEE-Konzern erwartet für das Geschäftsjahr 2020 folgende ungeprüfte
Schlüsselkennzahlen:
HLEE Key Figures ungeprüft in Mio. CHF 2020
Nettoumsatz 414.7
EBITDA 96.6
EBIT 17.4
Konzerngewinn 0.1
Bilanzsumme 962.7
Eigenkapital 352.3
Der Wortlaut der relevanten Ziff. I des Entscheids von SIX Exchange Regulation
lautet wie folgt:
l. Die Ausnahme von Aufrechterhaltungspflichten und damit der Aufschub der
Publikation des Geschäftsberichts 2020 sowie die Einreichung dieses Berichts
bei SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 12. Mai 2021 wird unter folgendem
Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:
a. SIX Exchange Regulation behält sich vor, allenfalls den Handel mit Effekten
der Highlight Event and Entertainment AG vorübergehend einzustellen, wenn diese
ihren Geschäftsbericht 2020 nicht bis spätestens Mittwoch, 12. Mai 2021, 23:59
Uhr nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement
i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange
Regulation einreicht.
b. Highlight Event and Entertainment AG hat betreffend den vorliegenden
Ent-scheid bis spätestens Montag, 3. Mai 2021, vor 7.30 Uhr, eine
Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53
Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu
veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat:
- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an
prominenter Stelle zu enthalten;
- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des
Ge-schäftsberichts 2020 zu erwähnen;
- die ungeprüften Schlüsselkennzahlen (Key Figures) wie Nettoumsatz, EBITDA,
EBIT, Reingewinn/-Verlust, Bilanzsumme, Eigenkapital in Bezug auf das
Geschäftsergebnis 2020 sind zu nennen.
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Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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