DGAP Stimmrechtsmitteilung: HENSOLDT AG 
HENSOLDT AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
2021-06-14 / 13:57 
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Die Bundesrepublik Deutschland, Berlin, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 10.06.2021 im Zusammenhang mit 
der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 26.05.2021 über Folgendes 
informiert: 
  . Der marktmäßige Erwerb der Stimmrechte an der HENSOLDT AG dient der Umsetzung und Absicherung strategischer Ziele 
    des Bundes unter anderem zum Schutz der im Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und 
    Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 definierten nationalen sicherheits- und verteidigungsindustriellen 
    Schlüsseltechnologien. 
  . Derzeit beabsichtigen die Meldepflichtigen nicht, weitere Stimmrechte an der HENSOLDT AG innerhalb der nächsten 
    zwölf Monate zu erwerben. 
  . Entsprechend ihrer Beteiligung an der HENSOLDT AG, beabsichtigen die Meldepflichten auch Einfluss auf die Besetzung 
    von Verwaltungs-, Leitungs- und vor allem Aufsichtsorganen der HENSOLDT AG zu nehmen. Solange der Bund Aktionär der 
    HENSOLDT AG ist, ist er gemäß der Satzung berechtigt, eines der auf die Aktionäre entfallenden Mitglieder in den 
    Aufsichtsrat zu entsenden. Solange auch die Square Lux Holding II ?. r.L eine Aktionärin der HENSOLDT AG ist, ist 
    dieses Entsendungsrecht des Bundes vom Bund und der Square Lux Holding II ?. r.l. zusammen auszuüben. Gemäß der 
    Satzung der HENSODDT AG ist der Bund zudem berechtigt, ein weiteres Mitglied der auf die Aktionäre entfallenden 
    Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange der Bund unmittelbar oder mittelbar Aktien im Umfang von 
    mindestens 25,1 Prozent des Grundkapitals der HENSOLDT AG hält. 
  . Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der HENSODLT AG insbesondere im 
    Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. 
  . Die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an der HENSODLT AG erworbenen Stimmrechte erfolgten im Rahmen eines 
    Zuweisungsgeschäfts des Bundes an die Kreditanstalt für Wiederaufbau gem. § 2 Abs. 4 KfW-Gesetz und wurden aus 
    Fremdmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert. 
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2021-06-14 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  HENSOLDT AG 
              Willy-Messerschmitt-Straße 3 
              82024 Taufkirchen 
              Deutschland 
Internet:     www.hensoldt.net 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1207065 2021-06-14


 
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June 14, 2021 07:58 ET (11:58 GMT)