Erfüllung individuell 
                   *             vereinbarte 
                                 Sonderziele Bemessungszeitraum Geschäftsjahr (Vergütungsjahr) Obergrenze ('Cap') 150?% des STI-'at target'-Betrags (= 3.000.000 Euro?^4) ^?3 ^ 

^1?Schwellen-/Zielwerte jährlich aus Planung abgeleitet.

^2 Bei konstanten Wechselkursen versus Vorjahr (Ist-/Ist-Vergleich).

^3 Inklusive eines individuellen Multiplikators.

^4 Vergütung für ein ordentliches Vorstandsmitglied bei einem funktionalen Faktor von 1. Die jährliche variable Vergütung (STI) setzt einheitliche Anreize zur Erreichung der aus der Planung beziehungsweise Unternehmensstrategie abgeleiteten finanziellen Ziele sowie Anreize zur Erreichung von auf ein nachhaltiges Handeln ausgerichteten nicht-finanziellen Zielen und trägt damit zur Umsetzung der Unternehmensstrategie bei.

Erfolgsparameter des STI sind sowohl die im jeweiligen Geschäftsjahr ('Vergütungsjahr') erreichten finanziellen Ziele, die den sogenannten Bonus ergeben, als auch die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder in Form eines Multiplikators in der Bandbreite von 0,8 bis 1,2.

Die Strategie des Henkel-Konzerns ist auf ein langfristiges, nachhaltiges ganzheitliches Wachstum ausgerichtet. Hieraus abgeleitet ist das strategische finanzielle Ziel des im Vergütungsjahr erreichten organischen Umsatzwachstums - also die Umsatzentwicklung bereinigt um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/Divestments (Organic Sales Growth, abgekürzt OSG) -, welches mit einer Gewichtung von 50 Prozent in die Bemessung des Bonus einfließt. Als weiteres finanzielles Ziel findet das um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen und Wechselkurseffekte bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie (Earnings per Share, abgekürzt EPS) ebenfalls mit einer Gewichtung von 50 Prozent Berücksichtigung. Beide Ziele werden additiv verknüpft, indem die mit 50 Prozent gewichtete OSG-Komponente des Bonusbetrags mit der ebenfalls mit 50 Prozent gewichteten EPS-Komponente des Bonusbetrags addiert wird.

Der Zielwert für die Kennzahl OSG ist aus der Planung für das jeweilige Geschäftsjahr abgeleitet. Die Festsetzung erfolgt jeweils jährlich durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG. Für die EPS-Performance erfolgt ein Ist-/ Ist-Vergleich, das heißt ein Vergleich des im Vergütungsjahr erzielten Ist-Werts bei konstanten Wechselkursen mit dem Ist-Wert des Vorjahres.

Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG behält sich in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens vor, die EPS-Performance für ein neues Vergütungsjahr vor oder zu dessen Beginn nicht auf einen Vorjahresvergleich zu stützen, sondern für das Vergütungsjahr einen unabhängig vom Ist-Wert für das EPS des Vorjahres bestimmten Zielwert festzulegen. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass bereits zu diesem Zeitpunkt zu erwarten ist, dass der Ist-Wert für das EPS im Vergütungsjahr deutlich von dem des Vorjahres abweichen wird.

Für beide finanziellen Kennzahlen ist jeweils eine entsprechende Vergütungsskala festgelegt. Auch sind jeweils Schwellenwerte definiert, unterhalb derer es zu keiner Auszahlung kommt beziehungsweise oberhalb derer die Auszahlung begrenzt ist. Hierbei ist die Skalierung für den auf die Kennzahl OSG entfallenden Auszahlungsbetrag zwischen dem unteren Schwellenwert (Mindestwert) und dem 'at target'-Wert sowie zwischen dem 'at target'-Wert und oberem Schwellenwert (Obergrenze) jeweils linear. Die Skalierung für den auf die Kennzahl EPS entfallenden Auszahlungsbetrag ist zwischen dem unteren und dem oberen Schwellenwert durchgängig linear. Eine Überschreitung des jeweiligen Höchstwerts der Zielerreichung führt zu keiner weiteren, 150 Prozent der 'at target'-Zielvergütung übersteigenden Erhöhung der betreffenden OSG- beziehungsweise EPS-Komponente des Bonusbetrags. Die Auszahlungskurven für die Kennzahlen OSG und EPS stellen sich beispielhaft wie folgt dar^*: Kennzahl OSG Kennzahl EPS ^* Vergütung für ein ordentliches Vorstandsmitglied bei einem individuellen Multiplikator und funktionalen Faktor von jeweils 1. Maßgebend für die Erreichung der finanziellen Kennzahlen OSG und EPS sind die dem jeweils uneingeschränkt testierten und gebilligten Konzernabschluss der Henkel AG & Co. KGaA des Vergütungsjahres zugrunde liegenden Werte.

Die individuelle Zielerreichung der Vorstandsmitglieder fließt in das STI in Form eines individuellen Multiplikators ein, mit dem der sich aus der Gesamterreichung der finanziellen Ziele (Bonus) ergebende Betrag multipliziert wird. Der individuelle Multiplikator hat eine Bandbreite von 0,8 bis 1,2. Durch die Anwendung des Multiplikators kann jedoch die betragsmäßige Obergrenze für das STI nicht überschritten werden. Das heißt, sollte die betragsmäßige Obergrenze des STI schon aufgrund des Bonus erreicht sein, wirkt sich ein Multiplikator von größer 1 nicht mehr vergütungserhöhend aus.

Bei der Bemessung der individuellen Leistungen werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:


              die absolute und relative Performance des verantworteten Unternehmensbereichs im Vergleich zum Markt/ 
*             Wettbewerb, 
              der persönliche Beitrag zur Umsetzung der strategischen Prioritäten und zur Erreichung der 
*             Nachhaltigkeitsziele, 
*             die Erfüllung der jeweils individuell vereinbarten Sonderziele. 

Die nichtfinanziellen Ziele werden jeweils jährlich durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG festgelegt und im Vergütungsbericht offengelegt.

Für die Bemessung der relativen Performance des jeweiligen Unternehmensbereichs im Vergleich zum Markt/Wettbewerb wird auf folgende Vergleichsgruppe abgestellt:

Vergleichsgruppe


Adhesive Technologies Beauty Care                                           Laundry & Home Care 
                      *             Procter & Gamble (Beauty) 
                                    Colgate-Palmolive (Oral, Personal and                 Procter & Gamble (Fabric & 
              H.B.    *             Home Care)                              *             Home Care) 
*             Fuller 
                      *             L'Oréal (Group)                                       Reckitt Benckiser (Hygiene 
*             RPM                                                           *             Home) 
                                    KAO (Cosmetics, Skin Care and Hair 
*             3M      *             Care)                                   *             Unilever (Home Care) 

* Coty (Group)

Kommt es bei den relevanten Wettbewerbern zu wesentlichen Veränderungen, wird dies vom Aufsichtsrat der Henkel Management AG bei der Zusammensetzung der Vergleichsgruppe beziehungsweise bei der Ermittlung der relevanten Parameter der Wettbewerber in angemessener Weise berücksichtigt.

Nach Ablauf des Geschäftsjahres werden sowohl die finanzielle Zielerreichung als auch die jeweilige individuelle Leistung auf Basis der entsprechenden Zielvereinbarungen nach vorheriger Erörterung im Personalausschuss des Gesellschafterausschusses durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG ermittelt. Hierbei wird auch darüber entschieden, ob und inwieweit Bereinigungen der finanziellen Kennzahlen um Sondereinflüsse bei der Festsetzung des Bonus berücksichtigt werden oder nicht. Bei der Ermittlung des STI-Auszahlungsbetrags beziehungsweise der individuellen Zielerreichung wird auch die nach dem Ablauf des Geschäftsjahres erkennbare Nachhaltigkeit des wirtschaftlichen Erfolgs und der Leistung der Vorstandsmitglieder in angemessener Weise durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG berücksichtigt.

Insgesamt ist der Auszahlungsbetrag für das STI (Bonusbetrag multipliziert mit dem individuellen Multiplikator) auf eine betragsmäßige Obergrenze ('Cap') von 150 Prozent des sich unter Berücksichtigung des jeweiligen funktionalen Faktors ergebenden 'at target'-Betrags begrenzt.

Share Ownership Guideline/Kurz- und langfristige Komponenten der jährlichen variablen Vergütung

Die Verpflichtung zum Erwerb und Halten von Aktien (Share Ownership Guideline) ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungssystems für den Vorstand. Hierdurch soll sowohl eine gewisse Angleichung der Interessen der Vorstandsmitglieder mit denen der Aktionäre erreicht als auch die Ausrichtung auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung gefördert werden. So sind die Vorstandsmitglieder gemäß nachfolgender Maßgabe verpflichtet, Henkel-Vorzugsaktien zu erwerben und mindestens im Gegenwert von 100 Prozent ihrer jeweiligen Grundvergütung beziehungsweise für den Vorstandsvorsitzenden in Höhe von 200 Prozent seiner jährlichen Grundvergütung erworbene Aktien für die Dauer ihrer Bestellung zu halten (Mindestbestand). Auch nach Aufbau des Mindestbestands haben die Vorstandsmitglieder in einem festgelegten Umfang Henkel-Vorzugsaktien zu erwerben, für die gleichfalls eine Haltefrist gilt. Diese Aktien sind durch die Vorstandsmitglieder aus ihren versteuerten Nettoeinkünften zu erwerben.

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March 04, 2021 09:47 ET (14:47 GMT)