HelloFresh SE bietet Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 175 Mio.
fällig in 2025 an

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DGAP-Ad-hoc: HelloFresh SE / Schlagwort(e): Finanzierung
HelloFresh SE bietet Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis
zu EUR 175 Mio. fällig in 2025 an

05.05.2020 / 18:47 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN
USA ODER IN BZW. NACH KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER IN SONSTIGE LÄNDER,
IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN
WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DER
MITTEILUNG.

HelloFresh SE bietet Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis
zu EUR 175 Mio. fällig in 2025 an

   Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der
   Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch
   (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) HelloFresh SE bietet
   Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 175 Mio.
   fällig in 2025 an Berlin, 5. Mai 2020. Der Vorstand der HelloFresh SE
   ("HelloFresh" oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des
   Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, nicht nachrangige und
   unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Fälligkeit im Jahr
   2025 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 175 Millionen anzubieten
   (die "Wandelanleihen"). Die Wandelanleihen werden in neue und/oder
   bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien von HelloFresh (die
   "Aktien") wandelbar sein. Die Wandelanleihen werden ausschließlich
   institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von
   Amerika, Australien, Japan und anderer Rechtsordnungen, in denen das
   Angebot oder der Verkauf der Wandelanleihen gesetzlich untersagt ist, im
   Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf angeboten
   (die "Emission"). Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der
   Gesellschaft auf den Bezug der Wandelanleihen wurde ausgeschlossen. Die
   Gesellschaft plant, den Erlös aus der Emission für die weitere
   Finanzierung ihrer Wachstumsstrategie, einschließlich
   Investitionsausgaben für die Erweiterung ihrer Kapazitäten, sowie für
   allgemeine Geschäftszwecke zu verwenden. Die Wandelanleihen werden zu
   100 % des Nennbetrags von jeweils EUR 100.000 ausgegeben. Die
   Wandelanleihen werden am 13. Mai 2025 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt,
   sofern sie nicht vorzeitig gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft
   und eingezogen wurden. Der Kupon soll zwischen 0,75% und 1,25% per annum
   liegen und halbjährlich nachträglich zahlbar sein. Der anfängliche
   Wandlungspreis wird mit einem Aufschlag zwischen 32,5 % und 37,5 % auf
   den Referenzaktienpreis (den Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft auf
   XETRA am 5. Mai 2020) festgesetzt werden. Die Gesellschaft wird die
   Möglichkeit haben, die noch ausstehenden Wandelanleihen vollständig,
   aber nicht teilweise, zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener, aber nicht
   gezahlter Zinsen jederzeit (i) am oder nach dem 5. Juni 2023
   zurückzuzahlen, wenn der Preis der Aktie der Gesellschaft über einen
   bestimmten Zeitraum mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungspreises
   beträgt oder (ii) wenn mindestens 85 % des Gesamtnennbetrags der
   ursprünglich begebenen Wandelanleihen gewandelt und/oder von der
   Gesellschaft zurückgekauft und eingezogen wurde. Die Gesellschaft hat
   sich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von 90 Kalendertagen nach
   der Lieferung der Wandelanleihen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen
   (insbesondere für die Bedienung und/oder Finanzierung von Managementund
   Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen), keine Aktien und keine
   aktienähnlichen Wertpapiere (equity-linked securities) anzubieten und
   keine Transaktionen durchzuführen, die einen ähnlichen wirtschaftlichen
   Effekt haben. Die finalen Bedingungen der Wandelanleihen werden
   voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages, spätestens jedoch morgen
   vor Handelsstart, durch eine separate Pressemitteilung bekannt gegeben.
   Die Lieferung der Wandelanleihen wird voraussichtlich am oder um den 13.
   Mai 2020 stattfinden. Die Gesellschaft plant, einen Antrag auf
   Einbeziehung der Wandelanleihen in den Handel im Freiverkehr der
   Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen; die Abwicklung und Durchführung
   der Emission sind jedoch nicht abhängig von dieser Einbeziehung. ISIN:
   DE000A161408 WKN: A16140 Börsenkürzel: HFG LEI: 391200ZAF4V6XD2M9G57
   Börse: Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard)
   Mitteilende Person beim Emittenten Dr. Christian Ries General Counsel
   HelloFresh SE, Saarbrücker Straße 37a, 10405 Berlin +49 (0) 160 96382504
   [1]cr@hellofresh.com [2]www.hellofreshgroup.com Pressekontakt Saskia
   Leisewitz Corporate Communications Manager HelloFresh SE, Saarbrücker
   Straße 37a, 10405 Berlin +49 (0) 174 72 359 61 [3]sl@hellofresh.com
   [4]www.hellofreshgroup.com  1. mailto:cr@hellofresh.com 2.
   https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=7de58be5d-
   c79b9c59836337d7d954ee2&application_id=1010561&site_id=news_data&applica-
   tion_name=news 3. mailto:sl@hellofresh.com 4.
   https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=7de58be5d-
   c79b9c59836337d7d954ee2&application_id=1010561&site_id=news_data&applica-
   tion_name=news
WICHTIGER HINWEIS

NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER
ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER GEGENÜBER PERSONEN IN
RECHTSORDNUNGEN, DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.

Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und
enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung
von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht
so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein
öffentliches Angebot der Wandelanleihe. Ein Prospekt wird im Zusammenhang
mit dem Angebot der Wandelanleihe nicht erstellt. Die Wandelanleihe darf in
Rechtsordnungen nicht unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter
denen die Emittentin der Wandelanleihe in der betreffenden Rechtsordnung
einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Wandelanleihe erstellen
oder registrieren lassen muss.

Die Verteilung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf der
Wandelanleihe in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich eingeschränkt
sein. Personen, die diese Veröffentlichung lesen, sollten sich selbst über
derartige Einschränkungen informieren und diese beachten.

Diese Veröffentlichung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und
werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung
(das "Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der
Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne
Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen
einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes
nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Wandelanleihe wird
nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Veröffentlichung und die
darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder
in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin
genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder
dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten
allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die
Wandelanleihe wird gemäß Regulation S nach dem Wertpapiergesetz
ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich
dieses Dokument ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2 (e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die "Prospektverordnung") sind.

Im Vereinigten Königreich wird diese Veröffentlichung ausschließlich
verteilt an und richtet sich ausschließlich an (i) Personen mit
professioneller Erfahrung in Investmentangelegenheiten gemäß Article 19 (5)
der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
(die "Verordnung"), (ii) vermögende Personen gemäß Article 49 (2) der
Verordnung und (iii) Personen, an die sie ansonsten gesetzlich verteilt
werden darf (alle diese Personen gemeinsam "Maßgebliche Personen"). Jegliche
Investments oder Investmentaktivitäten auf die sich vorliegendes Dokument
bezieht sind ausschließlich verfügbar für Maßgebliche Personen und
richten
sich ausschließlich an Maßgebliche Personen. Personen, bei denen es sich
nicht um Maßgebliche Personen handelt, sollten nicht auf Grundlage dieser
Veröffentlichung oder deren Inhalte handeln oder sich darauf verlassen.

Diese Ankündigung und alle (etwaig) auszugebenden Anleihen dürfen nur an
Anleger in Kanada gemäß einer Ausnahme von den Prospektanforderungen der
kanadischen Wertpapiergesetze verteilt werden. Nur potenzielle Anleger, die
sich als "akkreditierte Anleger" (accredited investors) und zusätzlich als
"zugelassene Kunden" (permitted clients) im Sinne der geltenden kanadischen
Wertpapiergesetze qualifizieren, sind zum Kauf der Anleihen berechtigt.
Jeder potenzielle Investor in Kanada muss ein Bestätigungsschreiben
unterzeichnen, in dem seine Berechtigung bestätigt und bestimmte zusätzliche
Bestätigungen, Zusicherungen und Garantien gegeben werden. In Kanada werden
die Anleihen in den Provinzen Prince Edward Island, Yukon, den
Nordwest-Territorien oder Nunavut weder angeboten noch verkauft.

MiFID II-Experten / Nur ECPs / Keine PRIIPs KID - Nur für die Zwecke der
Product Governance-Anforderungen, die in: (a) Richtlinie 2014/65/EU über
Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II");
b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission
zur Ergänzung der MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen
die "MiFID II-Produkt-Governance-Anforderungen") enthalten sind und unter
Ausschluss jeglicher Haftung, die sich aus unerlaubter Handlung, Vertrag
oder auf andere Weise für einen "Hersteller" (im Sinne des MiFID
II-Produkt-Governance-Anforderungen) anderweitig diesbezüglich gelten
können. Die Anleihen wurden einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen,
bei dem festgestellt wurde, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen nur
berechtigte Gegenparteien und professionelle Kunden sind, jeweils wie in
MiFID II definiert; und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Anleihen an
berechtigte Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind.
Infolgedessen wurde kein Schlüsselinformationsdokument erstellt, das nach
der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für
verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte
("PRIIPs-Verordnung")
erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder sie auf
andere Weise Privatanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher die
Anleihen anzubieten oder zu verkaufen Eine anderweitige Bereitstellung für
Privatanleger im EWR kann gemäß der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Jede Person, die die Anleihen später anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein
"Vertreiber"), sollte die Zielmarktbewertung der Hersteller berücksichtigen.
Ein Händler, der der MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich,
eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (indem
er die Zielmarktbewertung der Hersteller entweder übernimmt oder verfeinert)
und geeignete Vertriebskanäle festlegt. Die Zielmarktbewertung lässt die
Anforderungen vertraglicher oder gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen in
Bezug auf ein Angebot der Anleihen unberührt.

Die Zielmarktbewertung stellt nicht Folgendes dar: (a) eine Bewertung der
Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II; oder (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in Bezug auf die
Anleihen zu investieren, diese zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug
auf die Anleihen zu ergreifen.


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05.05.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    HelloFresh SE
                   Saarbrücker Straße 37a
                   10405 Berlin
                   Deutschland
   E-Mail:         ir@hellofresh.com
   Internet:       www.hellofreshgroup.com
   ISIN:           DE000A161408
   WKN:            A16140
   Indizes:        MDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1036481



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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1036481 05.05.2020 CET/CEST

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