einem Gesamtnennbetrag von EUR 175 Mio. fällig in 2025

DGAP-News: HelloFresh SE / Schlagwort(e): Finanzierung                         
HelloFresh SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen mit einem      
Gesamtnennbetrag von EUR 175 Mio. fällig in 2025                               
                                                                               
05.05.2020 / 22:11                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN USA
ODER IN BZW. NACH KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER IN SONSTIGE LÄNDER, IN    
DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN       
WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DER   
MITTEILUNG.                                                                    
HelloFresh SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen mit einem      
Gesamtnennbetrag von EUR 175 Mio. fällig in 2025                               
                                                                             
                                                                             
HelloFresh SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen mit einem      
Gesamtnennbetrag von EUR 175 Mio. fällig in 2025                               
                                                                               
Berlin, 5. Mai 2020. Die HelloFresh SE ("HelloFresh" oder die "Gesellschaft")  
gibt die erfolgreiche Platzierung von nicht nachrangigen und nicht besicherten 
Wandelschuldverschreibungen (die "Wandelanleihen") im Gesamtnennbetrag von EUR 
175 Mio. und einer Fälligkeit in 2025 bekannt. Die Wandelanleihen sind in neue 
und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (die 
"Aktien") wandelbar.                                                           
                                                                               
Die Gesellschaft plant den Erlös aus der Emission für die weitere Finanzierung 
ihrer Wachstumsstrategie, einschließlich Investitionsausgaben für die          
Erweiterung ihrer Kapazitäten, sowie für allgemeine Geschäftszwecke zu         
verwenden.                                                                     
Die Wandelanleihen werden zu 100 % des Nennbetrags von jeweils EUR 100.000     
ausgegeben. Die Wandelanleihen werden am 13. Mai 2025 zu ihrem Nennbetrag      
zurückgezahlt, sofern sie nicht vorzeitig gewandelt, zurückgezahlt oder        
zurückgekauft und eingezogen wurden. Die Wandelanleihen werden mit einem       
Festzinssatz von 0,75 % pro Jahr verzinst. Die Zinsen sind halbjährlich        
nachträglich zahlbar. Der anfängliche Wandlungspreis wurde mit einem Aufschlag 
in Höhe von 40 % über dem Referenzaktienpreis (den Schlusskurs der Aktie der   
Gesellschaft auf XETRA am 5. Mai 2020) auf EUR 50,764 festgelegt.              
                                                                               
Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die noch ausstehenden Wandelanleihen     
vollständig aber nicht teilweise zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener, aber nicht
gezahlter Zinsen jederzeit (i) am oder nach dem 5. Juni 2023 zurückzukaufen,   
wenn der Preis der Aktie der Gesellschaft über einen bestimmten Zeitraum       
mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungspreises beträgt oder (ii) wenn     
mindestens 85 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Wandelanleihen
gewandelt und/oder von der Gesellschaft zurückgekauft und eingezogen wurde.    
                                                                               
Die Wandelanleihen wurden im Rahmen eines beschleunigten                       
Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der 
Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") sowie außerhalb    
Australiens, Japans und anderer Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der 
Verkauf der Wandelanleihen gesetzlich untersagt ist, angeboten. Die            
Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft auf den Bezug der Wandelanleihen   
wurden ausgeschlossen.                                                         
                                                                               
Die Lieferung der Wandelanleihen wird voraussichtlich am oder um den 13. Mai   
2020 erfolgen.                                                                 
                                                                               
HelloFresh erwartet, dass die Wandelanleihen zeitnah in den Handel im          
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.                 
                                                                               
BNP Paribas und J.P. Morgan Securities plc begleiteten die Transaktion als     
Joint Global Coordinators und zusammen mit Deutsche Bank Aktiengesellschaft als
Joint Bookrunner. Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG und Coöperatieve Rabobank   
U.A. fungierten als Co-Lead Managers.                                          
                                                                               
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Corporate Communications Manager                                               
Saskia Leisewitz                                                               
Tel: +49 (0) 174 72 35 961                                                     
E-Mail: pr@hellofresh.com                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
HelloFresh SE                                                                  
                                                                               
                                                                               
Saarbrücker Straße 37a, 10405 Berlin                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
WICHTIGER HINWEIS                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER    
VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER      
ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER GEGENÜBER PERSONEN IN RECHTSORDNUNGEN, 
DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und   
enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von    
Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht so    
ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein            
öffentliches Angebot der Wandelanleihe. Ein Prospekt wird im Zusammenhang mit  
dem Angebot der Wandelanleihe nicht erstellt. Die Wandelanleihe darf in        
Rechtsordnungen nicht unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen 
die Emittentin der Wandelanleihe in der betreffenden Rechtsordnung einen       
Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Wandelanleihe erstellen oder      
registrieren lassen muss.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Verteilung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf der     
Wandelanleihe in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich eingeschränkt    
sein. Personen, die diese Veröffentlichung lesen, sollten sich selbst über     
derartige Einschränkungen informieren und diese beachten.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Veröffentlichung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine          
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den        
Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden 
nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das      
"Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten     
Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung   
oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, 
für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht  
angeboten oder verkauft werden. Die Wandelanleihe wird nicht in den Vereinigten
Staaten angeboten. Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen            
Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen          
Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten    
Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin        
übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein   
verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Wandelanleihe wird gemäß
Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten
Staaten angeboten und verkauft.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich      
dieses Dokument ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im     
Sinne von Artikel 2 (e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen         
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die "Prospektverordnung") sind.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Vereinigten Königreich wird diese Veröffentlichung ausschließlich verteilt  
an und richtet sich ausschließlich an (i) Personen mit professioneller         
Erfahrung in Investmentangelegenheiten gemäß Article 19 (5) der Financial      
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die            
"Verordnung"), (ii) vermögende Personen gemäß Article 49 (2) der Verordnung und
(iii) Personen, an die sie ansonsten gesetzlich verteilt werden darf (alle     
diese Personen gemeinsam "Maßgebliche Personen"). Jegliche Investments oder    
Investmentaktivitäten auf die sich vorliegendes Dokument bezieht sind          
ausschließlich verfügbar für Maßgebliche Personen und richten sich             
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Maßgebliche Personen handelt, sollten nicht auf Grundlage dieser               
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Diese Ankündigung und alle (etwaig) auszugebenden Anleihen dürfen nur an       
Anleger in Kanada gemäß einer Ausnahme von den Prospektanforderungen der       
kanadischen Wertpapiergesetze verteilt werden. Nur potenzielle Anleger, die    
sich als "akkreditierte Anleger" (accredited investors) und zusätzlich als     
"zugelassene Kunden" (permitted clients) im Sinne der geltenden kanadischen    
Wertpapiergesetze qualifizieren, sind zum Kauf der Anleihen berechtigt. Jeder  
potenzielle Investor in Kanada muss ein Bestätigungsschreiben unterzeichnen, in
dem seine Berechtigung bestätigt und bestimmte zusätzliche Bestätigungen,      
Zusicherungen und Garantien gegeben werden. In Kanada werden die Anleihen in   
den Provinzen Prince Edward Island, Yukon, den Nordwest-Territorien oder       
Nunavut weder angeboten noch verkauft.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
MiFID II-Experten / Nur ECPs / Keine PRIIPs KID - Nur für die Zwecke der       
Product Governance-Anforderungen, die in: (a) Richtlinie 2014/65/EU über Märkte
für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); b) Artikel 
9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung 
der MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID       
II-Produkt-Governance-Anforderungen") enthalten sind und unter Ausschluss      
jeglicher Haftung, die sich aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder auf andere  
Weise für einen "Hersteller" (im Sinne des MiFID                               
II-Produkt-Governance-Anforderungen) anderweitig diesbezüglich gelten können.  
Die Anleihen wurden einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, bei dem     
festgestellt wurde, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen nur berechtigte   
Gegenparteien und professionelle Kunden sind, jeweils wie in MiFID II          
definiert; und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Anleihen an berechtigte   
Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Infolgedessen wurde   
kein Schlüsselinformationsdokument erstellt, das nach der Verordnung (EU) Nr.  
1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für       
Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte ("PRIIPs-Verordnung") erforderlich
ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder sie auf andere Weise    
Privatanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher die Anleihen         
anzubieten oder zu verkaufen Eine anderweitige Bereitstellung für Privatanleger
im EWR kann gemäß der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein. Jede Person, die die
Anleihen später anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertreiber"), sollte   
die Zielmarktbewertung der Hersteller berücksichtigen. Ein Händler, der der    
MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene              
Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (indem er die         
Zielmarktbewertung der Hersteller entweder übernimmt oder verfeinert) und      
geeignete Vertriebskanäle festlegt. Die Zielmarktbewertung lässt die           
Anforderungen vertraglicher oder gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug  
auf ein Angebot der Anleihen unberührt.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Zielmarktbewertung stellt nicht Folgendes dar: (a) eine Bewertung der      
Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II; oder (b) eine         
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in Bezug auf die    
Anleihen zu investieren, diese zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf  
die Anleihen zu ergreifen.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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05.05.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.                                     
                                                                               
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate  
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                                 
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: HelloFresh SE                                                     

             Saarbrücker Straße 37a                                            

             10405 Berlin                                                      

             Deutschland                                                       

E-Mail:      ir@hellofresh.com                                                 

Internet:    www.hellofreshgroup.com                                           

ISIN:        DE000A161408                                                      

WKN:         A16140                                                            

Indizes:     MDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate        
             Exchange                                                          

EQS News ID: 1036833                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1036833  05.05.2020