von bis zu EUR 175 Mio. fällig in 2025 an

DGAP-Ad-hoc: HelloFresh SE / Schlagwort(e): Finanzierung                       
HelloFresh SE bietet Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu
EUR 175 Mio. fällig in 2025 an                                                 
                                                                               
05.05.2020 / 18:47 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.           
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN USA
ODER IN BZW. NACH KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER IN SONSTIGE LÄNDER, IN    
DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN       
WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DER   
MITTEILUNG.                                                                    
                                                                               
HelloFresh SE bietet Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu
EUR 175 Mio. fällig in 2025 an                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der         
Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -    
MAR) HelloFresh SE bietet Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von  
bis zu EUR 175 Mio. fällig in 2025 an                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Berlin, 5. Mai 2020. Der Vorstand der HelloFresh SE ("HelloFresh" oder die     
"Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft    
beschlossen, nicht nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit
einer Fälligkeit im Jahr 2025 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 175    
Millionen anzubieten (die "Wandelanleihen"). Die Wandelanleihen werden in neue 
und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien von HelloFresh (die   
"Aktien") wandelbar sein.                                                      
                                                                               
Die Wandelanleihen werden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb 
der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan und anderer             
Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wandelanleihen      
gesetzlich untersagt ist, im Rahmen eines beschleunigten                       
Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf angeboten (die "Emission"). Das Bezugsrecht   
der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft auf den Bezug der Wandelanleihen    
wurde ausgeschlossen.                                                          
                                                                               
Die Gesellschaft plant, den Erlös aus der Emission für die weitere Finanzierung
ihrer Wachstumsstrategie, einschließlich Investitionsausgaben für die          
Erweiterung ihrer Kapazitäten, sowie für allgemeine Geschäftszwecke zu         
verwenden.                                                                     
Die Wandelanleihen werden zu 100 % des Nennbetrags von jeweils EUR 100.000     
ausgegeben. Die Wandelanleihen werden am 13. Mai 2025 zu ihrem Nennbetrag      
zurückgezahlt, sofern sie nicht vorzeitig gewandelt, zurückgezahlt oder        
zurückgekauft und eingezogen wurden. Der Kupon soll zwischen 0,75% und 1,25%   
per annum liegen und halbjährlich nachträglich zahlbar sein. Der anfängliche   
Wandlungspreis wird mit einem Aufschlag zwischen 32,5 % und 37,5 % auf den     
Referenzaktienpreis (den Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft auf XETRA am 5.
Mai 2020) festgesetzt werden.                                                  
                                                                               
Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden             
Wandelanleihen vollständig, aber nicht teilweise, zum Nennbetrag zzgl.         
aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen jederzeit (i) am oder nach dem 5.   
Juni 2023 zurückzuzahlen, wenn der Preis der Aktie der Gesellschaft über einen 
bestimmten Zeitraum mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungspreises beträgt
oder (ii) wenn mindestens 85 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen
Wandelanleihen gewandelt und/oder von der Gesellschaft zurückgekauft und       
eingezogen wurde.                                                              
                                                                               
Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von 90       
Kalendertagen nach der Lieferung der Wandelanleihen, vorbehaltlich bestimmter  
Ausnahmen (insbesondere für die Bedienung und/oder Finanzierung von Management-
und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen), keine Aktien und keine aktienähnlichen 
Wertpapiere (equity-linked securities) anzubieten und keine Transaktionen      
durchzuführen, die einen ähnlichen wirtschaftlichen Effekt haben.              
                                                                               
Die finalen Bedingungen der Wandelanleihen werden voraussichtlich im Laufe des 
heutigen Tages, spätestens jedoch morgen vor Handelsstart, durch eine separate 
Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Lieferung der Wandelanleihen wird        
voraussichtlich am oder um den 13. Mai 2020 stattfinden.                       
                                                                               
Die Gesellschaft plant, einen Antrag auf Einbeziehung der Wandelanleihen in den
Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen; die          
Abwicklung und Durchführung der Emission sind jedoch nicht abhängig von dieser 
Einbeziehung.                                                                  
ISIN: DE000A161408                                                             
WKN: A16140                                                                    
Börsenkürzel: HFG                                                              
LEI: 391200ZAF4V6XD2M9G57                                                      
Börse: Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard)                 
                                                                               
Mitteilende Person beim Emittenten                                             
                                                                               
Dr. Christian Ries                                                             
                                                                               
General Counsel                                                                
                                                                               
HelloFresh SE, Saarbrücker Straße 37a, 10405 Berlin                            
+49 (0) 160 96382504                                                           
                                                                               
cr@hellofresh.com                                                              
                                                                               
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Pressekontakt                                                                  
                                                                               
Saskia Leisewitz                                                               
                                                                               
Corporate Communications Manager                                               
                                                                               
HelloFresh SE, Saarbrücker Straße 37a, 10405 Berlin                            
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sl@hellofresh.com                                                              
                                                                               
www.hellofreshgroup.com                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
WICHTIGER HINWEIS                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER    
VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER      
ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER GEGENÜBER PERSONEN IN RECHTSORDNUNGEN, 
DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Staaten angeboten. Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen            
Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen          
Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten    
Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin        
übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein   
verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Wandelanleihe wird gemäß
Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten
Staaten angeboten und verkauft.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich      
dieses Dokument ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im     
Sinne von Artikel 2 (e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen         
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die "Prospektverordnung") sind.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Vereinigten Königreich wird diese Veröffentlichung ausschließlich verteilt  
an und richtet sich ausschließlich an (i) Personen mit professioneller         
Erfahrung in Investmentangelegenheiten gemäß Article 19 (5) der Financial      
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die            
"Verordnung"), (ii) vermögende Personen gemäß Article 49 (2) der Verordnung und
(iii) Personen, an die sie ansonsten gesetzlich verteilt werden darf (alle     
diese Personen gemeinsam "Maßgebliche Personen"). Jegliche Investments oder    
Investmentaktivitäten auf die sich vorliegendes Dokument bezieht sind          
ausschließlich verfügbar für Maßgebliche Personen und richten sich             
ausschließlich an Maßgebliche Personen. Personen, bei denen es sich nicht um   
Maßgebliche Personen handelt, sollten nicht auf Grundlage dieser               
Veröffentlichung oder deren Inhalte handeln oder sich darauf verlassen.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Ankündigung und alle (etwaig) auszugebenden Anleihen dürfen nur an       
Anleger in Kanada gemäß einer Ausnahme von den Prospektanforderungen der       
kanadischen Wertpapiergesetze verteilt werden. Nur potenzielle Anleger, die    
sich als "akkreditierte Anleger" (accredited investors) und zusätzlich als     
"zugelassene Kunden" (permitted clients) im Sinne der geltenden kanadischen    
Wertpapiergesetze qualifizieren, sind zum Kauf der Anleihen berechtigt. Jeder  
potenzielle Investor in Kanada muss ein Bestätigungsschreiben unterzeichnen, in
dem seine Berechtigung bestätigt und bestimmte zusätzliche Bestätigungen,      
Zusicherungen und Garantien gegeben werden. In Kanada werden die Anleihen in   
den Provinzen Prince Edward Island, Yukon, den Nordwest-Territorien oder       
Nunavut weder angeboten noch verkauft.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
MiFID II-Experten / Nur ECPs / Keine PRIIPs KID - Nur für die Zwecke der       
Product Governance-Anforderungen, die in: (a) Richtlinie 2014/65/EU über Märkte
für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); b) Artikel 
9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung 
der MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID       
II-Produkt-Governance-Anforderungen") enthalten sind und unter Ausschluss      
jeglicher Haftung, die sich aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder auf andere  
Weise für einen "Hersteller" (im Sinne des MiFID                               
II-Produkt-Governance-Anforderungen) anderweitig diesbezüglich gelten können.  
Die Anleihen wurden einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, bei dem     
festgestellt wurde, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen nur berechtigte   
Gegenparteien und professionelle Kunden sind, jeweils wie in MiFID II          
definiert; und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Anleihen an berechtigte   
Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Infolgedessen wurde   
kein Schlüsselinformationsdokument erstellt, das nach der Verordnung (EU) Nr.  
1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für       
Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte ("PRIIPs-Verordnung") erforderlich
ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder sie auf andere Weise    
Privatanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher die Anleihen         
anzubieten oder zu verkaufen Eine anderweitige Bereitstellung für Privatanleger
im EWR kann gemäß der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein. Jede Person, die die
Anleihen später anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertreiber"), sollte   
die Zielmarktbewertung der Hersteller berücksichtigen. Ein Händler, der der    
MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene              
Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (indem er die         
Zielmarktbewertung der Hersteller entweder übernimmt oder verfeinert) und      
geeignete Vertriebskanäle festlegt. Die Zielmarktbewertung lässt die           
Anforderungen vertraglicher oder gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug  
auf ein Angebot der Anleihen unberührt.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Zielmarktbewertung stellt nicht Folgendes dar: (a) eine Bewertung der      
Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II; oder (b) eine         
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in Bezug auf die    
Anleihen zu investieren, diese zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf  
die Anleihen zu ergreifen.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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05.05.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche        
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: HelloFresh SE                                                     

             Saarbrücker Straße 37a                                            

             10405 Berlin                                                      

             Deutschland                                                       

E-Mail:      ir@hellofresh.com                                                 

Internet:    www.hellofreshgroup.com                                           

ISIN:        DE000A161408                                                      

WKN:         A16140                                                            

Indizes:     MDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate        
             Exchange                                                          

EQS News ID: 1036481                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1036481  05.05.2020 CET/CEST