Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA

Frankfurt am Main

WKN A0L1NN

ISIN DE000A0L1NN5

Einladung zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung

am Mittwoch, den 9. Juni 2021, um 10:00 Uhr (MESZ)

Sehr geehrte Kommanditaktionärinnen und Kommanditaktionäre,

wir laden Sie hiermit zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 9. Juni 2021 um 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Kommanditaktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für unsere Kommanditaktionäre live in Bild und Ton über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.heliad.com/hauptversammlung

im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die vorangegangene Anmeldung. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Stimmrechtsausübung der Kommanditaktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses nach HGB und des Einzelabschlusses nach IFRS zum 31. Dezember 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festzustellen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 4.343.678,26 auf neue Rechnung vorzutragen.

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  1. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Heliad Management GmbH für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
  3. Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
    ifb Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.
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Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Kommanditaktionäre

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie("COVID-19-Gesetz") in seiner aktuellen Fassung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Kommanditaktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 8 S. 1 COVID-19-Gesetz wird die Hauptversammlung am 9. Juni 2021 ab 10:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.heliad.com/hauptversammlung im passwortgeschützten Internetservice übertragen.

Eine physische Teilnahme der Kommanditaktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Kommanditaktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Adressen für die Anmeldung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung an:

Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48

81241 München

Telefax: +49 89 889 690 633

E-Mail:anmeldung@better-orange.de

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Folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse steht für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:

Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA Abteilung Recht

Grüneburgweg 18

60322 Frankfurt am Main Telefax +49 69 7191280 - 217

E-Mail:investor-relations@heliad.com

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Kommanditaktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Kommanditaktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der virtuellen Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Kommanditaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse oder über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.heliad.com/hauptversammlung mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 2. Juni 2021 (24:00 Uhr MESZ), zugehen.

Mit der Einladung erhalten die Kommanditaktionäre Zugangsdaten (Zugangskennung und individuelles Zugangspasswort) für den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.heliad.com/hauptversammlung

Mit den Zugangsdaten kann die Anmeldung über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.heliad.com/hauptversammlung vorgenommen werden. Die Anmeldung kann auch an die vorgenannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung müssen Kommanditaktionäre und ihre Bevollmächtigten sich am Tag der Hauptversammlung mit den Zugangsdaten im passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.heliad.com/hauptversammlung einloggen. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Kommanditaktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der virtuellen Hauptversammlung im

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Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 2. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen in der letzten Woche vor dem Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister mehr stattfinden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 2. Juni 2021. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Die weiteren Einzelheiten können Kommanditaktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.

Hinweise zur Stimmrechtsausübung

Die Stimmrechtsausübung durch Kommanditaktionäre und ihre Bevollmächtigten ist gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 8 S. 1 COVID-19-Gesetz im Wege der elektronischen Kommunikation als Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich.

Verfahren für die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl

Kommanditaktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimme über elektronische Kommunikation per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Kommanditaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Briefwahlstimmen können ab dem 30. April 2021 unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.heliad.com/hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juni 2021 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Kommanditaktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Kommanditaktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Die Vollmachtserteilung kann auch über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.heliad.com/hauptversammlung vorgenommen, geändert oder widerrufen werden.

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Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Kommanditaktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werde. Sie üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der Weisungen aus. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Die Vollmacht und die Erteilung von Weisungen bedarf der Textform und kann bis spätestens 8. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an die vorgenannte Anschrift zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt werden. Für die Vollmachtserteilung mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter kann das Formular verwendet werden, welches den Kommanditaktionären mit der Einladung übersandt wird.

Die Vollmachtserteilung mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter kann auch ab dem 30. April 2021 unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.heliad.com/hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juni 2021 vorgenommen, geändert oder widerrufen werden.

Fragerecht der Kommanditaktionäre

Kommanditaktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 8 S. 1 COVID- 19-Gesetz ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation. Hierfür müssen sich Kommanditaktionäre und ihre Bevollmächtigten zuvor ordnungsgemäß anmelden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Fragen der Kommanditaktionäre und ihrer Bevollmächtigten sind bis spätestens 7. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.heliad.com/hauptversammlung einzureichen.

Darüber hinaus steht den Kommanditaktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Kommanditaktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, Abs. 8 S. 1 COVID-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. In Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG wird auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung verzichtet. Der Widerspruch kann am Tag der virtuellen Hauptversammlung ab deren Beginn bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.heliad.com/hauptversammlung erklärt werden.

Hinweis zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert.

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Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA published this content on 28 April 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 28 April 2021 17:06:03 UTC.