Zug (awp) - Die Beteiligungsgesellschaft HBM Healthcare Investments (HBM) hat im Geschäftsjahr 2020/21 (per Ende März) den höchsten Gewinn ihrer Geschichte erzielt. Treibende Kraft waren dabei Börsengänge und Übernahmen.

Unter dem Strich stehe ein Rekordgewinn von 756 Millionen Franken, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Der innere Wert je Aktie (NAV) stieg im Berichtsjahr um mehr als die Hälfte an (+52 Prozent). Die HBM-Aktien rentierten mit 79 Prozent.

So hätten Börsengänge und Übernahmen der privaten Unternehmen aus dem Portfolio massgeblich zu dem guten Abschneiden beigetragen, teilte die Gesellschaft weiter mit. In den 20 Jahren ihrer Geschichte habe die Beteiligungsgesellschaft rund 2 Milliarden Franken in mehr als 160 private Unternehmen investiert.

Wie HBM weiter mitteilte, beantragt der Verwaltungsrat aufgrund des guten Geschäftsgangs eine deutlich höhere Barausschüttung von insgesamt 12,50 Franken je Aktie in Form einer Nennwertrückzahlung. Davon entfielen 9,50 Franken auf die ordentliche Auszahlung (bisher 7,70 Franken) und 3,00 Franken auf eine einmalige Jubiläumszahlung.

Auch im laufenden Jahr geht das Unternehmen von weiteren Übernahmen und Börsengängen in der Branche und auch dem eigenen Portfolio aus. So sei das Portfolio sehr gut ausbalanciert und setze sich bei den grösseren Investitionen aus Qualitätsunternehmen zusammen, die in ihren Bereichen hervorragend positioniert sind. "Diese Unternehmen sind damit interessante Kandidaten für eine Übernahme, können aber auch eigenständig bestehen und erheblichen Mehrwert schaffen." Generell sei der Ausblick für die Gesundheitsbranche gut.

Zugleich schlägt der Verwaltungsrat der Generalversammlung vom 18. Juni 2021 die Wahl von Elaine Jones in das Gremium vor. Jones verfüge über mehr als 20 Jahre Investitionserfahrung in Risikokapitalfinanzierungen mit Schwerpunkt Biowissenschaften. Die drei langjährigen Verwaltungsratsmitglieder Heinz Riesenhuber (Vizepräsident), Eduard Holdener und Robert Ingram stellen sich an der kommenden Generalversammlung aus Altersgründen nicht mehr zur Wiederwahl.

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