Hapag-Lloyd AG plant die Begebung einer Sustainability-Linked Unternehmensanleihe zur
vorzeitigen Rückführung der bestehenden Euro Anleihe mit Fälligkeit in 2024 in
Höhe von 300 Millionen Euro

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DGAP-Ad-hoc: Hapag-Lloyd AG / Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission
Hapag-Lloyd AG plant die Begebung einer Sustainability-Linked
Unternehmensanleihe zur vorzeitigen Rückführung der bestehenden Euro Anleihe
mit Fälligkeit in 2024 in Höhe von 300 Millionen Euro

23.03.2021 / 07:59 CET/CEST
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Hamburg, 23. März 2021

Hapag-Lloyd AG plant die Begebung einer Sustainability-Linked
Unternehmensanleihe zur vorzeitigen Rückführung der bestehenden Euro Anleihe
mit Fälligkeit in 2024 in Höhe von 300 Millionen Euro

Vorbehaltlich attraktiver Marktbedingungen, plant die Hapag-Lloyd
Aktiengesellschaft die Begebung einer Sustainability-Linked
Unternehmensanleihe in Höhe von 300 Millionen Euro. Zu diesem Zweck hat
Hapag-Lloyd heute ein Bankenkonsortium beauftragt, in den folgenden Tagen
Meetings mit potenziellen Investoren zu arrangieren und durchzuführen. Der
Erlös aus der möglichen Anleiheemission soll zur Rückzahlung der bestehenden
Euro Anleihe in Höhe von 300 Millionen Euro mit Fälligkeit in 2024 (ISIN
XS1645113322 und ISIN XS1645114056) verwendet werden.

In diesem Zusammenhang beabsichtigt Hapag-Lloyd, vorbehaltlich einer
erfolgreichen Platzierung der neuen Sustainability-Linked
Unternehmensanleihe, die ausstehende Anleihe zum festgelegten
Rückzahlungspreis von 102,563 % - voraussichtlich zum 7. April 2021 -
vorzeitig vollständig zurückzuzahlen.

Hinweis
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Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan,
Australien oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen
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und Großbritannien bestimmt und sollten Kleinanlegern in EWR und
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dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die
eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 von MiFID II; (ii) sie ist
ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, soweit dieser Kunde nicht
als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II
gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der
Verordnung (EU) 1286/2014 ("PRIIPs-Verordnung") bzw. erforderliches
Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Obligationen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher
kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der
Wertpapiere an Kleinanleger in EWR und Großbritannien nach der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein. In Großbritannien sind MiFID II, die
Prospektverordnung und PRIIPs-Verordnung über den European Union
(Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Bestandteil des nationalen Rechts.
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Gruppe nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über
ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken
und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich
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Ereignisse oder Entwicklungen können erheblich von den in den
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Kontakt:
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Ballindamm 25
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Telefon +49 40 3001-2896
Fax +49 40 3001-72896
Mobil +49 172 875-2126


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