Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG analog über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019

Sachkapitalerhöhung

Am 08. Dezember 2022 hat der Vorstand zur Stärkung der Eigenkapitalsituation und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage Kapitalmaßnahmen im Umfang von rund EUR 7,58 Mio. durch Ausgabe von insgesamt rund 2,65 Mio. neuer Aktien beschlossen. Der Vorstand der Gesellschaft hat dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage (i) unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 eine Sachkapitalerhöhung im Umfang von EUR 1.602.098,00 und (ii) unter vollständiger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 und unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 eine Barkapitalerhöhung im Umfang von EUR 1.048.951,00 beschlossen.

Nachfolgend wird über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 zur Durchführung der Sachkapitalerhöhung berichtet:

Die Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft, die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA mit Sitz in Grünwald und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 221100 ("AURELIUS") brachte die von der Gesellschaft genutzte und bisher lizensierte Marke "SEALINE" gegen Ausgabe von 1.602.098 neuer Aktien in die Gesellschaft ein. Die AURELIUS hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die von der Gesellschaft bisher genutzte und lizensierte Marke "SEALINE" in die Gesellschaft gegen Ausgabe neuer Aktien einzubringen. Hierzu wurde der einzige Geschäftsanteil, mit der laufenden Nummer 1, an der AURELIUS Active Management Holding GmbH mit Sitz in Grünwald, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 188643, die alleinige Gesellschafterin der AURELIUS Active Management GmbH ist, die wiederum Eigentümerin der Marke ist, in die Gesellschaft eingebracht. Für die Gesellschaft ist die Einbringung der Marke "SEALINE" sinnvoll. Die Einbringung ermöglicht eine für den Finanzmarkt attraktive Erhöhung des Eigenkapitals. Darüber hinaus ergibt sich ein deutlich positiver Effekt auf die Ertragsstärke und Liquidität des Unternehmens, wenn keine Lizenzgebühren mehr für die Nutzung der Marke abgeführt werden müssen. "SEALINE" ist am Markt etabliert, eine Fortführung der Marke stärkt das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen und damit auch in die Gesellschaft.

Der Vorstand verweist auch auf die Ad-hoc Mitteilungen vom 08. Dezember.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde auf der Grundlage der satzungsmäßigen Ermächtigung ausgeschlossen. Dieser Ausschluss war für die Durchführung der Sachkapitalerhöhung erforderlich und sachlich gerechtfertigt. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglichte erst die Einbringung der Marke "SEALINE" in die Gesellschaft als Sacheinlage, wodurch die für den Finanzmarkt attraktive Erhöhung des Eigenkapitals sowie der positive Effekt auf die Ertragsstärke und Liquidität des Unternehmens und der Stärkung des Vertrauens der Kunden in das Unternehmen angestrebt wurden.

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Der Vorstand beabsichtigt zudem, anschließend an die Durchführung der Sachkapitalerhöhung, eine kompensierende Barkapitalerhöhung ohne Ausschluss des Bezugsrechts durchzuführen, an der die anderen Aktionäre der Gesellschaft in dem gleichen proportionalen Umfang und zu den im Wesentlichen gleichen Konditionen teilnehmen können wie AURELIUS in der Sachkapitalerhöhung. Hierzu hat sich AURELIUS bereits bereiterklärt, im Rahmen dieser kompensierenden Barkapitalerhöhung zugunsten der anderen Aktionäre der Gesellschaft auf ihr gesetzliches Bezugsrecht zu verzichten.

Greifswald im Dezember 2022

Der Vorstand

Hanjo Runde

Stefan Zimmermann

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HanseYachts AG published this content on 23 December 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 December 2022 16:32:08 UTC.