mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: Hamburger Hafen und 
Logistik AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG                               
Hamburger Hafen und Logistik AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem    
Ziel der europaweiten Verbreitung                                              
                                                                               
29.12.2020 / 09:55                                                             
Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen    
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.                         
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Hamburg, 29. Dezember 2020                                                     
                                                                               
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Veröffentlichung einer         
Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG         
                                                                               
Die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft ("HHLA") hat am 28.        
Dezember 2020 zwei Vereinbarungen zu seitens der HHLA von der Hamburg Port     
Authority ("HPA") gemietete Flächen am O'Swaldkai abgeschlossen. Es handelt    
sich zum einen um eine dreiseitige Vereinbarung mit der HPA und der Freien und 
Hansestadt Hamburg ("FHH") ("Trilaterale Vereinbarung") und zum anderen um     
einen Änderungsvertrag zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen HHLA und HPA  
("Änderungsvertrag"). Der Aufsichtsrat der HHLA hat dem Abschluss der          
Trilateralen Vereinbarung und des Änderungsvertrags zugestimmt.                
                                                                               
Die FHH hält mittelbar ca. 70,1 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der    
HHLA. Die HPA ist eine von der FHH errichtete Anstalt des öffentlichen Rechts, 
die von der FHH über den Aufsichtsrat der HPA kontrolliert wird. Die FHH und   
die HPA sind somit im Verhältnis zur HHLA jeweils nahestehende Personen im     
Sinne des § 111a Abs. 1 AktG.                                                  
                                                                               
Die Trilaterale Vereinbarung und der Änderungsvertrag regeln im Kern Folgendes:
Vor dem Hintergrund der durch die FHH beabsichtigten städtebaulichen           
Entwicklung des sog. Grasbrook und zur langfristigen Standortsicherung für die 
HHLA werden die von der HHLA gemieteten Flächen am O'Swaldkai im Umfang        
verändert und im Ergebnis verkleinert; dafür wird der Mietvertrag für die      
verbleibenden Flächen vorzeitig bis 2049 verlängert. In diesem Zuge kommt es   
auch zu einer teilweise rückwirkenden und zukünftigen Anpassung der            
Jahresnettokaltmiete. Die HHLA erhält einen finanziellen Ausgleich insbesondere
für die vorzeitige Rückgabe von Teilflächen und zur Durchführung von           
notwendigen Umbaumaßnahmen, damit der betriebliche Status quo am O'Swaldkai    
aufrechterhalten werden kann. Im Einzelnen:                                    
                                                                               
Die HHLA hat durch einen Mietvertrag mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2025  
eine Fläche von insgesamt 588.043 qm auf dem O'Swaldkai (in der Gemarkung      
Kleiner Grasbrook, belegen an der Dessauer Straße) von der HPA (der            
"Mietvertrag") gemietet. Die HHLA hat die gesamte Fläche an Unikai, FKZ sowie  
EDEKA Zentrale AG & Co. KG ("EDEKA", gemeinsam mit Unikai und FKZ              
"Untermieter") untervermietet, die auf den Flächen                             
Hafenlogistikdienstleistungen erbringen. Die HHLA hält dabei jeweils rund 51 % 
des Stammkapitals der UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH ("Unikai")
und der HHLA Frucht- und Kühlzentrum GmbH ("FKZ").                             
                                                                               
In Abänderung des geschlossenen Mietvertrags regelt der Änderungsvertrag, dass 
die bestehende Mietfläche zunächst rückwirkend - durch Erweiterung um bisher   
unter anderen Mietverträgen gemietete Flächen - zum 1. Juli 2020 auf ca.       
607.190 qm vergrößert wird. Einen Teil der Gesamtfläche im Umfang von ca.      
87.456 qm wird die HHLA sodann zurückgeben, wodurch die beabsichtigte          
Flächenverkleinerung erreicht wird. Die Rückgabe erfolgt nach Abschluss von    
Umbaumaßnahmen zur Kompensation der mit dem Änderungsvertrag vereinbarten      
Flächenreduzierung entsprechend dem Planungs- und Baufortschritt in Bezug auf  
den Grasbrook und frühestens zum 1. Januar 2022. Gleichzeitig wird durch den   
Änderungsvertrag die Dauer des Mietvertrags für die so verkleinerte Fläche     
vorzeitig bis zum 30. Juni 2049 verlängert. Es ist schließlich beabsichtigt,   
dass die von den Untermietern genutzten Flächen künftig direkt von der HPA an  
die Untermieter vermietet werden und der Mietvertrag entsprechend angepasst    
wird.                                                                          
                                                                               
Die Jahresnettokaltmiete für die ursprüngliche Mietfläche in Höhe von 588.043  
qm plus Uferbauwerke ist rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2015 bis  
zum 30. Juni 2020 erhöht worden: Es wurde eine Erhöhung der jährlichen Miete   
für die Fläche im Umfang zwischen EUR 89.873,97 (für die Zeit vom 1. Juli 2015 
bis zum 30. Juni 2017) und EUR 354.493,32 (für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis   
zum 30. Juni 2020) und für die Uferbauwerke um EUR 61.996,93 gegenüber der bis 
dato geltenden Miete in Höhe von EUR 2.367.618,58 für die Fläche und EUR       
538.642,64 für die Uferbauwerke vereinbart. Die Jahresnettokaltmiete für die   
zunächst vergrößerte Gesamtfläche von 607.190 qm plus Uferbauwerke ist mit     
Wirkung ab dem 1. Juli 2020 nach Jahren gestaffelt bis zum 30. Juni 2049 fest  
vereinbart worden. Sie beträgt ab dem 1. Juli 2020 EUR 2.758.224,52 zzgl. der  
Miete für die Uferbauwerke in Höhe von derzeit EUR 600.639,57. Die jährlichen  
Steigerungsraten zum 1. Juli jedes Jahres im Vergleich zur Vorjahresmiete      
betragen durchschnittlich 3,74%; eine für den 1. Juli 2021 vorgesehene         
Steigerung wird vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie nicht vorgenommen.   
Hinsichtlich der Miete für die Uferbauwerke sind keine konkreten Steigerungen  
vereinbart; diese wird in der Regel alle fünf Jahre durch Vereinbarung zwischen
der HPA und dem Unternehmensverband Hafen Hamburg überprüft und ggf. neu       
festgelegt. Der Barwert der Mietzahlungen für die Laufzeit des geänderten      
Mietvertrags beträgt - unter Berücksichtigung der Flächenreduzierung - EUR 99,1
Mio. HPA und HHLA haben vereinbart, dass die Miete im Fall der Flächenrückgabe 
jeweils entsprechend reduziert wird. Die Miete ist anfänglich an der für die   
Vermietung von Hafenflächen geltenden Miettabelle orientiert; für den Zeitraum 
danach ist sie individuell vereinbart. Falls die Miethöhe entgegen der         
Einschätzung der Beteiligten seitens der Europäischen Kommission als           
unionsrechtswidrig qualifiziert werden sollte, würde die zulässige Miete durch 
einen Sachverständigen mit Rückwirkung auf den Abschluss des Änderungsvertrags 
(d.h. den 28. Dezember 2020) verbindlich festgelegt.                           
                                                                               
Nach der Trilateralen Vereinbarung zahlt die FHH der HHLA eine                 
Ausgleichszahlung für die vorzeitige Rückgabe von Teilflächen und die          
Durchführung von zur Aufrechterhaltung des betrieblichen Status quo am         
O'Swaldkai notwendigen Umbaumaßnahmen in Höhe von bis zu EUR 120 Mio. und -    
falls die FHH konkrete einzelne Maßnahmen vorgeben sollte, die über die        
anerkannten Regeln der Technik hinausreichen, oder weitere unvorhergesehene    
Maßnahmen erforderlich werden - bis zu weitere EUR 10 Mio. (d.h. insgesamt     
maximal EUR 130 Mio.) (jeweils einschließlich ggf. anfallender Umsatzsteuer),  
wobei der konkrete Betrag durch einen unabhängigen Gutachter festgelegt wird   
("Ausgleichsleistung"). Die Ausgleichszahlung umfasst dabei insbesondere den   
Ausgleich für die vorzeitige Aufgabe von Mietvertragsflächen, den Bau eines    
Parkhauses auf dem Unikai-Gelände als Flächenkompensation, Kosten für          
Gebäudeabbrüche auf der fortzuführenden Mietfläche sowie die Kompensation der  
Restbuchwerte dieser Gebäude, Flächenherrichtungen und Umstrukturierungen. Nach
Kalkulationen der HHLA werden die Umbaukosten etwa EUR 115 Mio. betragen. Die  
FHH übernimmt aber (direkt) die Kosten hinsichtlich der Anforderungen, die sich
in Bezug auf den Lärmschutz aus dem stadtentwicklungspolitischen Vorhaben      
Grasbrook ergeben. Die Auszahlung der Ausgleichsleistung soll in drei Raten in 
den Jahren 2023 bis 2025, jeweils zum 31. März, erfolgen. Mit der Zahlung der  
Ausgleichsleistung nach vorstehenden Regelungen sind sämtliche vertraglichen   
oder sonstigen Ausgleichsansprüche der HHLA endgültig abgegolten. Die HHLA     
verpflichtet sich, keine Einwände oder Rechtsmittel gegen die Planung und      
Realisierung des Projekts Grasbrook zu erheben. Im Hinblick auf die            
erforderlichen Genehmigungen für die Verlagerung eines auf der Fläche          
befindlichen Gefahrstofflagers und weiterer Maßnahmen sind die Parteien        
verpflichtet, die erforderlichen Genehmigungen (auch durch Unikai und FKZ) zu  
beantragen, die erforderlichen Unterlagen beizubringen und das Verfahren der   
Änderungsgenehmigungen konstruktiv zu begleiten. Darüber hinaus haben sich die 
Parteien verpflichtet, künftige Verhandlungen über ggf. weitere erforderliche  
oder von einer Seite gewünschte Anpassungen des zugrundeliegenden Mietvertrags 
konstruktiv zu begleiten.                                                      
                                                                               
Für die Beurteilung des Änderungsvertrags und die Trilateralen Vereinbarung    
sind ferner folgende Aspekte wesentlich: Die betrieblichen Einschränkungen aus 
der verkleinerten Fläche lassen sich durch Umbaumaßnahmen kompensieren; es     
ergeben sich nach dem Umbau voraussichtlich keine Nachteile für die ansässigen 
Betriebe. Die Kosten der Umbaumaßnahmen trägt die FHH bis zur Höhe der         
genannten Maximalbeträge der Ausgleichsleistung. Durch die mit dem             
Änderungsvertrag verbundene Laufzeitverlängerung des Mietvertrags bis zum 30.  
Juni 2049 erhalten die HHLA und ihre Untermieter eine langfristige             
Standortperspektive für den Standort O'Swaldkai und damit auch                 
Planungssicherheit für künftige Investitionen.                                 
                                                                               
Die Trilaterale Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt des Eintritts           
aufschiebender Bedingungen, insbesondere der Schaffung einer etwaig für die    
Zahlung der Ausgleichsleistung noch notwendigen Ermächtigung im Haushalt der   
FHH über bis zu EUR 10 Mio. (eine Ermächtigung für den Betrag von bis zu EUR   
120 Mio. besteht bereits). Der Änderungsvertrag steht seinerseits ebenfalls    
unter dem Vorbehalt des Eintritts aufschiebender Bedingungen, insbesondere (i) 
der Erteilung sämtlicher behördlicher Genehmigungen zur uneingeschränkten      
Fortführung der Betriebe von Unikai und FKZ sowie (ii) der Zahlung der         
Ausgleichsleistung. Die Bedingungen der Trilateralen Vereinbarung müssen       
spätestens bis zum 31. Dezember 2023 eingetreten sein, andernfalls gelten sie  
als ausgefallen.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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29.12.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                        

Unternehmen: Hamburger Hafen und Logistik AG

             Bei St. Annen 1                

             20457 Hamburg                  

             Deutschland                    

Internet:    www.hhla.de                    







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1157682  29.12.2020