Die Trilaterale Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt des Eintritts 
aufschiebender Bedingungen, insbesondere der Schaffung einer etwaig für die 
Zahlung der Ausgleichsleistung noch notwendigen Ermächtigung im Haushalt der 
FHH über bis zu EUR 10 Mio. (eine Ermächtigung für den Betrag von bis zu EUR 
120 Mio. besteht bereits). Der Änderungsvertrag steht seinerseits 
ebenfalls unter dem Vorbehalt des Eintritts aufschiebender Bedingungen, 
insbesondere (i) der Erteilung sämtlicher behördlicher Genehmigungen zur 
uneingeschränkten Fortführung der Betriebe von Unikai und FKZ sowie (ii) der 
Zahlung der Ausgleichsleistung. Die Bedingungen der Trilateralen 
Vereinbarung müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2023 eingetreten sein, 
andernfalls gelten sie als ausgefallen. 
 
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December 29, 2020 03:55 ET (08:55 GMT)