GRENKE AG: Enforcement-Verfahren zum Konzernabschluss 2019 abgeschlossen; den
Fehlerfeststellungen zugrundeliegende Aspekte bereits im Konzernabschluss 2020
berücksichtigt

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GRENKE AG: Enforcement-Verfahren zum Konzernabschluss 2019 abgeschlossen;
den Fehlerfeststellungen zugrundeliegende Aspekte bereits im
Konzernabschluss 2020 berücksichtigt

27.07.2021 / 18:48
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GRENKE: Enforcement-Verfahren zum Konzernabschluss 2019 abgeschlossen; den
Fehlerfeststellungen zugrundeliegende Aspekte bereits im Konzernabschluss
2020 berücksichtigt; keine weiteren Anpassungen erforderlich

- BaFin stellt Fehler fest und formuliert Kritikpunkte in drei Themenfeldern
im Konzernabschluss 2019: die bilanzielle Behandlung der
Franchiseunternehmen, die Risikovorsorgeermittlung nach IFRS 9 sowie die
ausgewiesenen Firmenwerte der Tochtergesellschaften in Portugal und Polen

- Themenfelder sind bereits bekannt und wurden im Konzernabschluss 2020
rückwirkend angepasst bzw. in laufender Rechnung berücksichtigt

- Nach Einschätzung von GRENKE ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid
kein weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss 2020 oder frühere
Abschlüsse; nach dem Verständnis des Unternehmens sieht auch die BaFin
keinen weiteren Anpassungsbedarf

- Finanzvorstand Dr. Sebastian Hirsch: "Weiterer Schritt hin zur Normalität"

Baden-Baden, den 27. Juli 2021: Die GRENKE AG, globaler Finanzierungspartner
für kleine und mittlere Unternehmen, hat von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im sogenannten Enforcement-Verfahren
zur Prüfung des Konzernabschlusses 2019 einen Fehlerfeststellungsbescheid
erhalten. Mit Bekanntgabe der Fehlerfeststellungen wird dieses Verfahren
abgeschlossen. Die Kritikpunkte der BaFin aus der Prüfung mit Bescheid vom
16. Juli 2021 gegenüber GRENKE betreffen erwartungsgemäß die Themenfelder
bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen, Risikovorsorgeermittlung
nach IFRS 9 sowie die ausgewiesenen Firmenwerte in Portugal und Polen im
Konzernabschluss 2019.

Dazu Dr. Sebastian Hirsch, Finanzvorstand der GRENKE AG: "Der Bescheid
markiert für uns vor allem das Ende dieser intensiven Prüfung. Weil wir alle
wesentlichen Themen bereits antizipiert haben, enthält er keine
Überraschungen. Für uns ist es gleichwohl ein weiterer wichtiger Schritt hin
zur Normalität."

Am 22. Juli 2021 ordnete die BaFin die Bekanntmachung der festgestellten
Fehler durch die GRENKE AG an. Die entsprechende formelle Bekanntgabe
erfolgte am 27. Juli 2021 im Bundesanzeiger ( www.bundesanzeiger.de) sowie
über die DGAP ( www.dgap.de).

Die GRENKE AG war in ihren Mitteilungen vom 26. Februar und 30. April dieses
Jahres sowie im Geschäftsbericht 2020 bereits auf die nun auch in den
Fehlerfeststellungen relevanten Themen eingegangen und hatte diese Aspekte
in ihrem Konzernabschluss 2020, soweit bilanziell wesentlich, rückwirkend
für das Jahr 2019 angepasst bzw. in laufender Rechnung berücksichtigt.

Nach Einschätzung von GRENKE ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid kein
weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss 2020 oder frühere
Abschlüsse. Nach dem Verständnis des Unternehmens sieht auch die BaFin
keinen weiteren Anpassungsbedarf von Jahresabschlüssen aus dem nach der
Bekanntgabe beendeten Enforcement-Verfahren.

Im Detail handelt es sich um die im Folgenden aufgeführten
Fehlerfeststellungen zum Konzernabschluss der GRENKE AG für das Jahr 2019:

Bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen

Laut Einschätzung der BaFin hat es die GRENKE AG unterlassen, zwölf
Tochterunternehmen in ihren Konzernabschluss einzubeziehen. Die
Nichteinbeziehung dieser Unternehmen ist nach Bewertung der BaFin im
Konzernabschluss zum 31.12.2019 nicht durch rückwirkende Anpassung
korrigiert worden.

Außerdem hat es die GRENKE AG nach Einschätzung der BaFin unterlassen,
weitere acht Tochterunternehmen ab dem Zeitpunkt der Beherrschung in ihren
Konzernabschluss einzubeziehen. Die BaFin argumentiert, dass die GRENKE AG
stattdessen zum Zeitpunkt des jeweiligen Kaufs der Tochterunternehmen
fehlerhaft Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert und die
Tochterunternehmen erst ab diesem Zeitpunkt in den Konzernabschluss
einbezogen hat. Dadurch wurde unter anderem der Posten Geschäfts- oder
Firmenwerte zum 31.12.2019 um 54,3 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Im
Geschäftsbericht 2020 wurden daher die Vermögenswerte der Gesellschaft zum
31.12.2019 angepasst und mit insgesamt 7,098 Mrd. Euro ausgewiesen. Zum
31.12.2020 betrugen diese 7,332 Mrd. Euro.

Wie im Geschäftsbericht 2020 bereits ausgewiesen, wurden die
Franchisegesellschaften rückwirkend ab Beginn der Geschäftstätigkeit bzw. ab
Anwendung des IFRS 10 in den Konsolidierungskreis der GRENKE AG einbezogen
und für 2019 rückwirkend konsolidiert. Dadurch verringerte sich das
bilanzielle Eigenkapital zum 1. Januar 2019 um 85,1 Mio. Euro. Nach der
Anpassung weist die GRENKE AG zum 1. Januar 2019 ein Eigenkapital von rd.
980 Mio. Euro aus. Zum 31.12.2019 betrug das ausgewiesene Eigenkapital 1,143
Mrd. Euro.

Ermittlung der Risikovorsorge nach IFRS 9

Ein weiterer Kritikpunkt der BaFin betrifft die Wertberichtigungen von
Leasingforderungen sowie die damit verbundene Risikovorsorgeermittlung. Die
BaFin weist darauf hin, dass die unter den kurzfristigen Vermögenswerten
ausgewiesenen Leasingforderungen nach ihrer Ansicht zum 31.12.2019 in Höhe
von insgesamt 22,7 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen wurden, weil für die
Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts und damit für die Risikovorsorge zu
hohe Zahlungserwartungen berücksichtigt worden waren. Nach der Anpassung
betragen die unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen
Leasingforderungen in Summe 1,952 Mrd. Euro zum 31.12.2019.

Weiter wurden laut der BaFin die unter den langfristigen Vermögenswerten
ausgewiesenen Leasingforderungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro zu hoch
ausgewiesen, weil für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts und
entsprechend für die Risikovorsorge nach Ansicht der BaFin zu hohe
Zahlungserwartungen berücksichtigt worden waren. Nach Auffassung der BaFin
hatte die GRENKE AG bei der Ermittlung der erwarteten Kreditverluste und
damit der Risikovorsorge für die Leasingforderungen ausschließlich
vergangenheitsbezogene Informationen berücksichtigt. Die unter den
langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Leasingforderungen belaufen sich
nach der Anpassung zum Stichtag 31.12.2019 auf 3,823 Mrd. Euro.

Die GRENKE AG hat die Risikovorsorgeermittlung gemäß ihrem Geschäftsbericht
2020 angepasst und im Konzernabschluss zum 31.12.2020 die Vorjahreszahlen
für das Jahr 2019 entsprechend angepasst bzw. in laufender Rechnung
berücksichtigt.

Firmenwerte der Tochtergesellschaften in Portugal und Polen

Laut BaFin wurden Geschäfts- oder Firmenwerte um 6,2 Mio. Euro zu hoch
ausgewiesen.

Davon entfallen 4,2 Mio. Euro auf die polnische Tochtergesellschaft. Hierzu
stellt die BaFin fest, dass für den Wertminderungstest nach ihrer Ansicht
nicht die am Bewertungsstichtag geltende Planung, sondern zu optimistische
Umsatzschätzungen sowie ein zu geringer Kostenwachstumsfaktor zugrunde
gelegt worden waren.

2,0 Mio. Euro entfallen auf die Tochtergesellschaft in Portugal. Hierzu
stellt die BaFin fest, dass nach ihrer Ansicht ein Bestandteil des gezahlten
Kaufpreises in dieser Höhe nicht in Zusammenhang mit dem Erwerb der
Tochtergesellschaft in Portugal im Jahr 2012 stand, sondern der Erledigung
einer zuvor gescheiterten Transaktion zwischen der GRENKE AG und der
Veräußerin der portugiesischen Tochtergesellschaft gedient hatte.

Wie bereits mitgeteilt, hat die GRENKE AG im Konzernabschluss 2020
rückwirkend für 2019 eine Firmenwert-Abschreibung auf das Geschäft in Polen
in Höhe von 4,2 Mio. Euro sowie eine Anpassung der Kaufpreisallokation für
die portugiesische Franchisegesellschaft in Höhe von 2,0 Mio. Euro
vorgenommen.

Die BaFin hatte im September 2020 die Prüfung des Konzernabschlusses der
GRENKE AG zum 31.12.2019 und des zusammengefassten Konzernlageberichts und
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 von der Deutschen Prüfstelle für
Rechnungslegung (DPR) übernommen. Diese erfolgte zusätzlich zur
Sonderprüfung der BaFin nach § 44 Kreditwesengesetz.

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GRENKE AG
Team Investor Relations
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76532 Baden-Baden
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Über GRENKE

Die GRENKE Gruppe (GRENKE) ist globaler Finanzierungspartner für kleine und
mittlere Unternehmen. Kunden erhalten alles aus einer Hand: vom flexiblen
Small-Ticket-Leasing über bedarfsgerechte Bankprodukte bis zum praktischen
Factoring. Die schnelle und einfache Abwicklung sowie der persönliche
Kontakt zu Kunden und Partnern stehen dabei im Mittelpunkt.

1978 in Baden-Baden gegründet, ist die Gruppe heute mit über 1.800
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (gemessen nach Vollzeitäquivalenten) in 33
Ländern weltweit aktiv. Die GRENKE-Aktie ist an der
Frankfurter Börse im SDAX gelistet (ISIN: DE000A161N30).


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