abgeschlossen; den Fehlerfeststellungen zugrundeliegende Aspekte bereits im Konzernabschluss 2020 berücksichtigt

DGAP-News: GRENKE AG / Schlagwort(e): Sonstiges                                
GRENKE AG: Enforcement-Verfahren zum Konzernabschluss 2019 abgeschlossen; den  
Fehlerfeststellungen zugrundeliegende Aspekte bereits im Konzernabschluss 2020 
berücksichtigt                                                                 
                                                                               
27.07.2021 / 18:48                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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GRENKE: Enforcement-Verfahren zum Konzernabschluss 2019 abgeschlossen; den     
Fehlerfeststellungen zugrundeliegende Aspekte bereits im Konzernabschluss 2020 
berücksichtigt; keine weiteren Anpassungen erforderlich                        
                                                                               
- BaFin stellt Fehler fest und formuliert Kritikpunkte in drei Themenfeldern im
Konzernabschluss 2019: die bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen, die
Risikovorsorgeermittlung nach IFRS 9 sowie die ausgewiesenen Firmenwerte der   
Tochtergesellschaften in Portugal und Polen                                    
                                                                               
- Themenfelder sind bereits bekannt und wurden im Konzernabschluss 2020        
rückwirkend angepasst bzw. in laufender Rechnung berücksichtigt                
                                                                               
- Nach Einschätzung von GRENKE ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid kein  
weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss 2020 oder frühere           
Abschlüsse; nach dem Verständnis des Unternehmens sieht auch die BaFin keinen  
weiteren Anpassungsbedarf                                                      
                                                                               
- Finanzvorstand Dr. Sebastian Hirsch: "Weiterer Schritt hin zur Normalität"   
                                                                               
Baden-Baden, den 27. Juli 2021: Die GRENKE AG, globaler Finanzierungspartner   
für kleine und mittlere Unternehmen, hat von der Bundesanstalt für             
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im sogenannten Enforcement-Verfahren zur 
Prüfung des Konzernabschlusses 2019 einen Fehlerfeststellungsbescheid erhalten.
Mit Bekanntgabe der Fehlerfeststellungen wird dieses Verfahren abgeschlossen.  
Die Kritikpunkte der BaFin aus der Prüfung mit Bescheid vom 16. Juli 2021      
gegenüber GRENKE betreffen erwartungsgemäß die Themenfelder bilanzielle        
Behandlung der Franchiseunternehmen, Risikovorsorgeermittlung nach IFRS 9 sowie
die ausgewiesenen Firmenwerte in Portugal und Polen im Konzernabschluss 2019.  
                                                                               
Dazu Dr. Sebastian Hirsch, Finanzvorstand der GRENKE AG: "Der Bescheid markiert
für uns vor allem das Ende dieser intensiven Prüfung. Weil wir alle            
wesentlichen Themen bereits antizipiert haben, enthält er keine Überraschungen.
Für uns ist es gleichwohl ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Normalität."  
                                                                               
Am 22. Juli 2021 ordnete die BaFin die Bekanntmachung der festgestellten Fehler
durch die GRENKE AG an. Die entsprechende formelle Bekanntgabe erfolgte am 27. 
Juli 2021 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie über die DGAP        
(www.dgap.de).                                                                 
                                                                               
Die GRENKE AG war in ihren Mitteilungen vom 26. Februar und 30. April dieses   
Jahres sowie im Geschäftsbericht 2020 bereits auf die nun auch in den          
Fehlerfeststellungen relevanten Themen eingegangen und hatte diese Aspekte in  
ihrem Konzernabschluss 2020, soweit bilanziell wesentlich, rückwirkend für das 
Jahr 2019 angepasst bzw. in laufender Rechnung berücksichtigt.                 
                                                                               
Nach Einschätzung von GRENKE ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid kein    
weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss 2020 oder frühere           
Abschlüsse. Nach dem Verständnis des Unternehmens sieht auch die BaFin keinen  
weiteren Anpassungsbedarf von Jahresabschlüssen aus dem nach der Bekanntgabe   
beendeten Enforcement-Verfahren.                                               
                                                                               
Im Detail handelt es sich um die im Folgenden aufgeführten Fehlerfeststellungen
zum Konzernabschluss der GRENKE AG für das Jahr 2019:                          
                                                                               
Bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen                                
                                                                               
Laut Einschätzung der BaFin hat es die GRENKE AG unterlassen, zwölf            
Tochterunternehmen in ihren Konzernabschluss einzubeziehen. Die                
Nichteinbeziehung dieser Unternehmen ist nach Bewertung der BaFin im           
Konzernabschluss zum 31.12.2019 nicht durch rückwirkende Anpassung korrigiert  
worden.                                                                        
                                                                               
Außerdem hat es die GRENKE AG nach Einschätzung der BaFin unterlassen, weitere 
acht Tochterunternehmen ab dem Zeitpunkt der Beherrschung in ihren             
Konzernabschluss einzubeziehen. Die BaFin argumentiert, dass die GRENKE AG     
stattdessen zum Zeitpunkt des jeweiligen Kaufs der Tochterunternehmen          
fehlerhaft Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert und die Tochterunternehmen  
erst ab diesem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen hat. Dadurch wurde 
unter anderem der Posten Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31.12.2019 um 54,3    
Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Im Geschäftsbericht 2020 wurden daher die       
Vermögenswerte der Gesellschaft zum 31.12.2019 angepasst und mit insgesamt     
7,098 Mrd. Euro ausgewiesen. Zum 31.12.2020 betrugen diese 7,332 Mrd. Euro.    
                                                                               
Wie im Geschäftsbericht 2020 bereits ausgewiesen, wurden die                   
Franchisegesellschaften rückwirkend ab Beginn der Geschäftstätigkeit bzw. ab   
Anwendung des IFRS 10 in den Konsolidierungskreis der GRENKE AG einbezogen und 
für 2019 rückwirkend konsolidiert. Dadurch verringerte sich das bilanzielle    
Eigenkapital zum 1. Januar 2019 um 85,1 Mio. Euro. Nach der Anpassung weist die
GRENKE AG zum 1. Januar 2019 ein Eigenkapital von rd. 980 Mio. Euro aus. Zum   
31.12.2019 betrug das ausgewiesene Eigenkapital 1,143 Mrd. Euro.               
                                                                               
Ermittlung der Risikovorsorge nach IFRS 9                                      
                                                                               
Ein weiterer Kritikpunkt der BaFin betrifft die Wertberichtigungen von         
Leasingforderungen sowie die damit verbundene Risikovorsorgeermittlung. Die    
BaFin weist darauf hin, dass die unter den kurzfristigen Vermögenswerten       
ausgewiesenen Leasingforderungen nach ihrer Ansicht zum 31.12.2019 in Höhe von 
insgesamt 22,7 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen wurden, weil für die Ermittlung   
des erwarteten Kreditverlusts und damit für die Risikovorsorge zu hohe         
Zahlungserwartungen berücksichtigt worden waren. Nach der Anpassung betragen   
die unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Leasingforderungen in
Summe 1,952 Mrd. Euro zum 31.12.2019.                                          
                                                                               
Weiter wurden laut der BaFin die unter den langfristigen Vermögenswerten       
ausgewiesenen Leasingforderungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen,
weil für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts und entsprechend für die 
Risikovorsorge nach Ansicht der BaFin zu hohe Zahlungserwartungen              
berücksichtigt worden waren. Nach Auffassung der BaFin hatte die GRENKE AG bei 
der Ermittlung der erwarteten Kreditverluste und damit der Risikovorsorge für  
die Leasingforderungen ausschließlich vergangenheitsbezogene Informationen     
berücksichtigt. Die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen      
Leasingforderungen belaufen sich nach der Anpassung zum Stichtag 31.12.2019 auf
3,823 Mrd. Euro.                                                               
                                                                               
Die GRENKE AG hat die Risikovorsorgeermittlung gemäß ihrem Geschäftsbericht    
2020 angepasst und im Konzernabschluss zum 31.12.2020 die Vorjahreszahlen für  
das Jahr 2019 entsprechend angepasst bzw. in laufender Rechnung berücksichtigt.
                                                                               
                                                                               
Firmenwerte der Tochtergesellschaften in Portugal und Polen                    
                                                                               
Laut BaFin wurden Geschäfts- oder Firmenwerte um 6,2 Mio. Euro zu hoch         
ausgewiesen.                                                                   
                                                                               
Davon entfallen 4,2 Mio. Euro auf die polnische Tochtergesellschaft. Hierzu    
stellt die BaFin fest, dass für den Wertminderungstest nach ihrer Ansicht nicht
die am Bewertungsstichtag geltende Planung, sondern zu optimistische           
Umsatzschätzungen sowie ein zu geringer Kostenwachstumsfaktor zugrunde gelegt  
worden waren.                                                                  
                                                                               
2,0 Mio. Euro entfallen auf die Tochtergesellschaft in Portugal. Hierzu stellt 
die BaFin fest, dass nach ihrer Ansicht ein Bestandteil des gezahlten          
Kaufpreises in dieser Höhe nicht in Zusammenhang mit dem Erwerb der            
Tochtergesellschaft in Portugal im Jahr 2012 stand, sondern der Erledigung     
einer zuvor gescheiterten Transaktion zwischen der GRENKE AG und der Veräußerin
der portugiesischen Tochtergesellschaft gedient hatte.                         
                                                                               
Wie bereits mitgeteilt, hat die GRENKE AG im Konzernabschluss 2020 rückwirkend 
für 2019 eine Firmenwert-Abschreibung auf das Geschäft in Polen in Höhe von 4,2
Mio. Euro sowie eine Anpassung der Kaufpreisallokation für die portugiesische  
Franchisegesellschaft in Höhe von 2,0 Mio. Euro vorgenommen.                   
                                                                               
Die BaFin hatte im September 2020 die Prüfung des Konzernabschlusses der GRENKE
AG zum 31.12.2019 und des zusammengefassten Konzernlageberichts und            
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 von der Deutschen Prüfstelle für       
Rechnungslegung (DPR) übernommen. Diese erfolgte zusätzlich zur Sonderprüfung  
der BaFin nach § 44 Kreditwesengesetz.                                         
                                                                               
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GRENKE AG                                                                      
Team Investor Relations                                                        
Neuer Markt 2                                                                  
76532 Baden-Baden                                                              
Telefon: +49 7221 5007-204                                                     
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Mobil: +49 (0) 171 20 20 300                                                   
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Die GRENKE Gruppe (GRENKE) ist globaler Finanzierungspartner für kleine und    
mittlere Unternehmen. Kunden erhalten alles aus einer Hand: vom flexiblen      
Small-Ticket-Leasing über bedarfsgerechte Bankprodukte bis zum praktischen     
Factoring. Die schnelle und einfache Abwicklung sowie der persönliche Kontakt  
zu Kunden und Partnern stehen dabei im Mittelpunkt.                            
                                                                               
1978 in Baden-Baden gegründet, ist die Gruppe heute mit über 1.800             
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (gemessen nach Vollzeitäquivalenten) in 33   
Ländern weltweit aktiv. Die GRENKE-Aktie ist an der                            
Frankfurter Börse im SDAX gelistet (ISIN: DE000A161N30).                       
                                                                               
                                                                               
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27.07.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.                                     
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: GRENKE AG                                                         

             Neuer Markt 2                                                     

             76532 Baden-Baden                                                 

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)7221 50 07-204                                             

Fax:         +49 (0)7221 50 07-4218                                            

E-Mail:      investor@grenke.de                                                

Internet:    www.grenke.de                                                     

ISIN:        DE000A161N30                                                      

WKN:         A161N3                                                            

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate        
             Exchange                                                          

EQS News ID: 1222124                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1222124  27.07.2021