abgeschlossen; den Fehlerfeststellungen zugrundeliegende Aspekte bereits im Konzernabschluss 2020 berücksichtigt
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GRENKE AG: Enforcement-Verfahren zum Konzernabschluss 2019 abgeschlossen; den
Fehlerfeststellungen zugrundeliegende Aspekte bereits im Konzernabschluss 2020
berücksichtigt
27.07.2021 / 18:48
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GRENKE: Enforcement-Verfahren zum Konzernabschluss 2019 abgeschlossen; den
Fehlerfeststellungen zugrundeliegende Aspekte bereits im Konzernabschluss 2020
berücksichtigt; keine weiteren Anpassungen erforderlich
- BaFin stellt Fehler fest und formuliert Kritikpunkte in drei Themenfeldern im
Konzernabschluss 2019: die bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen, die
Risikovorsorgeermittlung nach IFRS 9 sowie die ausgewiesenen Firmenwerte der
Tochtergesellschaften in Portugal und Polen
- Themenfelder sind bereits bekannt und wurden im Konzernabschluss 2020
rückwirkend angepasst bzw. in laufender Rechnung berücksichtigt
- Nach Einschätzung von GRENKE ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid kein
weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss 2020 oder frühere
Abschlüsse; nach dem Verständnis des Unternehmens sieht auch die BaFin keinen
weiteren Anpassungsbedarf
- Finanzvorstand Dr. Sebastian Hirsch: "Weiterer Schritt hin zur Normalität"
Baden-Baden, den 27. Juli 2021: Die GRENKE AG, globaler Finanzierungspartner
für kleine und mittlere Unternehmen, hat von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im sogenannten Enforcement-Verfahren zur
Prüfung des Konzernabschlusses 2019 einen Fehlerfeststellungsbescheid erhalten.
Mit Bekanntgabe der Fehlerfeststellungen wird dieses Verfahren abgeschlossen.
Die Kritikpunkte der BaFin aus der Prüfung mit Bescheid vom 16. Juli 2021
gegenüber GRENKE betreffen erwartungsgemäß die Themenfelder bilanzielle
Behandlung der Franchiseunternehmen, Risikovorsorgeermittlung nach IFRS 9 sowie
die ausgewiesenen Firmenwerte in Portugal und Polen im Konzernabschluss 2019.
Dazu Dr. Sebastian Hirsch, Finanzvorstand der GRENKE AG: "Der Bescheid markiert
für uns vor allem das Ende dieser intensiven Prüfung. Weil wir alle
wesentlichen Themen bereits antizipiert haben, enthält er keine Überraschungen.
Für uns ist es gleichwohl ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Normalität."
Am 22. Juli 2021 ordnete die BaFin die Bekanntmachung der festgestellten Fehler
durch die GRENKE AG an. Die entsprechende formelle Bekanntgabe erfolgte am 27.
Juli 2021 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie über die DGAP
(www.dgap.de).
Die GRENKE AG war in ihren Mitteilungen vom 26. Februar und 30. April dieses
Jahres sowie im Geschäftsbericht 2020 bereits auf die nun auch in den
Fehlerfeststellungen relevanten Themen eingegangen und hatte diese Aspekte in
ihrem Konzernabschluss 2020, soweit bilanziell wesentlich, rückwirkend für das
Jahr 2019 angepasst bzw. in laufender Rechnung berücksichtigt.
Nach Einschätzung von GRENKE ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid kein
weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss 2020 oder frühere
Abschlüsse. Nach dem Verständnis des Unternehmens sieht auch die BaFin keinen
weiteren Anpassungsbedarf von Jahresabschlüssen aus dem nach der Bekanntgabe
beendeten Enforcement-Verfahren.
Im Detail handelt es sich um die im Folgenden aufgeführten Fehlerfeststellungen
zum Konzernabschluss der GRENKE AG für das Jahr 2019:
Bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen
Laut Einschätzung der BaFin hat es die GRENKE AG unterlassen, zwölf
Tochterunternehmen in ihren Konzernabschluss einzubeziehen. Die
Nichteinbeziehung dieser Unternehmen ist nach Bewertung der BaFin im
Konzernabschluss zum 31.12.2019 nicht durch rückwirkende Anpassung korrigiert
worden.
Außerdem hat es die GRENKE AG nach Einschätzung der BaFin unterlassen, weitere
acht Tochterunternehmen ab dem Zeitpunkt der Beherrschung in ihren
Konzernabschluss einzubeziehen. Die BaFin argumentiert, dass die GRENKE AG
stattdessen zum Zeitpunkt des jeweiligen Kaufs der Tochterunternehmen
fehlerhaft Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert und die Tochterunternehmen
erst ab diesem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen hat. Dadurch wurde
unter anderem der Posten Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31.12.2019 um 54,3
Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Im Geschäftsbericht 2020 wurden daher die
Vermögenswerte der Gesellschaft zum 31.12.2019 angepasst und mit insgesamt
7,098 Mrd. Euro ausgewiesen. Zum 31.12.2020 betrugen diese 7,332 Mrd. Euro.
Wie im Geschäftsbericht 2020 bereits ausgewiesen, wurden die
Franchisegesellschaften rückwirkend ab Beginn der Geschäftstätigkeit bzw. ab
Anwendung des IFRS 10 in den Konsolidierungskreis der GRENKE AG einbezogen und
für 2019 rückwirkend konsolidiert. Dadurch verringerte sich das bilanzielle
Eigenkapital zum 1. Januar 2019 um 85,1 Mio. Euro. Nach der Anpassung weist die
GRENKE AG zum 1. Januar 2019 ein Eigenkapital von rd. 980 Mio. Euro aus. Zum
31.12.2019 betrug das ausgewiesene Eigenkapital 1,143 Mrd. Euro.
Ermittlung der Risikovorsorge nach IFRS 9
Ein weiterer Kritikpunkt der BaFin betrifft die Wertberichtigungen von
Leasingforderungen sowie die damit verbundene Risikovorsorgeermittlung. Die
BaFin weist darauf hin, dass die unter den kurzfristigen Vermögenswerten
ausgewiesenen Leasingforderungen nach ihrer Ansicht zum 31.12.2019 in Höhe von
insgesamt 22,7 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen wurden, weil für die Ermittlung
des erwarteten Kreditverlusts und damit für die Risikovorsorge zu hohe
Zahlungserwartungen berücksichtigt worden waren. Nach der Anpassung betragen
die unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Leasingforderungen in
Summe 1,952 Mrd. Euro zum 31.12.2019.
Weiter wurden laut der BaFin die unter den langfristigen Vermögenswerten
ausgewiesenen Leasingforderungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen,
weil für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts und entsprechend für die
Risikovorsorge nach Ansicht der BaFin zu hohe Zahlungserwartungen
berücksichtigt worden waren. Nach Auffassung der BaFin hatte die GRENKE AG bei
der Ermittlung der erwarteten Kreditverluste und damit der Risikovorsorge für
die Leasingforderungen ausschließlich vergangenheitsbezogene Informationen
berücksichtigt. Die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen
Leasingforderungen belaufen sich nach der Anpassung zum Stichtag 31.12.2019 auf
3,823 Mrd. Euro.
Die GRENKE AG hat die Risikovorsorgeermittlung gemäß ihrem Geschäftsbericht
2020 angepasst und im Konzernabschluss zum 31.12.2020 die Vorjahreszahlen für
das Jahr 2019 entsprechend angepasst bzw. in laufender Rechnung berücksichtigt.
Firmenwerte der Tochtergesellschaften in Portugal und Polen
Laut BaFin wurden Geschäfts- oder Firmenwerte um 6,2 Mio. Euro zu hoch
ausgewiesen.
Davon entfallen 4,2 Mio. Euro auf die polnische Tochtergesellschaft. Hierzu
stellt die BaFin fest, dass für den Wertminderungstest nach ihrer Ansicht nicht
die am Bewertungsstichtag geltende Planung, sondern zu optimistische
Umsatzschätzungen sowie ein zu geringer Kostenwachstumsfaktor zugrunde gelegt
worden waren.
2,0 Mio. Euro entfallen auf die Tochtergesellschaft in Portugal. Hierzu stellt
die BaFin fest, dass nach ihrer Ansicht ein Bestandteil des gezahlten
Kaufpreises in dieser Höhe nicht in Zusammenhang mit dem Erwerb der
Tochtergesellschaft in Portugal im Jahr 2012 stand, sondern der Erledigung
einer zuvor gescheiterten Transaktion zwischen der GRENKE AG und der Veräußerin
der portugiesischen Tochtergesellschaft gedient hatte.
Wie bereits mitgeteilt, hat die GRENKE AG im Konzernabschluss 2020 rückwirkend
für 2019 eine Firmenwert-Abschreibung auf das Geschäft in Polen in Höhe von 4,2
Mio. Euro sowie eine Anpassung der Kaufpreisallokation für die portugiesische
Franchisegesellschaft in Höhe von 2,0 Mio. Euro vorgenommen.
Die BaFin hatte im September 2020 die Prüfung des Konzernabschlusses der GRENKE
AG zum 31.12.2019 und des zusammengefassten Konzernlageberichts und
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 von der Deutschen Prüfstelle für
Rechnungslegung (DPR) übernommen. Diese erfolgte zusätzlich zur Sonderprüfung
der BaFin nach § 44 Kreditwesengesetz.
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Über GRENKE
Die GRENKE Gruppe (GRENKE) ist globaler Finanzierungspartner für kleine und
mittlere Unternehmen. Kunden erhalten alles aus einer Hand: vom flexiblen
Small-Ticket-Leasing über bedarfsgerechte Bankprodukte bis zum praktischen
Factoring. Die schnelle und einfache Abwicklung sowie der persönliche Kontakt
zu Kunden und Partnern stehen dabei im Mittelpunkt.
1978 in Baden-Baden gegründet, ist die Gruppe heute mit über 1.800
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (gemessen nach Vollzeitäquivalenten) in 33
Ländern weltweit aktiv. Die GRENKE-Aktie ist an der
Frankfurter Börse im SDAX gelistet (ISIN: DE000A161N30).
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