IRW-PRESS: Prairie Mining Limited: Prairie Mining Limited: Einladung zur Teilnahme am
Aktienkaufplan 2020

Nicht zur Verbreitung über US-Nachrichtendienste bzw. in den Vereinigten Staaten
bestimmt.

21. Juli 2020

Geschätzte Aktionäre,

Das Unternehmen freut sich, den berechtigten Aktionären die Chance zu bieten, sich am
Aktienkaufplan des Unternehmens zu beteiligen (Angebot). Mit dem Angebot erhalten die berechtigten
Aktionäre die Möglichkeit, neue Aktien im Wert von 30.000 AUD zum Ausgabepreis von 0,25
AUS pro neue Aktie (Ausgabepreis) zu beantragen, ohne dass dabei Brokerage-Kosten oder andere
Transaktionskosten anfallen. 

Der Ausgabepreis entspricht einem Abschlag von 25 % auf den Schlusskurs der Aktien an der
Börse ASX unmittelbar vor dem 21. Juli 2020 (dem Datum, an dem das Unternehmen das Angebot
veröffentlicht hat). 

Das Unternehmen hat die Absicht, 4 Millionen AUD (rund 2,5 Millionen Euro) über berechtigte
Aktionäre aufzubringen und will den Erlös aus dem Angebot als Working Capital und für
diverse Geschäftsentwicklungschancen verwenden. Dies folgt auf die Ankündigung vom 1. Juli
2020, dass das Unternehmen Finanzmittel in Höhe von 18 Millionen AUD (12,3 Millionen USD)
beschaffen konnte, um eine Schiedsgerichtsklage gegen die Republik Polen wegen der Verletzung des
Bilateralen Investitionsabkommens zwischen Australien und Polen (BIT) und des Energiechartaabkommens
zwischen dem Vereinigten Königreich und Polen (ECT) einzubringen. 

Das Unternehmen beabsichtigt, die gesamte Summe von 4 Millionen AUD über das Angebot
aufzubringen. Allerdings behält sich das Unternehmen absolute Diskretion im Hinblick auf den
Endbetrag der im Rahmen des Angebots aufgebrachten Summe vor. Sollte das Unternehmen Anträge im
Wert von über 4 Millionen AUD erhalten, behält sich das Unternehmen das Recht vor, im
eigenen Ermessen Überzeichnungen anzunehmen (im Einklang mit den geltenden
ASX-Börsenvorschriften und dem Corporations Act). Allerdings wird das Angebot für Anleger
in der Europäischen Union nicht über 2,5 Millionen Euro erhöht. Das Unternehmen
behält sich außerdem das Recht vor, im eigenen Ermessen das Angebot frühzeitig zu
schließen und die Anträge zu kürzen. 

Die Teilnahme am Angebot ist optional. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt voraussichtlich am
bzw. um den 21. August 2020. 

Teilnahme und wichtige Termine im Zusammenhang mit dem Angebot
Das Angebot wird exklusiv allen berechtigten Aktionären (einschließlich deren
Verwahrungsstellen) angeboten, die am 20. Juli 2020 (Stichdatum) um 17 Uhr (Zeit in Perth) als
Aktieninhaber mit einer eingetragenen Adresse in Australien, Neuseeland, dem Vereinigtes
Königreich, Deutschland oder Polen registriert sind und weder in den Vereinigten Staaten noch
in einem anderen Rechtsstaat, in dem das Angebot der neuen Aktien ungesetzlich wäre, wohnhaft
oder ansässig sind, und die bestimmte weitere, in den Geschäftsbedingungen explizit
angeführte Bedingungen erfüllen (berechtigte Aktionäre). Aktionären mit einer
eingetragenen Adresse in Polen wird nahegelegt, für Informationen zum Angebot der neuen Aktien
in Polen das polnische Informationsmemorandum zu konsultieren.

Das Angebot öffnet am 23. Juli 2020 und schließt am 14. August 2020 um 17 Uhr (Zeit in
Perth).
Das Unternehmen wird keine verspäteten Anträge annehmen. Allerdings behalten sich die
Direktoren, im Einklang mit den geltenden ASX-Börsenvorschriften und dem Corporations Act, das
Recht vor, das Abschlussdatum ohne vorherige Ankündigung abzuändern und das Angebot
eventuell auch frühzeitig zu schließen. Aus diesem Grund legen die Direktoren den
berechtigen Aktionären (einschließlich deren Verwahrungsstellen), die sich am Angebot
beteiligen möchten, nahe, so rasch wie möglich ihre Antragsformulare abzugeben und/oder
ihre Zeichnungsbeträge zu überweisen. Wenn das Abschlussdatum abweicht, können auch
alle nachfolgenden Termine entsprechend abweichen. 

Vorausgesetzt, die Bestimmungen der ASX-Börsenvorschrift 10.12 (Ausnahme 4) werden zum
Zeitpunkt der Emission der neuen Aktien erfüllt, können sich Direktoren, die ebenfalls
berechtigte Aktionäre sind, am Angebot beteiligen (ohne dafür eine vorherige Zustimmung
der Aktionäre zu benötigen), und zwar zu den gleichen Bedingungen wie alle anderen
berechtigten Aktionäre. Die Direktoren haben die Möglichkeit, Aktien bis zur maximalen
Anzahl der in den Geschäftsbedingungen genehmigten neuen Aktien zu zeichnen. 

Angebot
Mit dem Angebot haben berechtigte Aktionäre die Möglichkeit, ein Paket von neuen Aktien
des Unternehmens zu erwerben. Die Aktionäre können neue Aktien in folgenden Mengen
beantragen:

     ZeichnungsbeAnzahl der
     trag         Aktien
      (AUD)*

Paket30.000      120.000
 A    (18.298)

Paket25.000      100.000
 B    (15.247)

Paket20.000      80.000
 C    (12.198)

Paket15.000      60.000
 D    (9.149)

Paket10.000      40.000
 E    (6.099)

Paket5.000       20.000
 F    (3.050)

Paket2.000 (1.228.000
 G   0)
*Euros werden nur zu Informationszwecken angeführt - Wechselkursrate per 20. Juli 2020 1 AUD
: 0,61 EUR. Berechtigte Aktionäre, die neue Aktien beantragen, müssen sämtliche
Zeichnungsbeträge in australischem Dollar begleichen. 

Das Unternehmen wird keine Bruchteile von neuen Aktien begeben. Berechtigte Aktionäre, die
neue Aktien beantragen, müssen sämtliche Zeichnungsbeträge in australischem Dollar
begleichen. 

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, im eigenen Ermessen Überzeichnungen
anzunehmen (im Einklang mit den geltenden ASX-Börsenvorschriften und dem Corporations Act) und
mehr neue Aktien zu begeben als ursprünglich angekündigt. Allerdings wird das Angebot
für Anleger in der Europäischen Union nicht über 1,0 Millionen Euro erhöht. Das
Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, weniger neue Aktien auszugeben als von
einem berechtigten Aktionär im Rahmen des Angebotes angefordert werden bzw. keinerlei Aktien
auszugeben sowie Anträge zu kürzen, je nachdem, welche Vorgangsweise die Direktoren als
angemessen erachten. Jegliche Entscheidung der Direktoren im Hinblick auf eine Überzeichnung
oder eine Kürzung bzw. Ablehnung von Anträgen ist endgültig. Sollte das Unternehmen
einen Antrag kürzen oder ablehnen, wird das Unternehmen den jeweiligen berechtigten
Aktionären sämtliche überschüssigen Zeichnungsbeiträge zur Gänze
rückerstatten (in australischem Dollar und ohne Zinsen). 

Für das Angebot werden keine Underwriter beauftragt.

Preisgestaltung
Der Ausgabepreis jeder neuen Aktie beträgt 0,25 AUD. 

Der Marktpreis der Aktien kann zwischen dem Datum der Erstellung dieses Dokuments und dem Datum,
zu dem das Unternehmen Ihnen die neuen Aktien gemäß dem Angebot überschreibt,
steigen oder fallen. Dies bedeutet, dass der Preis, zu dem Ihnen das Unternehmen neue Aktien
überschreibt, höher oder niedriger ausfallen kann als der aktuelle Marktpreis, den die
Aktien zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments haben. Zudem kann der Ausgabepreis höher
liegen als der Preis, zu dem Sie die Aktien zum gleichen Zeitpunkt am Markt erwerben können zu
dem das Unternehmen Ihnen auch die neuen Aktien gemäß dem Angebot überschreibt. Wir
empfehlen Ihnen, in Bezug auf Finanzfragen einen entsprechend qualifizierten Berater zu
konsultieren, bevor Sie sich für die Teilnahme am Angebot entscheiden. 

Genehmigung durch die Aktionäre
Das Unternehmen wird die Emission der neuen Aktien im Einklang mit der ASX-Börsenvorschrift
7.2 (Ausnahme 5) vornehmen. Demnach muss für die Emission der neuen Aktien im Rahmen des
Angebots keine Zustimmung der Aktionäre eingeholt werden. 
Falls erforderlich kann das Unternehmen entweder Überzeichnungen akzeptieren oder
Anträge kürzen, je nachdem, welche Vorgangsweise die Direktoren als angemessen
erachten.

Antragsverfahren
Die Aktionäre können neue Aktien im Rahmen des Angebots folgendermaßen
beantragen:

- Direktzahlung über BPAY® per Internet oder Telefonbanking (nur für Aktionäre
mit einem berechtigten australischen Bankkonto); oder

- Ausfüllen und Einsenden des beiliegenden Antragsformulars entsprechend den im Formular
angeführten Angaben, zusammen mit einem Scheck, einem Bankwechsel oder einer Zahlungsanweisung
einer australischen Bank in australischem Dollar.

Die Antragsformulare müssen bei der Aktienregistrierungsstelle bzw. die BPAY® -Zahlungen
müssen beim Unternehmen spätestens am 14. August 2020 um 17 Uhr (Zeit in Perth) einlangen.


Geschäftsbedingungen 
Alle Einzelheiten zum Angebot sind in den beiliegenden Geschäftsbedingungen beschrieben.
Bevor Sie sich zu einer Teilnahme am Angebot entschließen, lesen Sie die
Geschäftsbedingungen aufmerksam durch, da Sie an diese gebunden sind.
Sollten Sie Fragen zum Angebot haben, kontaktieren Sie bitte Company Secretary Dylan Browne unter
der Telefonnummer +61 8 9322 6322 oder per E-Mail unter info@pdz.com.au, Computershare auf 1300 850
505 (Anrufer in Australien) oder +61 3 9415 4000 (Anrufer außerhalb von Australien) bzw.
wenden Sie sich an ihren professionellen Berater oder Finanzberater.

Polnisches Informationsmemorandum
Dieses Dokument stellt nicht die Grundlage für die Durchführung eines Angebots der
neuen Aktien in Polen dar und Anleger in Polen dürfen darauf auch nicht vertrauen. Die
Aktionäre werden gebeten, für Informationen zum Angebot der neuen Aktien in Polen das
polnische Informationsmemorandum zu konsultieren. Eine Kopie des polnischen Informationsmemorandum
(und dessen englische Übersetzung) werden unverzüglich auf der Webseite des Unternehmens
(www.pdz.com.au) und auf der Plattform mit den ASX-Mitteilungen des Unternehmens
veröffentlicht. Das polnische Informationsmemorandum enthält eine Zusammenfassung der
Risikofaktoren im Hinblick auf das Unternehmen. Potenzielle Anleger sollten diese Risikofaktoren
zusätzlich zu den öffentlich verfügbaren Informationen über das Unternehmen
konsultieren.

Prairie Mining Limited 
LSE / ASX / GPW:  PDZ
ABN: 23 008 677 852
www.pdz.com.au

LONDON Unit 3C, 38 Jermyn Street | London | SWY1 6DN |   T: +44 207 478 3900
PERTH Level 9, BGC Centre, 28 The Esplanade Perth, WA 6000   | T: +61 8 9322 6322   |   F: +61 8
9322 6558
WARSAW Wiejska 17/11 | Warsaw | 00-480

Die vollständige Meldung finden Sie unter folgendem
Link:https://www.asx.com.au/asxpdf/20200721/pdf/44kpn82t4845lv.pdf

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit,
die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des
Übersetzers stllt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die
englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der
Firmenwebsite!


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=52700
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=52700&tr=1

NEWSLETTER REGISTRIERUNG:

Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach: http://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang=de&isin=AU000000PDZ2 Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich. Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.