Greenlam Industries Limited gab bekannt, dass das Unternehmen unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 10. Dezember 2021, in dem es über die vorübergehende Schließung der Produktion im Werk des Unternehmens in Behror, Rajasthan, informierte, und auf das nachfolgende Schreiben vom 16. Dezember 2021, in dem es über die Wiederaufnahme der Produktion im besagten Werk an fünf Tagen pro Woche (ohne Einschränkung der Stundenzahl pro Tag) informierte. Nunmehr teilt das Unternehmen mit, dass es gemäß der einschlägigen Anweisung, die gemäß Abschnitt 12 des Commission for Air Quality Management in National Capital Region and Adjoining Areas Act, 2021, vom 04. Februar 2022 erlassen wurde, berechtigt ist, die Produktionstätigkeit in dem oben genannten Werk an allen sieben Tagen in der Woche (ohne Einschränkung der Stundenzahl pro Tag) durchzuführen.