Investments werden auf ihre Konformität mit bestimmten internationalen Standards und Normen, z.B. dem UN Global Compact oder den ILO Kernarbeitsnormen überprüft. Auch die Konformität mit werte/religionsbasierten Normenkatalogen können unter diesen Ansatz subsumiert werden.
Bestimmte Investments wie z.B. Unternehmen, Branchen oder Länder werden aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, wenn sie gegen gewisse Kriterien verstossen. Ausschlusskriterien können werte und/oder normbasiert begründet sein.
Es werden die Investmentobjekte ausgewählt, die ethische, ökologische, soziale oder Governancespezifische-Kriterien besonders gut erfüllen.
Die besten Unternehmen einer Branche, Kategorie oder Klasse werden ausgewählt, basierend auf ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance).
ESG-Kriterien bzw. ESG-Risiken werden explizit in die traditionelle Finanzanalyse von Unternehmen einbezogen. Sie sind integraler Bestandteil davon.
Aktionärsrechte werden auf der Generalversammlung ausgeübt, um die Unternehmenspolitik bezüglich ESG-Kriterien zu beeinflussen.
Der Investmentmanager tritt in einen aktiven und langfristig angelegten Dialog mit Unternehmen, um deren Verhalten bezüglich ESG-Kriterien zu verbessern.