DGAP-News: GFT Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
GFT Technologies SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2022 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

20.04.2022 / 10:50
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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GFT Technologies SE Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nummer 580060 -
- ISIN DE0005800601 - Berichtigung der am 19. April 2022 veröffentlichten
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
der GFT Technologies SE am 1. Juni 2022


Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 19. April 2022 hat der Verwaltungsrat der GFT Technologies SE die ordentliche Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) auf Mittwoch, den 1. Juni 2022, ab 10:00 Uhr (MESZ) einberufen.

Im Zuge der Verarbeitung durch den Bundesanzeiger hat sich in der Einberufung in den Abschnitten zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 zu unserem Bedauern ein redaktioneller Fehler ergeben, der aus Gründen rechtlicher Vorsicht wie folgt korrigiert wird:

Der vorletzte Absatz unter Tagesordnungspunkt 2 der Einberufung mit dem Wortlaut 'Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu lassen.' wird gestrichen. Am Ende von Tagesordnungspunkt 3 der Einberufung wird als neuer letzter Absatz eingefügt: 'Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu lassen.'

Im Übrigen bleibt die im Bundesanzeiger am 19. April 2022 bekanntgemachte Einberufung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung unberührt.

 

Stuttgart, im April 2022

GFT Technologies SE

Der Verwaltungsrat



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