Richtlinie
zu gesellschaftlichem Engagement
Doc ID: | PPC-1291 |
Version: | 01 |
Last Review | 10June2022 |
Date: | 10June2022 |
Last Amendment: | 10June2022 |
Accountable Manager: | Chief Sustainability Officer |
Owner: | Chief Sustainability Officer |
Scope: | Alle GEA Gesellschaften und Mitarbeiter |
Distribution: | GEA Intranet and E-Mails |
Content
6. | Weitere Informationen und Kontakt | 6 |
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1. Präambel
Als multinationales Unternehmen und wichtiger lokaler Arbeitgeber kann und will GEA einen Beitrag zu einer besseren Welt leisten. Deshalb motiviert GEA ihre verbundenen Unternehmen und deren Beschäftigten zu gesellschaftlichem Engagement und fördert deren aktiven Einsatz mit dem Ziel durch unser Wissen und unsere Kernkompetenzen einen nachhaltigen Mehrwert für gesellschaftsrelevante Themen zu generieren.
Um dem Unternehmenszweck "Engineering for a better world" Ausdruck zu verleihen, hat GEA sich die folgenden Ziele gesetzt:
- Bis 2026 mit ehrenamtlicher Arbeit branchen- und funktionsspezifisches Wissen an insgesamt 100.000 Menschen zu vermitteln.
- Jährlich wird GEA ein Prozent des Konzernergebnisses spenden.
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2. Geltungsbereich
Die vorliegende Richtlinie gilt weltweit für alle Beschäftigten der GEA Group sowie deren Unternehmen. Hierzu gehören die GEA Group Aktiengesellschaft und alle mit dieser nach dem deutschen Gesellschaftsrecht verbundenen Unternehmen (im weiteren Verlauf als "GEA" bezeichnet).
3. Zwecke und Arten des gesellschaftlichen Engagements
Wir fördern gesellschaftliches Engagement in den folgenden Themenfeldern:
- Akute Katastrophenhilfe und außergewöhnliche Ereignisse
- Beispiel: Geldleistung für Naturkatastrophen, humanitäre Krisen
- Förderung der Bildung, insbesondere in Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaft und Technik (MINT)
- Beispiel: Wissensvermittlung an Schulen und Universitäten, Unterstützung jeder Art von Chancengleichheit
- Bekämpfung von Kinderarmut
- Beispiel: Geldleistung für Freizeiteinrichtung, welche ein warmes Mittagessen, Hausaufgabenhilfe oder die Einzelförderung von Kindern anbietet
- Förderung des Zugangs zu sauberem Wasser oder erneuerbarer Energie oder medizinischer Versorgung
- Beispiel: Sachleistung von Dekantern zur Aufbereitung von Wasser, Geldleistung an Forschungsinstitut für erneuerbare Energien oder NGO mit Fokus auf Versorgung mit Pharmazeutika, Unterstützung eines Wasserprojekts mit Servicedienstleistungen zur Wartung der Wasseraufbereitungsanlage
Das gesellschaftliche Engagement kann wie folgt gefördert werden:
- Spenden durch GEA o Geldleistung o Sachleistung o Dienstleistung
- Wissensbasierte Freiwilligenarbeit durch Beschäftigte
- Bezahlte Freistellung in Form eines Arbeitstages pro Jahr je Beschäftigtem
4. Voraussetzungen
Jede Form gesellschaftlichen Engagements unterliegt den lokalen Gesetzen, Meldepflichten und Besteuerungen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, gelten neben den allgemeinen Voraussetzungen (siehe Kapitel 4.1) auch die jeweils artenspezifischen Anforderungen (siehe Kapitel 4.2 - 4.3)
4.1. Allgemeine Voraussetzungen
- Alle anwendbaren Rechtsvorschriften sind zu beachten.
- Geldleistungen im Rahmen von gesellschaftlichem Engagement dürfen nur bargeldlos geleistet werden. Barzahlungen sind verboten.
- Die internen Richtlinien, insbesondere die Vorschriften des Compliance-Handbuchs und die internen Zustimmungs- und Genehmigungsvorbehalte (insbesondere die interne Handlungsanweisung im Umgang mit gesellschaftlichem Engagement), sind zu beachten.
- Gesellschaftliches Engagement ist untersagt für folgende Interessengruppen:
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- Politiker, politische Parteien und mit diesen verbundene Organisationen o Gewinnorientierte Organisationen
o Organisationen, die Menschen aufgrund von beispielsweise Rasse, Glaube, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Religion, Herkunft diskriminieren
- Politiker, politische Parteien und mit diesen verbundene Organisationen o Gewinnorientierte Organisationen
- Das gesellschaftliche Engagement muss stets direkt an den Empfänger erfolgen und darf nicht über Dritte geleistet werden.
4.2. Voraussetzungen für Spenden
Der Begriff Spende bezeichnet Zuwendungen zur Unterstützung sozialer, kultureller, wissenschaftlicher oder anderer besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zwecke, die ohne vertragliche Verpflichtung und ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgen. Spenden können unter den folgenden Voraussetzungen geleistet werden:
- Geld- und Sachleistungen sind schriftlich vom Empfänger der Geld- oder Sachleistung zu quittieren, das heißt, der erhaltene Geldbetrag oder Sachwert, der Name des Empfängers sowie der Spendenzweck müssen enthalten und deutlich beschrieben sein.
- Dienstleistungen erfordern formelle Beauftragungen - z. B. durch einen schriftlichen Vertrag -, sowie messbare Erfolgskriterien.
- Spenden müssen im Einklang mit dem GEA Unternehmenszweck 'Engineering for a better world' stehen.
- Spenden müssen korrekt und sorgfältig dokumentiert sowie ordnungsgemäß durch die Finanzbuchhaltung gebucht werden.
4.3. Voraussetzungen für wissensbasierte Freiwilligenarbeit
- Freistellung für Freiwilligenarbeit ist vorab mit dem Vorgesetzten abzustimmen und formell zu beantragen.
- Nach erfolgter Freiwilligenarbeit ist die Art der Freiwilligenarbeit, der Empfänger und die Anzahl der erreichten Personen zu dokumentieren.
Weitere Informationen zu dem Prozess sind im GEA Intranet zugänglich.
5. Datenerhebung zur jährlichen Berichterstattung
Folgende Daten werden für Zwecke der Berichterstattung erfasst:
- Gespendete Summe sowie der Gegenwert der gespendeten Sach- und Dienstleistung in den vier Themenfeldern
- Anzahl der Beschäftigten die sich in Form von wissensbasierter Freiwilligkeitsarbeit engagiert haben
- Anzahl der Freistellungsstunden von Beschäftigten
- Anzahl der Personen die durch wissensbasierte Freiwilligkeitsarbeit erreicht wurden
GEA führt in regelmäßigen Abständen Umfragen hinsichtlich der Wirkung der geleisteten Freiwilligenarbeit bei den Beschäftigten selbst und den durch die Freiwilligenarbeit erreichten Personen durch.
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GEA Group AG published this content on 22 June 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 22 June 2022 06:34:03 UTC.