Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: GEA Group Aktiengesellschaft /          
Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1052           
GEA Group Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation   
                                                                               
05.07.2022 / 19:00                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Düsseldorf, 5. Juli 2022                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1052           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft in Düsseldorf ("GEA" oder        
"Gesellschaft") hat am 12. August 2021 beschlossen, von August 2021 bis        
Ende 2022 eigene Aktien der GEA (ISIN DE0006602006) ("GEA-Aktien") zu einem    
insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von bis zu EUR 300 Mio.  
über die Börse zu erwerben.                                                    
                                                                               
Der Vorstand macht dabei von der am 19. April 2018 von der Hauptversammlung    
beschlossenen Ermächtigung Gebrauch.                                           
                                                                               
Der Erwerb eigener Aktien soll in zwei Tranchen erfolgen. Im Rahmen der ersten 
Tranche wurden vom 16. August 2021 bis einschließlich 17. Februar 2022         
insgesamt 3.169.867 Aktien, entsprechend 1,76 % des Grundkapitals,             
zurückerworben. Eine zweite Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne   
Nebenkosten) von bis zu EUR 170 Mio., maximal jedoch 14.800.000 GEA-Aktien,    
soll nunmehr vom 6. Juli 2022 bis zum 30. Dezember 2022 (vorbehaltlich einer   
Verlängerung der Rückerwerbsperiode) zu den nachfolgend aufgeführten           
Bedingungen erworben werden.                                                   
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) 
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014      
(nachfolgend: Verordnung (EU) 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der 
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur  
Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des 
Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und 
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (nachfolgend: Verordnung      
(EU) 2016/1052), mit Ausnahme des Erwerbszwecks gemäß Artikel 2 Abs. 1 Satz 1  
lit. a) der Verordnung (EU) 2016/1052 in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 2 der   
Verordnung (EU) 596/2014.                                                      
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der GEA durch Einschaltung    
einer unabhängigen Wertpapierfirma. Die Wertpapierfirma muss den Erwerb der    
GEA-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und
die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 19. April 2018          
einhalten. Danach ist GEA ermächtigt, bis zum 18. April 2023 eigene Aktien mit 
einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt   
bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals   
der GEA zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der GEA-Aktien über die Börse, darf der
von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie den arithmetischen         
Mittelwert des Aktienkurses (Schlussauktionspreise der GEA-Aktie im            
XETRA-Handel bzw. einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren            
Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den drei dem jeweiligen 
Tag des Erwerbs vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 % überschreiten 
und um nicht mehr als 20 % unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).   
                                                                               
Die Wertpapierfirma trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs  
von GEA-Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Verordnung            
(EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der GEA. Das Recht der         
Gesellschaft, das Mandat mit der Wertpapierfirma im Einklang mit den zu        
beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf 
eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.               
                                                                               
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.
                                                                               
                                                                               
Die Wertpapierfirma ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des  
Artikels 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem                     
Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Insbesondere werden   
die GEA-Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten          
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des 
derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf  
stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als   
25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf 
dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz    
wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens      
während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.                       
                                                                               
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 19. April    
2018 genehmigten Zwecken verwendet werden, insbesondere als Akquisitionswährung
oder als Aktiendividende. Eine Einziehung der Aktien ist derzeit nicht geplant.
                                                                               
                                                                               
Die Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Verordnung              
(EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Über die Fortschritte des                      
Aktienrückkaufprogramms wird GEA regelmäßig unter www.gea.com informieren.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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05.07.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                     

Unternehmen: GEA Group Aktiengesellschaft

             Peter-Müller-Straße 12      

             40468 Düsseldorf            

             Deutschland                 

Internet:    www.gea.com                 







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1391321  05.07.2022